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Letzte Änderung am 09.12.11

Hier finden Sie (un-)regelmässig Neuigkeiten zu bioethischen Themen, mit denen sich die Ärzte für das Leben befassen.

2011

  • 28.12.11 "Ein Skandal, dass nichts geschieht"
    Aufforderung an die Politik zum Handeln
    von Markus Reder
    Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, sieht im Gebetstag zum Schutz des ungeborenen Lebens eine Chance, das “schreiende Unrecht der Abtreibung” ins Bewusstsein einer immer gleichgültiger werdenden Gesellschaft zu bringen und fordert die Politik zum Handeln auf.
    DIE TAGESPOST 27.12.11
     
  • 29.10.11, ergänzt am 09.12.11: Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet PID-Gesetz
    Anlässlich der erfolgten Unterzeichnung des ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes durch Bundespräsident Wulff, das nun am 8. Dezember 2011 in Kraft treten soll, haben Ärzte für das Leben e.V. die folgende Stellungnahme veröffentlicht.

    Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion.
    Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V. vom 29.11.11 zum Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.11

    Ergänzend zum PID-Gesetz die folgenden Texte:

    Künstliche Befruchtung
    Das sagt der katholische Erwachsenen-Katechismus
    Domradio 29.11.11

    Embryonenschutz Ade!
    Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.
    Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme: Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier.
    PRESSEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 07.12.11

    PID-Gesetz: "In höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch"
    Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: "Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt.
    FREIE WELT.NET 08.12.11

  • 31.10.11: Europäischer Gerichtshof lehnt Brüstle-Stammzellenpatentantrag ab
    Am 18.10.2011 lehnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Antrag von Prof. O. Brüstle, Bonn, auf Patentierung seiner Experimente zu Heilzwecken mittels humaner embryonaler Stammzellen ab. Brüstle hatte die Patentierung menschlicher Embryonen zu deren wirtschaftlicher Verwertung beantragt. Die menschenrechtlich interessante Begründung der Ablehnung ist hier in der Pressemitteilung und dem zugehörigen ausführlichen Urteil nachzulesen:

    PDF Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, ist von der Patentierung auszuschließen
    Urteil in der Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle / Greenpeace e.V.
    Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar
    PRESSEMITTEILUNG Gerichtshof der Europäischen Union 18.10.11 (PDF-Format)

    Richtlinie 98/44/EG – Art. 6 Abs. 2 Buchst. c – Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen – Gewinnung von Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen – Patentierbarkeit – Ausschluss der ‚Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘ – Begriffe ‚menschlicher Embryo‘ und ‚Verwendung zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘"
    Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) vom 18. Oktober 2011
     

  • 10.10.11: Längst fällige Bioethikdebatte: Wie viel Mensch im Tier ist "zulässig"? - Hat das Embryonenschutzgesetz eine "Regelungslücke"?
    Wieder einmal hinkt die Ethik dem biotechnischen "Fort-Schritt" hinterher. 2008 hatten britische Forscher Misch-Embryonen geschaffen, die zu über 99% menschlicher, in einem Bruchteil tierischer Genese waren. Um in der Petrischale Stammzellen für Forschungszwecke zu erhalten, die nicht aus der Zerstörung von Menschenembryonen stammten, hatte man den Zellkern einer menschlichen Hautzelle in eine entkernte Rinderzelle eingebracht, die dann mittels eines elektrischen Impulses zu einem zytoplasmatischen Hybrid ("Zybrid") - als künftigem Stammzellspender - heranwuchs.
    Dreieinhalb Jahre danach befasst sich jetzt der Deutsche Ethikrat in Berlin mit dem Problem solcher und ähnlicher Mischwesen: Hybriden, Cybriden und Chimären. Ende September erschien seine Stellungnahme zum Umgang mit "Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung" auf 98 Seiten.

    Weiter zum vollständigen Beitrag zur Ethikrat-Stellungnahme
     

  • 09.10.11: Brief an den Bundespräsidenten zum PID-Gesetz
    In einem persönlichen Brief v. 16.9.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantationsdiagnsotik (PID) in der Bundesrepublik wird betont, dass unsere Verfassung lt. Artikel 2 GG den Menschen von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod schützt, was wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer neu bestätigten. Das menschliche Lebensrecht besteht ohne Vorbedingungen. An dieses Rechtsprinzip hat sich sowohl die Abtreibungsregelung 1993 zumindest dem Wortlaut nach (die Abtreibung im ersten Trimenon ist als "gesetzwidrig" benannt) wie auch das strenge Embryonenschutzgesetz von 1991 gehalten.

    Weiter zum vollständigen Beitrag zum Brief an den Bundespräsidenten zur PID
     

  • 28.09.11: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden gestartet
    Seit längerem wird über eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes debattiert, mit der die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden soll. Vor diesem Hintergund hat sich nun ein breites "Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden" formiert. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von diversen Organisationen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Einzelunterstützer, die sich gegen die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes aussprechen. Auch die Ärzte für das Leben e.V. haben sich dem Bündnis angeschlossen. Am 27.09.11 wurde ein "Appell zur Organspendedebatte in Deutschland" veröffentlicht. Zudem wurde unter www.organspende-widerspruch.de die Bündniswebseite mit zahlreichen Hintergrundinfos zur Organspende-Debatte freigeschaltet.

