Eigene Literatur
Vorgeburtliche Medizin zwischen Heilungsauftrag und Selektion
Herausgegeben von Ingolf Schmid-Tannwald und Maria Overdick-Gulden
im Auftrag der Gesellschaft Ärzte für das Leben e.V., München
mit Beiträgen von: B. Büchner, W. Philipp, W. Furch, I. Schmid-Tannwald, W. Kluth Wessel von Loe, A. Lohner, J. Wisser, M. Overdick-Gulden
W. Zuckschwerdt Verlag München Bern Wien New York (2001)
ISBN: 978-3-88603-754-4; 312 Seiten; 20,30 Euro
Inhalt:
Der Inhalt des Buches wendet sich an alle Personen, die jetzt oder bald schon als Patienten, als werdende Mütter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Praxen und Krankenhäusern, als Beraterinnen in Beratungsstellen, als Ärzte oder Juristen in der Verantwortung stehen und sich ein genaueres Bild von den derzeitigen Verhältnissen im Bereich vorgeburtliche Medizin machen wollen.
In den letzten Jahren wurde die Auslese Erkrankter vor der Geburt -
neuerdings sogar vor der Einnistung in die Gebärmutter - möglich und
spielt in der vorgeburtlichen Medizin eine immer wichtigere Rolle.
"Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Frauen", wie es ein
Fachvertreter formulierte, veranlaßt Frauenärzte, "die Last des Tötens"
zu schultern und den "Heilungsauftrag" um das Töten zu erweitern; doch
es ist auch die Angst vor existenz-bedrohenden Schadenersatzklagen.
So hat das Ungeborene eigentlich nur noch eine Überlebenschance, wenn es
für die familiäre und soziale Umwelt "zumutbar" ist.
Viele befürchten bereits die Wiederkehr einer ähnlichen Entwicklung,
wie sie im Jahre 1933 mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" ihren Anfang nahm und sich in der massenhaften Tötung
"lebensunwerten" Lebens fortsetzte. Sie lehnen daher vorgeburtliche Untersuchungsverfahren strikt ab, obwohl
diese im Rahmen des ärztlichen Heilungsauftrages sittlich gerechtfertigt
und als Pränataldiagnostik geboten sind. Denn der Heilungsauftrag des
Arztes dient dem Wohle von Mutter und Kind und schließt das Töten
grundsätzlich aus. Allerdings kann man den Heilungsauftrag nicht um das Töten "erweitern",
ohne damit dem Tod den weißen Arztkittel umzuhängen, was einer
"Maskerade des Bösen" gleichkommt.
Das Buch wendet sich in klarer und leicht verständlicher Sprache an
alle, die als werdende Mütter, als Patienten oder als Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in Praxen und Krankenhäusern, als Beraterinnen in
Beratungsstellen, als Ärzte oder Juristen, als Pädagogen, Sozialarbeiter
oder als Politiker in der Verantwortung stehen und sich ein genaueres
Bild von der derzeitigen Situation machen wollen
"Ärzte für das Leben" (www.aerzte-fuer-das-leben.de) wurde als rein
ärztliche Gesellschaft im Jahre 1990 mit dem Ziel gegründet, die immer
stärker in Frage gestellten klassischen Grundsätze ärztlichen Handelns (
"dem Patienten keinesfalls schaden", "das Heil des Erkrankten ist
oberstes Gebot" u.a.) zu bewahren. Diese Grundsätze bestimmen seit
Jahrhunderten die Arzt- Patientenbeziehung, den ärztlichen
Heilungsauftrag und das absolute Tötungsverbot. Generationen von Ärzten
haben sich daran als Quintessenz tradierter Weisheit des Arztberufes
orientiert ? oder mußten sich bei Verfehlungen daran messen lassen.
Inhaltsverzeichnis und Texte als Leseprobe
Ausführliches Inhaltsverzeichnis und Einleitung
Zur Aufgabe des Arztes
Ingolf Schmid-Tannwald
Den Tod verkündigen, heißt, den Tod geben, und das kann, darf nie ein Geschft dessen seyn, der blos da ist, um Leben zu verbreiten.
