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Arzneimittel und Abtreibung

Von Dr. med. Elisabeth Leutner, Februar 2009

Bereits seit den 1960er Jahren werden Impfstoffe mit Hilfe von Zellen abgetriebener Kinder hergestellt. Es sind dies die Aktiv-Impfstoffe gegen die Virusinfektionen Windpocken, Röteln und Hepatitis A. Um welche Einzel- und Kombinationsimpf-stoffe es sich dabei handelt, kann in jeder Apotheke erfragt werden.

Da man nur wenig "Material" benötigt, werden auch heute noch zur Produktion der genannten Aktiv-Impfstoffe zwei menschliche Zelllinien verwendet (WI-38, MRC-5), die man aus dem Gewebe abgetriebener Kinder in den USA 1961 und in England 1966 entwickelte. In den Zelllinien vermehren sich die Viren, die man in abge-schwächter Form für die Herstellung dieser Impfstoffe benötigt.

Ein ethisch unbenklicher alternativer Aktiv-Impfstoff gegen Windpocken ist bisher weltweit nicht auf dem Markt. Gegen Hepatitis A und Röteln werden in Japan aber Aktiv-Impfstoffe angeboten, die nicht mit Hilfe menschlicher Zelllinien aus abgetriebenen Kindern hergestellt werden. Es gibt sie also, weshalb nicht in Deutschland? Laut der 14. Arzneimittelgesetzes-Novelle von 2005 ist der Import aus Drittstaaten (z.B. Japan) nicht mehr gestattet (auch nicht auf Einzelrezept über die Internationale Apotheke), wenn sich "hinsichtlich des Wirkstoffes identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Fertigarzneimittel in Deutschland auf dem Markt befinden". Dies trifft für die genannten Impfstoffe zwar zu, ihre Herstellungs-art wird in diesem Gesetz allerdings nicht berücksichtigt. Diese Einfuhrbeschränkung erstreckt sich auf die gesamte EU.

Der Impfstoffproblematik hat sich auch die "Päpstliche Akademie für das Leben" angenommen. Die deutsche Übersetzung ist nachzulesen unter www.cogforlife.org (Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, für deren Produktion Zellen von abgetriebenen Foeten verwendet werden).

Außer bei der Herstellung bestimmter Impfstoffe finden in Deutschland heute auch Zelllinien abgetriebener Kinder neueren Datums in der Forschung und bei der Produktion von anderen Medikamenten Verwendung. Es gibt pharmazeutische Firmen, die sich auf die Herstellung solcher Zelllinien spezialisiert haben.

Mit diesen Ausführungen soll darauf hingewiesen werden, dass es nicht nur eine Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen gibt, die öffentlich Beachtung findet, sondern dass auch in anderen Bereichen der Medizin und Forschung und sogar in der Kosmetikindustrie oft "versteckt" und selbst für Wissenschaftler nicht immer bekannt, fetale Zellen zum Einsatz kommen, für deren Herstellung die Tötung ungeborener Kinder zeitlich dem technischen Prozess angepasst werden musste, um das kindliche Gewebe verwenden zu können. Leider scheint es auch so zu sein, dass viele Wissenschaftler nichts mehr dabei finden, Zellen von menschlichen Embryonen oder abgetriebenen Foeten zu "verzwecken". Dies dürfte nur der Anfang einer Entwicklung sein, die sich weiter ausbreitet.

Forscher und Wissenschaftler müssen aufgefordert werden, endlich bevorzugt die durchaus vorhandenen ethisch unbedenklichen "Nährmedien" für die Vermehrung bestimmter Viren einzusetzen, statt vielfach den scheinbar einfachsten Weg der Verwendung von Zellen abgetriebener Kinder zu gehen, da sich Viren nun mal am besten in diesen Zellen vermehren. Ferner sollen Pharmafirmen w e n i g s t e n s Alternativen zu bereits vorhandenen, ethisch problematischen Produkten herstellen - ähnlich wie beim Tollwutimpfstoff, bei dem in Deutschland die Wahlmöglichkeit zwischen einem mit humanen fetalen Zellen und einem mittels Hühnergewebe hergestellten Impfstoff besteht. Bis es diese Alternativen in unserem Lande gibt, ist die Regierung gefordert, z.B. für die genannten Impfstoffe Importe aus anderen Ländern zu einem erschwinglichen Preis zuzulassen, die nicht mit Hilfe humanen fetalen Gewebes hergestellt wurden. (Erfreulicherweise wurde inzwischen in USA eine neue Biotechnologie-Firma - AVM Biotech - gegründet, welche sich die Herstellung ethisch unbedenklicher Arzneimittel zum Ziel gesetzt hat).

Außerdem sollten pharmazeutische Firmen in einer für Laien verständlichen Form angeben müssen, wenn menschliche embryonale oder fetale Zelllinien "irgendwo im Herstellungsprozess" ihrer Medikamente verwendet wurden (vollständige Kennzeichnungspflicht). Dies gilt in gleicher Weise für die Forschung, wo man oft erst durch detektivische Kleinarbeit herausfindet, dass und wo menschliche Zelllinien abgetriebener Kinder zum Einsatz kommen. Die aufgklärte Person kann dann ihre Entscheidung selbst treffen - ähnlich wie zugunsten tierversuchs- und gentechnik-freier Produkte. Den weltanschaulichen Bedenken vieler Menschen wäre damit Rechnung getragen.

PDF-Symbol Langfassung des Beitrags "Arzneimittel und Abtreibung"
von Dr. med. Elisabeth Leutner, Februar 2009

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