    Neues Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden - Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
    PRESSEMITTEILUNG Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden 27.09.11

    Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
    Vom Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden, veröffentlicht 27.09.11
     

  • 25.08.11: Leserbrief zum Artikel: "Wem gehören die Embryonen?" (Die Tagespost DT Nr. 93 vom 06.08.2011, S. 7)

    Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, veröffentlicht in der Tagespost am 18.08.11.
     

  • 10.07.11, ergänzt am 25.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik

    Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d. h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu.
    Ausführliche Hintergrundinfos mit umfangreichem Pressespiegel gibt es in einem Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnsotik.
    Was die neue PID-Regelung in der Praxis bedeutet und welche Auswirkungen dies auf andere Gesetze hat, können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

    PID in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt
    Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in der dritten Lesung 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf (17/5451) einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
    MITTEILUNG Deutscher Bundestag 08.07.11
    Anm.: Dort gibt es auch die Ergebnislisten der namentlichen Abstimmung

    Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur heutigen Entscheidung des Bundestags für die begrenzte Zulassung der PID
    Berlin. "Der Bundestag hat eine Entscheidung für die begrenzte Zulassung der PID getroffen. Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird.
    MITTEILUNG Bundesärztekammer 07.07.2011

    Der rechtspolitische PID-Sündenfall
    Das Embryonenschutzgesetz wird vom Bundesgerichtshof fragwürdig ausgelegt
    Wer schaut eigentlich einmal dem Bundesgerichtshof auf die Finger, wenn es um die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht? Denn mit einem Urteil gestern vor einem Jahr hat er den Deutschen Bundestag gezwungen, heute ein Gesetz über die PID zu lesen und zu verabschieden. Und dieses Urteil war alles andere als sattelfest und stringent gewesen. Eigentlich war es ein Skandal.
    Von Rainer Beckmann
    Veröfentlicht in Die Tagespost vom 07.07.11, hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.

    PID hat auch in Deutschland Zukunft - aber welche?
    Oliver Tolmein
    Nein, es kam nicht wie es kommen musste; aber es kam, wie es seit geraumer Zeit abzusehen war:
    FAZ.NET Blog Biopolitik 08.07.11

    Salami-Ethik
    Laut dem Memorandum der Bundesärztekammer vom 25. Mai 2011 sind „durchschnittlich sieben Präimplantationsembryonen notwendig, um ... wenigstens zwei nicht betroffene Embryonen für eine Übertragung zur Verfügung zu haben.“
    AERZTEBLATT.DE Blog 07.07.11

    Abgestufter Lebensschutz
    Bundestagsvize Thierse kritisiert Zulassung der „Embryonen-Selektion“
    DOMRADIO 07.07.11
     

  • 08.06.11: Deutscher Ärztetag: Richtunsgweisende Beschlüsse zur Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe und Organspende

    Beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 haben die Delegierten einige biopolitisch richtunsgweisende Beschlüsse gefasst. (Siehe dazu das Beschlussprotokoll und weitere Papiere zum 114. Deutschen Ärztetag.)
    Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer sowie eine Presseerklärung unseres Vereins zum PID-Beschluss und der Klarstellung zur Tötung auf Verlangen sowie dem medizinisch assistierten Suizid.

    Ärztetag für eng begrenzte Zulassung der PID
    Kiel. Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitet hat.
    PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

    Ärztetag: Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten
    Kiel. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat diese Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen zu geben.
    PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

    Organspende: Ärztetag plädiert für Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht
    In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen, hat sich der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel dafür ausgesprochen, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren.
    PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

    Deutscher Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe - Kritik am PID-Beschluss
    München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen.
    PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 06.06.11
     

  • 28.05.11: Kurswechsel zur Eindeutigkeit

    Die Bundesärztekammer bereitet nach der herben Kritik an ihren kürzlich geänderten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung und dem wachsenden Widerstand diverser Landesärztekammern eine Präzisierung zur Sterbehilfe und Suizidbegleitung in ihrer Muster-Berufsordnung vor. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen.

    Ethik in der Berufsordnung: Unmissverständlich
    Stüwe, Heinz
    „Kurswechsel“ – das war der Begriff aus Zeitungsüberschriften zur Jahreswende 2010/2011, der eine heftige Diskussion über die Haltung der verfassten Ärzteschaft zur Sterbebegleitung ausgelöst hat.
    Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(20) 20.05.11

    Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur geplanten Novellierung des Paragraphen 16 der (Muster)-Berufsordnung „Beistand für Sterbende“ durch den 114. Deutschen Ärztetag
    Bundesärztekammer 10.05.11
     

  • 21.05.11: Zwei Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt 2011; 108(20) vom 20.05.11 zur Präimplantationsdiagnostik

    PID: Ethische Widersprüche
    Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen vom 07.03.11 zum Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011: "Ethisch weniger problematisch als eine Schwangerschaft auf Probe"
    (In einem Entwurf für ein Memorandum erläutert die Bundesärztekammer, unter welchen Voraussetzungen eine PID angeboten werden kann.)

    PID: Nichts zu entscheiden
    Leserbrief von Dr. Raimund Renner zum selben Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011
     

  • 04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe

    Vom 29. April bis 1. Mai fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung - für den Einzelnen wie für uns alle. Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung.

    Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe.
    Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. 04.05.11

    Ergänzend finden Sie dazu die Vorträge zum Symposium und das Programm.
     

