Rezensionen
Matthias Bloechle: Vom Recht auf ein gesundes Kind. Ein Plädoyer für die PID - Präimplantationsdiagnostik, Irisiana 2011, 208 Seiten
Vom "Recht auf ein gesundes Kind"
Eines lässt sich feststellen: der Autor des gewagten obigen Titels, der Berliner Frauenarzt Matthias Bloechle, 1962 in Heidelberg geboren, der seine Facharztausbildung zum Frauenarzt an der Berliner Charité Klinik erhielt und dort seine ersten Erfahrungen in der Reproduktionsmedizin machte, ringt nicht um ethische Argumente, sondern vor allem in Stil und Ton um die Sympathie des Lesers. Seit 1999 in eigener Kinderwunschpraxis tätig, zeigte sich Bloechle 2006 selbst an, nachdem er die bis dahin verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) in drei Fällen angewendet hatte. Mit dem formulierten Titel auf dem Cover versucht er zu indoktrinieren: ja, es gebe ein "Recht auf ein gesundes Kind". Doch diese Behauptung klingt nicht nur naiv, sie ist es auch. Wer könnte denn schon ein "Recht auf Gesundheit" einfordern, für das eigene Leben, das des Angehörigen, seines Kindes? Und bei wem soll er es geltend machen? Wer könnte ihm/ uns dazu verhelfen? Ist solche "Recht-Haberei" nicht reine Illusion, ein Luftschloss im Bereich menschlicher Wunschwelten? Spricht nicht unsere Lebenswelt, unser Alltag, unser Freundeskreis schon dagegen?
Die medizinische und zwischenmenschliche Realität, wenn sie in ihren Bindungen gelingen soll, will Hilfe leisten! Hilfeleistung - darin liegt vor allem die ärztliche Verantwortung. Ja, schon die Vor-Sorge fordert vom Arzt Aufmerksamkeit. Bedrohte Gesundheit, die Sorgfalt in Diagnostik und Prognose, die stetige Erweiterung seines Fachwissens in therapeutischen Bereichen, die sich vergewissernde Nachfrage bei Fachexperten und die Überweisung an diese gehören zum Beruf des Arztes und sind ihm auferlegt. Denn nie soll er Schaden zufügen. Er soll zum salus aegroti beitragen. Daher sind Einsicht und letztlich das Einverständnis zur "Vorläufigkeit" der eigenen Entscheidung und des Handelns angezeigt, gerade umso zeitnah und umfassend wie möglich informieren zu können. Nicht zuletzt ist der persönliche Einsatz an bewährten berufsethischen Maßstäben auszurichten. Niemals schaden, niemandem schaden!
Die nüchterne Bilanz der Jahrhunderte und der Moderne ist das Allgemeinwissen: es gibt Unheilbares, den Un-Fall, chronisches Leiden, das genetisch, epigenetisch oder durch Umwelt verursacht ist, und es gibt Sterben und den unentrinnbaren Tod. Das alles liegt in der Einmaligkeit menschlicher Existenz, das macht sie aus und formt sie aus. Die zahlreichen Beispiele, wie Menschen mit Behinderungen selbst oder/und mit der Hilfe durch Mitmenschen ihr persönliches Leben gestalten, sprechen eindeutig für die Inklusion jedes Einzelnen in unserer Gemeinschaft, der den Namen Mensch trägt. Denn er ist seit seiner Zeugung Person und unser Du. Wie lange er bei uns lebt, ist kein Argument für seine selektive Tötung.
Mittels poetisch-einfühlsamer, gelegentlich aber kitschig-dramatischer Berichte über das nicht klein zu redende Schicksal bei wiederholter Fehl- oder Totgeburt bzw. genetisch bedingtem frühkindlichem Sterben führt Bloechle in immer neuen Ansätzen in seine Problemwelt ein, in der er nach dem "Recht auf Gesundheit" vor allem beim Wunschkind sucht und darauf bestehen will. Nein, das Design-Kind will auch er nicht! Er will leidgeprüften Eltern helfen. Und so fragt er: Ist bei derart nachhaltig geschildertem Leid mit immer wieder enttäuschenden Schwangerschaftsversuchen nicht das selektive Verfahren der PID die einzige Lösung für so untröstlich erscheinende Mütter? Dann wird Bloechle selbstsicher: Bedeutet das Verbot einer Elektion unter den - vermutlich - nicht geschädigten Embryonen oder "Präembryonen" im Reagenzglas nicht Unbarmherzigkeit, dogmatische Indoktrination, eine unverzeihliche Fehlhaltung im Arztberuf?
In der Art seiner Fragstellung scheint es konsequent zu sein, dass Bloechle das Schicksal des sog. Präembryonen für unwesentlich hält, dessen Mensch-Sein in Frage stellt und bei den vorliegenden 200 Textseiten dieses berufsethisch zentrale Thema gerade einmal auf knappen 4 Seiten abhandelt. Altbekannte Traditionsmodelle aus der antiken hebräischen Bibel (der Frühembryo= ein "Tropfen") und der aristotelischen Beseelungstheorie werden bemüht, wonach der Embryo erst ab dem 40. Tag oder später seine Beseelung erfährt. Und die Kirche habe dies doch auch lange so gesehen. Eigentümlicherweise bleibt modernes Wissensgut seit der Entdeckung der menschlichen Eizelle hier unreflektiert. Den inzwischen einschlägig, wenn auch nicht vollständig erkannten Entfaltungsprozess des Menschenkeims, der bereits im ersten Lebensstadium auch extrauterin abläuft, anonymisiert der Autor als Ablauf von "Werden und Vergehen". "Eindeutig" sei zwar, dass befruchtete Eizellen "einen Stoffwechsel haben". Aber damit seien sie "noch lange kein lebender Mensch"! (S. 143) Der wissenschaftliche Beweis für diese seine Behauptung scheint verzichtbar. Aber ist er es?
