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Brief an die Europaabgeordneten zur Euthanasiedebatte (Marty-Bericht)

Am 29.01.2004 plante die parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg den Bericht "Euthanasie" (Doc. 9898, Stellungnahme des Rechtsausschusses: Doc. 9923) zu besprechen.

Anmerkung: Wie bereits am 21.11.2003 wurde auch die für den 29.1.2004 angesetzte Debatte über den von Dick Marty, Schweiz, eingebrachten Euthanasie-Bericht erneut verschoben. (Meldung Die Tagespost vom 29.1.2004)

Herr Dick Marty, Schweiz, empfiehlt die Legalisierung von Euthanasie in den Mitgliedsstaaten des Europarates

Ärzte für das Leben e.V. haben sich im Vorfeld mit einem Brief folgenden Inhalts an die dort beteiligten deutschen Europapolitiker gewandt:


Mme./Mr....
Conseil de lEurope
Avenue de l Europe
F- 67075 Strasbourg Cedex

26.01.2004

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Sie werden am 29. Januar 2004 über den Vorschlag von Herrn Dick Marty, dem Berichterstatter für soziale Fragen, Gesundheit und Familie, beraten, der die Legalisierung von Euthanasie in allen Mitgliedstaaten des Europarates empfiehlt.

Herr Marty beruft sich auf die vermeintliche Inkompatibilität der Euthanasie mit dem Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben). Diese Frage sei, so Herr Marty, noch nie durch die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtshofes analysiert worden.

Dem muss heftig widersprochen werden. Denn die Parlamentarische Versammlung des Europaparlaments hatte in der Beschlussempfehlung 1418 aus dem Jahr 1999 wiederholt bekräftigt, dass der Schutz der Würde des menschlichen Lebens – zu dem das Sterben gehört – und der aus ihr abzuleitenden Rechte zu den wichtigsten Aufgaben des Europarates gehört.

Aus dem Recht auf Leben kann kein Recht auf Tod und „Tötung abgeleitet werden. Dies hat der Europäische Menschenrechtshof in seiner Entscheidung „Pretty gegen Vereinigtes Königreich jüngst bekräftigt.

Der Bericht von Herrn Marty muss aus diesen juristischen Gründen abgelehnt werden.

Aktive Euthanasie durch Ärzte oder Pflegekräfte ist ethisch prinzipiell abzulehnen und speziell berufsethisch nicht vertretbar.

Ferner sind zahlreiche Beispiele aktiver Sterbehilfe aus Holland, Belgien und der Schweiz bekannt geworden und unwidersprochen geblieben (!), wobei Schwerkranke/ Sterbende/ Demente/ Komatöse aktiv getötet wurden, die keine ausdrückliche Bitte zum sog. Freitod oder zur ärztlich ausgeführten Tötung geäußert haben. Inzwischen sind ferner Unterlassungen der Fachkräfte im Gesundheitswesen nachgewiesen, wo Fälle solcher Patiententötungen nicht der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet wurden. Das ist ein Skandal.

Treten Sie für das Recht auf Behandlung durch palliative Medizin ein! Lehnen Sie den Antrag von Herrn Marty –auch mit Verweis auf diese Vorkommnisse - ab!

Treten Sie für die Sicherheit der europäischen Bürger ein ,die schicksalhaft schwer krank oder/und behindert sind. Denn die moralische und rechtliche Qualität eines Gemeinwesens misst sich an dem Grad des Rechts-Schutzes, den es gerade den Schwächsten seiner Glieder gewährt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Maria Overdick-Gulden
2. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V.

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