  • 17.04.11, ergänzt am 27.04.11: Debatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnsotik (PID)
    Am Donnerstag, den 14.04.11 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Erster Lesung über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert. Auf der Webseite des Bundestages finden Sie einen ausführlichen Bericht mit allen zugehörigen Drucksachen.

    Gegner und Befürworter der PID werben um Positionen
    MITTEILUNG Deutscher Bundestag 14.04.11

    PDF Plenarprotokoll der 105. Sitzung im Deutschen Bundestag am 14.04.11
    Dort Tagesordnungspunkt 3 zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie Anlage 3, zu Protokoll gegebene Reden (PDF-Format)

    Ergänzend dazu vier Beiträge:

    Bemerkenswerte Beiträge zur PID-Debatte bringt "Die Tagespost" (Naumann-Verlag, Würzburg) in den Ausgaben vom 12. und 16.4.2011. Frau Overdick-Gulden gibt dazu eine Zusammenfassung dreier Artikel.

    PDF "Die Last der Selektion trägt die Frau"
    Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) heben gerne hervor, die PID sei "menschen-" und besonders "frauenfreundlich", weil sie Frauen die Abtreibung eines behinderten Kindes ersparen könne. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur, dass diese Behauptung falsch ist, er fragt auch nach den Gründen für eine derartige "Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau".
    Von Prof. Dr. med. Christoph von Ritter PhD
    LebensForum, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Nr. 97, 1/2011, April 2011
    Anm.: In der Lebensforum-Ausgabe Nr. 97 finden Sie weitere lesenswerte Artikel zur PID.

    Interview Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Präimplantationsdiagnostik würde eine Grenze überschritten“
    Klinkhammer, Gisela; Jachertz, Norbert
    Kurz vor der ersten Lesung im Bundestag nimmt der Freiburger Erzbischof Stellung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zu weiteren ethischen Fragen wie der ärztlichen Beihilfe zum Suizid.
    Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(15) 15.04.11
     

  • 28.03.11: Endgültiges Programm 16. Kooperations-Seminar Mai 2011 abrufbar
    Vom 29. April - 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt. Thema: "Die Frage nach der 'Selbstbestimmung' am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes"
    Ausführliches Programm und weitere Details...
     
  • 25.03.11: Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung gegründet
    Für ein menschenwürdiges Sterben engagieren sich tagtäglich 80.000 Ehrenamtliche und zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Hospiz- und Palliativarbeit. Etwa 1000 Hospizvereine und Palliativeinrichtungen sind bislang im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband zusammengeschlossen. Dieser Ausdruck des solidarischen Miteinander soll weiter bewusst gemacht werden über die jetzt gegründete Hospiz- und PalliativStiftung. Ihr Schwerpunkt ist der Aufbau und Betrieb der deutschen Hospiz- und PalliativAkademie, die sich als Basis für fundierte Informationsarbeit, für Fortbildung und Qualifizierung aller so Tätigen sowie als Ergänzung zu bestehenden regionalen Akademien versteht.

    Ausführliche Informationen bei der Deutschen Hospiz- und PalliativStiftung

    Zum Thema interessant:

    Der Einsatz von Morphium: Zwischen Pflicht und Strafe
    Zenz, Michael
    Morphin dient zur Schmerztherapie, nicht zum Sterben. Wenn Morphin dagegen ohne Indikation in der Sterbephase eingesetzt wird, ist es keine Sterbebegleitung, sondern Tötung.
    Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(12) 25.03.11

  • 23.03.11: Bundesärztekammer legt Forschungsbericht "Medizin und Nationalsozialismus" vor

    BÄK legt Forschungsbericht "Medizin und Nationalsozialismus" vor
    Gedenkstunde in Berlin für die Opfer der während des Nationalsozialismus von Ärzten begangenen Verbrechen
    PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 23.03.11

    Ärzte im Nationalsozialismus
    BMG, BÄK und KBV verleihen Forschungspreis für historische Aufarbeitung
    Berlin - Bei jungen Ärztinnen und Ärzten Interesse für das Thema Medizin und Nationalsozialismus wecken – das ist eines der Hauptziele des Forschungspreises zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus.
    Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Gesundheit BMG, der Bundesärztekammer und der KBV, 23.03.2011

    Mediziner im Nationalsozialismus: Jeder zweite Arzt war Mitglied in Hitlers Partei
    Von Rainer Woratschka
    Die Ärzteschaft will die Vergangenheit des eigenen Berufsstandes vor 1945 weiter erforschen lassen – und vor allem auch die Kontinuitäten, die es bis in die Nachkriegszeit hinein gegeben hat.
    TAGESSPIEGEL 24.03.11

    Kurzkommentar von Dr. Maria Overdick-Gulden: Der Forderung von Herrn Prof. Hoppe ist nichts hinzuzufügen. So fasste Hippokrates seine berufliche Selbstbestimmung auf. Doch auch wir sind Kinder unserer Zeit mit ihren Trends zu einer „Kultur des Todes“, in welcher die Tötung von Menschen durch Bioexperten mit Spezialkenntnis für die Phase vorgeburtlichen Lebens sowie durch Suizidhelfer zur „Wohltat“ und zur „sozialen Dienstleistung“ umdefiniert werden soll. Wie werden unsere Nachfahren urteilen?