Um den Beginn des Menschenlebens erst nach der Nidation festlegen und damit PID ‚gerechtfertigt" durchführen zu können, werden altbekannte Argumente verwendet. So die bislang in der Justiz eingeführten "Stufungen" des menschlichen Lebensschutzes durch die Schwangerschaftsregelung:"Eine Schwangerschaft kann unter den Bedingungen der Beratungsregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Befruchtung …abgebrochen werden"; die "Rechtswidrigkeit" solcher Akte fällt bei Bloechle unter den Tisch. Ein "autonomes menschliches Leben in einer Kulturschale und einem Brutschrank" sei nicht möglich, sei dies doch "eher eine Keimungsphase". Irgendetwas Lebendiges, ja, aber doch kein Mensch! Einschlägiges zur Sorgfaltspflicht für schwaches anfängliches oder früh endendes Menschenleben führt der Autor nicht an. In seiner Einlassung vor Gericht erwähnt er als Argument PND-Diagnosen bei "nicht lebensfähigen Schwangerschaften" und die "daraus folgenden Konsequenzen". Oder er berichtet über die "Notwendigkeit der operativen Entfernung des Schwangerschaftsresultates" (S. 112). Das Wort vom Kind fällt dem Autor erst ein, wenn er es elektieren kann und will. Ob er sich damit wirklich in die Reihe mit Martin Luther King einschleusen kann?
"Recht auf ein gesundes Kind" bedeutet die verbale Nichtung des Embryos mit Verdacht auf Behinderung und verlangt ganz real die Zulassung von Tötung durch Verwerfung und Verbrauch. Das Buch insgesamt ist ein anmaßendes Fehlurteil, weil es sich ein "Nein" zu diesem und jenem Menschenleben erlaubt. Wer nicht passt, wird zur verhandelbaren Sache!
Da schlägt auch die Empfehlung zum "Blick über die Grenzen" mit den dortigen sog. Rechtspraktiken fehl, denkt man beispielsweise an betroffene Frauen in Russland oder China. Sich wegen des "Rechts auf ein gesundes Kind" einem fremden Mann hinzugeben, ist wohl kaum ein gutes "Rezept" und genauso abwegig wie die Erhebung Simone des Beauvoirs zum "emanzipatorischen" Vorbild. Angesichts der traurigen Biografie dieser Frau ist dies Zynismus pur. Das zeugt von der gleichen Unkenntnis wie die plakativen Angriffe auf historische Normvorstellungen der christlichen Ethik, besonders die der katholischen Morallehre, die noch im Vatikanum 2 Abtreibung als Verbrechen einordnete, ohne allerdings dabei die Hilfe für Frauen und Kinder zu vergessen. Mit einer "Theologie des Leibes" hat der Autor sich vermutlich nie bekannt gemacht.
Dass sich der Autor juristischen Rückhalt in der Grundgesetzauslegung bei dem Juristen Horst Dreier holt, der die befruchtete wie die unbefruchtete Eizelle zwar als menschliches Leben, aber apersonal mit der Begründung einstuft, ersterer fehle ja noch die Individuation, versteht sich. Die mit der Zeugung im Reagenzglas in Gang gesetzte autonome Evolution des jungen Menschenkeims habe juristisch keine Relevanz, stünde doch die Möglichkeit der Zwillingsbildung noch aus! Kann man aus solchem Grund aber das Mensch-Sein der Zygote und des Präembryos leugnen? Die Frage nach dieser Wirklichkeit wird nicht gestellt. "Sind sie keine Menschen?", so hatte im Jahr 1511 der Dominikaner Montesino in Bezug auf die Sklaven aus der neuen Welt öffentlich gefragt. Diese Frage ist hier und heute an die Justiz und an den Autor zu richten. Bei jeder Unsicherheit hierüber müssen wir einzig auf Erhalt des Lebens zielen. Oder? Denn wir haben tutioristisch zu handeln, wenn wir Ärzte bleiben und nicht Medizintechniker und lediglich "Glücksbringer" werden wollen.
Konservativ christliche Tradition geht modernen Erkenntnissen nicht aus dem Weg. Sie ist progressiv auf dem Weg zur Wahrheit, gerade in Fragen der Naturwissenschaft und Bioethik. Sie weiß sich durch Erkenntnis beschenkt, übernimmt deshalb Neues gemäß ihrem Auftrag nicht unreflektiert, legt es der Mitwelt vor. Sie würdigt das Wesen des Befruchtungsprozesses als Initiation eigenständigen Menschenlebens und das ihm mitgegebene persönliche Entwicklungspotenzial. Mit Hippokrates, zahlreichen Philosophen der Aufklärung und der Jetztzeit ist sie auf dem Weg. Darf der Arzt töten? Darf er aus eugenischen Gründen den selektiven Wünschen ungetrösteter Mütter aus "Mitleid" nachgeben? Arztsein versteht sich als Dienst am gefährdeten Menschenkörper und als begleitendes Verstehen in psychischer Extremsituation. Der Arzt ist zum phantasievollen Umgang mit Leid und zu nachhaltiger Lebenshilfe gerufen, niemals zum elektiv-selektiven Tötungsdienst (Hufeland).
Die Dammbruchfunktion der angekündigten PID-Gesetzesregelung kündigt sich an: Wie die FDP-Abgeordnete und Medizinerin Ulrike Flach plädiert auch Matthias Bloechle in seinem Buch für Eizellenspende, Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung bei alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren. Dies ergibt sich wohl als Konsequenz der inhaltlichen Unterschlagung von kindlicher Personalität und ihrem Recht auf Leben.
Dr. Maria Overdick-Gulden
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