  • 13.03.11 Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen
    In seinem Schlussantrag zu einer Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen gibt der Generalanwalt Yves Bot eine richtungsweisende Definition des "Embryo" ab. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Gerichtshofes und dem Schlussantrag.

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot sind Zellen, die die Fähigkeit in sich tragen, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln (totipotente Zellen) rechtlich als menschliche Embryonen zu bewerten und müssen daher von der Patentierung ausgeschlossen werden
    Ein Verfahren, das andere embryonale Stammzellen (sogenannte pluripotente Zellen) verwendet, darf ebenfalls nicht patentiert werden, wenn es die vorherige Zerstörung oder Schädigung des Embryos erfordert
    PRESSEMITTEILUNG Nr. 18/11 Gerichtshof der Europäischen Union, 10.03.11 (PDF-Format)

    Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 10. März 2011
    Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V.

  • 18.02.11: Überarbeitete Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

    Am 17.02.11 hat die Bundesärztekammer ihre überarbeiteten "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" vorgestellt. Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung der BÄK, die Stellungnahme sowie unsere Presseerklärung dazu.

    Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe
    BÄK stellt überarbeitete Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor
    PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 17.02.11

    PDF Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
    Veröffentlicht am 17.02.11

    Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung
    (München). Ärzte für das Leben e. V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.
    PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 18.02.11

  • 15.02.11: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid

    Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011

      seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt.

      Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags.
      Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.

      Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina - Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.

      Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.

    Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
    1. Vorsitzender

    Prof. Dr. med. Paul Cullen
    2. Vorsitzender
    Dr. med. Karl Renner
    Geschäftsführer

     
  • 08.01.11, ergänzt 18.02.11: Zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik PID

    PDF Präimplantationsdiagnostik (PID): Ist die PID ethisch vertretbar und rechtlich zu billigen, um den Wunsch nach gesunden Kindern zu erfüllen?
    Von Prof. Dr. Ulrich Eibach / Bonn
    Februar 2011, 14 Seiten

    Strikt dagegen
    Der erste parteiübergreifende Gesetzentwurf für ein PID-Verbot
    DOMRADIO 08.02.11

    Der Preis für die Empfängnis eines Kindes
    Philosoph Spaemann zur PID
    DOMRADIO 27.01.11

    PDF Zur Diskussion um PID
    von Prof. Dr. med. Josef Wisser, Klinik für Geburtshilfe, UniversitätsSpital Zürich
    Veröffentlicht 20.11.10 auf diesen Seiten.

    Siehe dazu ergänzend auch:

    PDF Chaos in the embryo
    David H Ledbetter
    The chromosomes of human embryos seem to be more unstable than previously thought. An analysis of embryos derived from in vitro fertilization reveals high rates of structural abnormalities (pages 577–583).
    Nature Medicine 15, 490 - 491 (2009), doi:10.1038/nm0509-490

    Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
    Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
    PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10
    (Entre nous: Man geht jetzt davon aus, "dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt ... und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind")

    PDF Präimplantationsdiagnostik - die stille Selektion
    von Prof. Dr. med. Paul Cullen, 2. Vorsitzender des Vereins ÄfdL e.V.
    Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker
    Veröffentlicht 08.01.11 auf diesen Seiten.

    Siehe dazu: Stellungnahme der ÄfdL e.V. zur PID von 2001

    Zur Debatte über die Regelung der Präimplantationsdiagnostik haben wir einige weitere neue Beitrage zusammengestellt.

    Weiter zu den Beiträgen zur PID-Debatte...

  • 09.01.11: Debatte um den "ärztlich assistierten Suizid"

    Der Arzt - nicht mehr dem Leben verpflichtet?
    Man traut seinen Augen nicht: Professor Hoppe, der noch amtierende Bundesärztekammerpräsident scheint sich dem Zeitgeist zu beugen; es fragt sich, ob aus Sinneswandel heraus oder aus Resignation. Nach dem bisher geltenden beruflichen Standesrecht war es dem Arzt untersagt, Suizidbeihilfe zu leisten. Dieses Verbot der ärztlichen Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung von Schwerkranken soll gelockert werden, so vom 28.12.2010 Hoppe in einem Interview mit "Welt Online"
    Der Chef des Marburger Bundes Rudolf Henke widerspricht umgehend. Siehe dazu den Beitrag: Dürfen Ärzte beim Suizid helfen?, WELT Online 31.12.10
    Scharfen Protest gegen solche Lockerungen des Berufsrechts erheben die Palliativmediziner Prof. Christoph Student und der Jurist Thomas Klie. Siehe dazu den Artikel: Schweizer Verhältnisse? Professoren warnen vor Lockerung der Suizidbeihilfe vom 04.01.11
    Professor Dr. med. Axel W. Bauer spricht vom "Konkurs des ärztlichen Ethos". Er warnt in einem Beitrag der "Tagespost" vom 04.01.2011 (S. 2) sowohl bei einer "begrenzten" Zulassung der PID in "spezialisierten Zentren" wie auch bei der medizinischen Assistenz beim Suizid vor der heute obligatorischen Einschaltung des "geradezu unvermeidlichen Feigenblatts einer ‚Ethikkommission'". Solches Handeln noch "hippokratisch" zu nennen, wäre Etikettenschwindel.


2010

  • 16.12.10: Programm 16. Kooperationsseminar 29. April - 01. Mai 2011 abrufbar
    Vom 29. April - 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt. Thema: "Die Frage nach der 'Selbstbestimmung' am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes"
    Ausführliches Programm und weitere Details...
     
  • 12.12.10: Beiträge zur PID-Debatte

    PID: Bestürzend
    Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, zum Beitrag: "Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik: Druck auf die Politik" von Gisela Klinkhammer (DÄ 28–29/2010)
    Veröffentlicht 15.10.10 in: Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(41): A-1985 / B-1731 / C-1704
    Anm.: Im Leserbrief dort ist auch der zugehörige Artikel abrufbar.

    Umfrage und Detailfragen: Die Diskussion um PID dauert an
    Die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik dauert an: So sind die Befürworter einer begrenzten Zulassung in Detailfragen gespalten. Derweil ergab eine Umfrage, dass zwei von drei Deutschen die PID grundsätzlich bejahen.
    DOMRADIO 20.11.10

    Katholischer und evangelischer Frauenverband in Deutschland gegen PID
    Auch der Augsburger Weihbischof Losinger warnt im ZDF vor der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik - CDU-Parteitag votiert knapp für Verbot - Lohmann: 'Dankbarkeit und Sorge gleichermaßen'
    KATH.NET 17.11.10

    Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
    Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
    PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10
    (Entre nous: Man geht jetzt davon aus, "dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt ... und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind")

    Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper“
    Schmuhl, Hans-Walter
    Wie konnten Ärzte am Massenmord der „Euthanasie“ teilnehmen und nicht in Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis geraten?
    Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(45) 12.11.10

    In diesem Artikel zieht der Autor eine Verbindung zur aktuellen Debatte um die Zulassung von PID. Halten Sie diesen Konnex für angemessen? Dürfen wir Sie um Ihre persönliche Beurteilung hierüber bitten?
    Ansprechpartner: Herr Prof. Schmid-Tannwald, E-Mail: ingolf.schmid-tannwaldMeilzeichengmx.net und Frau Dr. Overdick-Gulden, E-Mail: kydrevoMeilzeichent-online.de
    In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Titel "Gestern lebensunwert - heute unzumutbar- Wiederholt sich die Geschichte doch?"

  • 17.11.10: Schwangerschaftsabbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung
    Wie geht es Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch? Wer hilft denjenigen, die unter den Folgen einer Abtreibung leiden? Fragen, die heutzutage kaum gestellt werden. Dieses Tabu hat am vergangenen Wochenende eine Tagung in Eichstätt aufgegriffen, veranstaltet von Referat Netzwerk Leben der Diözese in Zusammenarbeit u.a. mit der Katholischen Universität. Es ging dabei nicht nur darum, die Hintergründe zu erhellen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, sondern vor allem um die Frage nach Wegen der Heilung bzw. Verarbeitung der Folgen. Eine hochkarätig besetzte Fachtagung mit Ärzten, Therapeuten und Betroffenen.
    Hier finden Sie einen hörenswerten Podcast zur Veranstaltung
    BISTUM EICHSTÄTT RADIO K1 10.11.10
    Anm.: An der Tagung waren auch die "Ärzte für das Leben" beteiligt. Siehe dazu das Programm zur Veranstaltung.
     
  • 27.09.10, ergänzt am 29.09.10: EU-Debatte um ärztliche Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen
    In unserer Reaktion vom 11.07.10 auf den Bericht des Deutschen Ärzteblatts (22.6.2010) über eine vom Europarat beabsichtigte Einschränkung der ärztlichen Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen sowie in weiteren Stellungnahmen haben wir unser Berufsbild und die Handlungsprinzipien unseres Vereins dargestellt. Jetzt hat der Angriff auf das ärztliche Berufsethos im McCafferty-Bericht für den Europarat öffentliche Form angenommen:

    McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen
    "Europa für Christus" ruft zum Widerstand gegen Nötigung zur Beteiligung an Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung auf
    MEDRUM 22.09.10

    Wir antworten wie folgt: Das gereifte Gewissen fordert vom tätigen Arzt Handlungsfreiheit in Verantwortung für sich und andere. Gewissen ist weder persönlicher noch beruflicher Luxus, sondern die Mitte menschlicher Entscheidung überhaupt, somit auch und gerade der ärztlichen Berufsausübung, wo es um das salus aegroti geht. Die individuelle Autonomie des Arztes in der Wahrnehmung dieser seiner Berufspflicht zu schützen, ist vorrangige Verpflichtung jeglicher Demokratie somit auch des politischen Europa als überstaatlichem politischem Raum. Wer die Tötung von Menschen, sei es bei Abtreibung, reproduktiven Technologien, assistiertem Suizid oder der Tötung auf Verlangen in die Hände des Arztes (oder eines Krankenhauses) zu zwingen versucht, degradiert den Heilberuf zur Dienstleistung. Viel schlimmer noch: er missachtet die Berufsautonomie, stört die zwischenmenschliche Vertrauensbasis, macht das Töten Hilfloser zur medizinischen Berufsaufgabe und öffnet den Weg in die Gesinnungsdiktatur.

    Unser Verein reagierte mit folgender e-Post an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Herrn Joachim Hörster:

    PDF-Symbol Brief an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur ärztlichen Gewissensfreiheit
    vom 28.09.10

    Nachtrag 15.10.10: Am 05.10.10 erreichte uns ein Schreiben von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs (Österreich). Lesen Sie dazu unsere Antwort vom 06.10.10 auf diesen Brief.

    PDF-Symbol Brief von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs vom 05.10.10 inkl. Antwort der ÄfdL.

    Nachtrag 2: Bei der endgültigen Abstimmung im Europarat siegten ärztliche Gewissensfreiheit und Vernunft. So gilt jetzt: "Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden."

  • 16.09.10: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum "Marsch für das Leben 2010"
    Mitglieder der "Ärzte für das Leben e.V." unterstützen mit ihrer Teilnahme am "Marsch für das Leben 2010" am 18.09.2010 in Berlin das Anliegen des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. und geben hierzu die folgende Erklärung ab.

    PDF-Symbol Ausführliche Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum "Marsch für das Leben 2010"

  • 05.09.10: Stellungnahme zum "Postabortionsyndrom" und "pro familia" Saarbrücken
    Der Leiter von "pro familia" Saarbrücken Heinz Krämer hat anlässlich der Aufklärungsaktion des "Durchblick e.V.", während der mit einem Begleitschreiben Plastikmodelle eines 10 Wochen alten Menschenembryos an Haushalte der Stadt versandt wurden, das bei der begleitenden Kundgebung angesprochene "Postabortionsyndrom" geleugnet. (Siehe dazu den Beitrag: pro familia Saarbrücken streitet Post-Abortion-Syndrom ab, in MEDRUM, 21.08.10)
    Unser Vorstandsmitglied Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Furch, ehemaliger Chefarzt in Bad Nauheim hat diese Einlassung von "pro familia" als verantwortungslos gegenüber betroffenen Frauen zurückgewiesen. Lesen Sie dazu seine folgende Stellungnahme!

    Beratung von "pro familia" verantwortungslos gegenüber betroffenen Frauen
    Frauenarzt Wolfgang Furch weist Position des Leiters von "pro familia" (Saarbrücken) entschieden zurück
    MEDRUM - Christliches Informationsforum, 27.08.10

  • 18.08.10: Arzt oder Mediziner: Empathie statt Aktionismus
    Nolte, Stephan Heinrich
    Der Mediziner mag Naturwissenschaftler sein, der Arzt aber ist Kulturwissenschaftler, jedoch nie Wirtschaftswissenschaftler.
    Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(31-32) 09.08.10
     
  • 04.08.10: Tagungsankündigung für 5. - 6. November 2010: 4. Interdisziplinäres Gespräch zu Biomedizin und Bioethik zum Thema "Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe - Folgen - Heilung"
    Vom 5.-6. November veranstalten der Lehrstuhl für Moraltheologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln), Ärzte für das Leben e.V. (München) und das Netzwerk Leben im Bistum Eichstätt das 4. Interdisziplinäre Gespräch zu Biomedizin und Bioethik. Das Thema lautet: "Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe - Folgen - Heilung". Das Programm ist ab sofort abrufbar.

    Ausführliche Informationen...
     

  • 04.08.10: Debatte um Hirntod und Organspende
    Im aktuellen "Lebensforum" Ausgabe 94 - 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (AlfA), gibt es zwei lesenswerte Artiklel zur Debatte um die Organspende und den Hirntod.

    PDF Silber statt Gold
    Die Hirntod-Debatte muss weitergehen. Und dies obwohl - wie die Ärztin Maria Overdick-Gulden hier behauptet - längst klar sei,dass Hirntote keine Leichen seien. Die Frage, die nun gestellt werden müsse, laute - so die Autorin weiter -, ob und wie sich Organspenden künftig verantworten lassen. Mit diesem leidenschaftlichen Beitrag setzt "LebensForum" seine 2007 begonnene Debatte über die These, der Hirntod sei auch der Tod des Menschen, fort - eine These, die auch unter Lebensrechtlern ernstzunehmende Befürworter wie Gegner hat.
    Von Dr. med. Dr. theol. hc. Maria Overdick-Gulden
    Lebensforum Ausgabe 94 - 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

    PDF Her mit den Organen!
    Johann Wolfgang von Goethe wollte den Menschen noch "edel", "hilfreich" und "gut". Heute sind nicht wenige der Ansicht,der Mensch müsse bloß "nützlich" sein, um auch "gut" zu sein. Zwei Bioethiker fordern jetzt, auch Schwerkranke sollten sich nützlich machen: als Organspender!
    Von Stefan Rehder
    Lebensforum Ausgabe 94 - 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
     

  • 14.07.10: ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID "in einigen Fällen"
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 6. Juli 2010 den gesetzlichen Embryonenschutz in unserem Land aufgebrochen und damit eine neue Diskussion um die Menschenwürde provoziert: in einigen Fällen von erblichen Erkrankungen soll diese Selektionsmaßnahme vor der Einpflanzung eines in vitro gezeugten Menschenembryo mit dem geltenden Embryonenschutzgesetz vereinbar sein.
    Hierzu unsere Stellungnahme.
     
  • 11.07.10: Kommentar zur Meldung des Ärzteblatts vom 22.6.2010: "Europarats-Ausschuss will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten."
    Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt online am 22.06.10.
    Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.
     
  • 05.07.10: Kommentar zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe vom 25.06.10
    Am 25.06.10 hat der Bundesgerichtshof ein richtungsweisendes Urteil zur Sterbehilfe gefällt.
    Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.
     
  • 27.06.10: Zur Freiheit des Arztberufs
    Bereits für den 112. Deutschen Ärztetag in Mainz im Jahr 2009 stand die Freiheit des Arztberufs im thematischen Mittelpunkt (TOP 3):
    PDF-Symbol "Der Beruf des Arztes - ein freier Beruf heute und in Zukunft" von C. Fuchs.

    Am 26.06.2010 erschien beim Zuckschwerdt Verlag München in der Zeitschrift "Münchner Ärztliche Anzeigen" Heft Nr. 13. zur gleichen Thematik: PDF-Symbol "Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe - das muß auch so bleiben - Zur Diskussion über die Gewerbesteuerpflicht für die Angehörigen der freien Berufe", dort S.3f.

  • 18.06.10: Inklusion - Dabei sein! Von Anfang an!
    Eine Nachlese zur "Woche für das Leben" 2010 von Dr. M. Overdick-Gulden.
     
  • 07.06.10: Zur Diskussion um den 'ungehinderten Zugang zur Pille danach'
    Klarstellung zur "Pille" aus ärztlicher Sicht.
    Nein, ein Medikament, ein gottgeschenktes Heil-Mittel ist die Pille nicht, auch wenn es im ökumenischen Dunstkreis so verkündet und diese Fehleinschätzung von Vielen als "Frohbotschaft" interpretiert wurde. Korrekte Naturwissenschaft lehrt Anderes. Der Volksmund urteilt hierin real, ehrlich, wenn nicht "brutal": "Antibaby-Pille" nennt er sie! Und ist sie hormonal besonders hoch dosiert, gilt sie ihm sogar als "Notfallpille"! Das in letzterer, - der "Pille danach"- besonders hoch enthaltene Hormon Gestagen hat neben der Eisprunghemmung zusätzlich einen hemmenden Einfluss auf den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut, dem von der Natur vorgesehenen "Nest" für den Menschenkeim; dieser soll sich aufgrund der erwünschten "Antibaby-Wirkung" eben nicht "einnisten" können! Bei 4-5% aller Anwendungen geschieht dies auch: er stirbt ab. Für den Arzt oder Apotheker, der beispielsweise 100 x pro Jahr die "Pille danach" verschreibt oder abgibt, bedeutet dies, dass er an 4- 5 Tötungen frühen Menschenlebens indirekt mitwirkt. Faktum est.
    Zur näheren Wirkungsweise s. den Beitrag:

    Rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“: Ein Schritt in die richtige Richtung?
    Marion Stoll, Walter Rella
    Imago Hominis (2006); 13(1): 9-11

  • 26.05.10 Vorträge zur ÄfdL-Tagung im Mai 2010 zum Thema "Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten" online
    Ab sofort sind diverse Vorträge unserer Tagung in Kloster Banz im Mai 2010 zum Thema "Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten" im PDF-Format abrufbar.
    Zu den Vorträgen der Tagung 2010...
     
  • 07.05.10: Grenzen der Prävention "unerwünschter" Schwangerschaften
    Überarbeitete Fassung des Vortrags "Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten" von Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald anlässlich des Seminars der Bayerischen Landesärztekammer "Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs" gem. Art. 5 Abs. 5 des BaySchwHEG am 17. April 2010 in München
     
  • 29.03.10: Leserbriefe zum Thema "Über den Umgang mit menschlichem Leben"
    Im Deutschen Ärzteblatt erschien in Heft 10 vom 12. März 2010 von PD Dr. theol Sibylle Rolf, Universität Heidelberg ein Artikel mit der Überschrift "Über den Umgang mit menschlichem Leben", worin die unterschiedliche ethische Bewertung exemplarisch an den in Großbritannien und in Deutschland geltenden Gesetzesregelungen aufgezeigt wird. Im britischen Denken setzte sich die Debatte zugunsten der Forschung durch, vor allem nach den "im Lauf der 80-er Jahre aufgekommenen Begriff ‚pre-embryo'", der sich vor dem 14. Tag nach der Kernverschmelzung noch in Zwillinge teilen kann und dessen zentrales Nervensystem noch nicht anfänglich ausgebildet sei. Das viel verwendete englische "dignity" bezeichnet im Gegensatz zur "Würde des Menschen" im Deutschen Grundgesetz keine absolute "menschliche Wesenseigenschaft". Die Interpretation der "unantastbaren Würde" blieb auch im GG "offen". Sie kann "im kantischen oder christlichen Sinn als ‚Mitgift', im empiristischen als ‚Leistung' oder systemtheoretisch als Ergebnis von gelingender Kommunikation verstanden werden", so die Autorin. Ist das nach der Kernverschmelzung biologisch festgestelltes Menschenleben Wirklichkeit und als solche zu würdigen - oder ist Menschsein eine Eigenschaft, die von anderen Menschen zuerkannt werden muss? Die Autorin spricht sich für tutioristische Positionen aus.
    Hierzu zwei Leserbriefe aus unserem Verein (im PDF-Format). Der Leserbrief von Dr. Overdick-Gulden wurde im DÄBl No 24 am 18.06.2010 veröffentlicht.
     
  • 25.03.10: Programm 15. Kooperationsseminar Mai 2010 abrufbar
    Vom 14. - 16. Mai 2010 findet das 15. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt. Thema: "Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten"
    Ausführliches Programm und weitere Details...
     
  • 23.03.10: Zur Diskussion um Organspende und den Hirntod

    Die "Reanimation der Hirntoddebatte" bleibt aktuell. Das Deutsche Ärzteblatt kündigte in der Ausgabe vom 12.02.2010 an, dass noch in diesem Jahr die EU-Richtlinie zur Organtransplantation zu erwarten ist. Unter deutschen Transplantationsmedizinern besteht keine Übereinstimmung mehr mit bisherigen Regelungen: ist die jetzt geltende erweitere Zustimmungslösung nicht eine Form der Fremdbestimmung (Prof. G. Otto, Mainz)? Entschließt man sich zur "Widerspruchslösung", und wird diese vom Bürger akzeptiert? Auch werde in Gesprächen mit Patienten und Angehörigen "immer wieder die Angst" deutlich, "ob man wirklich tot sei, wenn man hirntot ist".
    Im "Erasmus Medische Centrum" in Rotterdam geht es (angeblich) um eine "theoretische Diskussion", z.B. Nieren vor dem Tod der Spender zu entfernen, um funktionstüchtigere Organe für den Empfänger zu erhalten. Doch bestehe die Gefahr, dass nach dem "massiven" Eingriff der Explantation der "Spender" nicht schnell stirbt und noch mehrere Stunden an den verursachten Schmerzen leide. (Notiz in: "20 minuten online" v. 3.3.10)
    Zum Thema "Hirntoddebatte" s. neue Literatur:

    Prof. Dr. Ralf Stoecker: PDF Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland
    19 Seiten, in: D. Preuß, N. Knoepffler, K.-M. Kodalle (Hg.), Körperteile - Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, Beiheft 8/2009, 41,52, hier veröffentlich mit freundlicher Genehmigung des Verlages Verlag Königshausen & Neumann.

    Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben - warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken, als TB erschienen bei Suhrkamp 2009

    Sabine Müller: Revival der Hirntoddebatte: Funktionelle Bildgebung für die Hirntoddiagnostik, - veröffentlicht bei Springer, published online: 29.01.2010.
    mehr zum Inhalt im kostenfreien Abstract unter dem Link
    Fazit der Autorin: "Wünschenswert wäre eine offenen Debatte über den Hirntod unter Einschluss der Öffentlichkeit, insbesondere über die Frage, ob es legitim ist, aus Hirntoten, die noch Integration somatischer Funktionen zeigen, lebensnotwendige Organe zu explantieren, und wenn ja, unter welchen Bedingungen." Der Übergang zur Tötung auf Verlangen wäre dann präformiert.
     

  • 23.01.10: Zur Diskussion um Organspende und den Hirntod
    Organspende von doch nicht ganz Toten? Wie weit eine 'Ethik des Heilens' sich legitimieren will, zeigt eine aktuelle medizinische Debatte in USA:

    Die Lebenden und die Toten
    Die Transplantationsmedizin beginnt sich von der "Tote-Spender-Regel" zu verabschieden
    Linus S. Geisler
    Die "Tote-Spender-Regel" (Dead Donor Rule), die seit rund 40 Jahren in der Transplantationsmedizin akzeptiert ist, formuliert zwei ethische Normen, die die Praxis der Organentnahme betreffen: Lebenswichtige Organe dürfen nur von toten Patienten entnommen werden; lebende Patienten dürfen nicht für oder durch eine Organentnahme getötet werden. Derzeit gibt es Bestrebungen, das Konzept des Hirntodes oder des Herztodes auszuhöhlen und die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden zu legitimieren. Linus S. Geisler warnt vor einem fundamentalen Tabubruch.
    UNIVERSITAS, 65. Jahrgang, Nr. 763, Ausgabe Januar 2010, S. 4-13

    Die Frage, ob es sich beim Hirntod tatsächlich um den Tod des Menschen handelt, wird innerhalb der medialen Öffentlichkeit weiterhin kontrovers diskutiert. Wir geben Hinweise.
    PDF "Hirntod" und "Organspende"
    Anders als die Frage, ob es sich bei dem Embryo im Mutterleib um einen Menschen handelt, wird die Frage, ob der Hirntod tatsächlich der Tod des Menschen sei, selbst unter Lebensrechtlern heftig diskutiert. Prinzipiell sind drei Antworten denkbar: Der Hirntod ist der Tod des Menschen (Mehrheitsmeinung). Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen (Minderheitenmeinung), und alternativ: Die Frage ist nicht entscheidbar.
    Von Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden
    LebensForum Ausgabe 89 - 1/2009 vom März 2009, Zeitschrift der "Aktion Lebensrecht für Alle" ALfA e.V.

  • 06.01.10: Neue Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund
    Gemäß der neuen Gesetzesregelung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund erstellt. Sie soll werdenden Eltern helfen, sich auf das Leben mit einem (möglicher Weise) behinderten Kind - nicht zuletzt aufgrund wertvoller Lebenserfahrung anderer - einzustellen. Die Broschüre kann online bestellt oder auf der Webseite der BzGA runtergeladen werden:
    BZgA Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (Download- und Bestellmöglichkeit)

Archiv früherer Meldungen

Hier finden Sie Stellungnahmen und Mitteilungen zu bioethischen Themen aus den Jahren 2002-2009.

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