Hufeland, 1806
Einstandspflicht für den Tod
Die Rolle der Arzthaftung bei der vorgeburtlichen Selektion behinderter Kinder1
Wolfgang Philipp
Bestellungen
Bestellen könne Sie das Buch bei Prof. Dr. Ingolf Schmid-Tannwald (siehe Kontakt).
Rezensionen:
In unserer Literaturrubrik finden Sie eine Rezension zum Buch "Vorgeburtliche Medizin zwischen Heilungsauftrag und Selektion"
von Dr. Stefan Schlosshauer-Selbach, München, erschienen in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Nr. 24 vom 10.06.2002
Rezension von Stefan Rehder aus "Die Tagespost" vom 27.10.2001:
Von: Stefan Rehder, Aachen
Was Ärzte die Last des Tötens schultern läßt
Unter dem Druck einer höchstrichterlichen Rechtsprechung und in Abkehr vom ärztlichen Heilungsauftrag sei die frühzeitige Selektion behinderter und erkrankter Kinder zu einem der wichtigsten Ziele der vorgeburtlichen Medizin geworden. Vor diesem im weißen Kittel daherkommenden Tod böten territoriale Grenzen keinen Schutz. Allein die Rückbesinnung des Arztes auf seine Aufgabe als bedingungsloser Beschützer seiner ihm anvertrauten Patienten könne eine Umkehr der herrschenden Verhältnisse bewirken. Notwendige Voraussetzung dafür sei, dass die Arzt-Patienten–Beziehungen frei von allen fremden Einflüssen und Erwägungen gehalten würden. So lauten die Kernthesen einer bemerkenswerten Neuerscheinung, die den Titel Vorgeburtliche Medizin — zwischen Heilungsauftrag und Selektion trägt und die jetzt von den beiden Medizinern Ingolf Schmid-Tannwald und Maria Overdick-Gulden im medizinischen Fachverlag Zuckerschwert herausgegeben wurde. Lebenswert, auch für den medizinischen Laien, macht das Buch sowohl die verständliche Sprache als auch die gelungene Synthese von Theorie und Praxis. So vereint der Sammelband unaufgeregte Schilderungen des ärztlichen Alltags ebenso wie Reflektionen über Auftrag und Ethos des Arztes sowie ungeschminkte Analysen zum Wandel des Arztberufes.
Bereits im Vorwort stellen die Herausgeber unmißverständlich klar, dass die von Dritten durchgesetzte ‚Erweiterung des ärztlichen Heilauftrages um die Abtreibung und bald vielleicht schon um die aktive Euthanasie, keinesfalls eine Ausweitung des ärztlichen Auftrags bedeutet, sondern diesen vielmehr in sein Gegenteil verkehre und das Wesen des Arztes pervertiere. Als Arzt sei man entweder für das Leben oder man sei eben keiner. An ihre Kollegen appellieren sie, nicht zum beauftragten Töter (engl. killer) zu mutieren, nur weil sich gewisse Erkrankungen und Leiden (noch) nicht heilen ließen. Als Richtschnur für den in dem ärztlichen Alltag nicht immer leicht zu begehenden geraden Pfad empfehlen sie: Ärzte sollen sich weder zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen, noch sollten sie sich dazu missbrauchen lassen.
Dass in der Praxis beide Haltungen vielfach usus sind, machen die nachfolgenden Beiträge in oft erschreckender Weise deutlich. In einem Rückblick auf seine 25jährigen berufspolitischen Erfahrungen analysiert der Mediziner Wolfgang Furch die schrittweise Selbstaufgabe der Ärzte seit 1975. Während sich die Mehrheit der Ärzteschaft noch bis 1978 einig darin gewesen sei, dass die vorgeburtliche Kindstötung keine ärztliche Aufgabe sei, wenn nicht zugleich auch das physische Leben der Mutter auf dem Spiel stünde, ordnete in den Folgejahren ein größerer Teil der deutschen Ärzteschaft seine eigenen Bedenken dem Parlament unter, weil es als demokratische Einrichtung die Fristen– bzw. Indikationslösung nun einmal beschlossen hatte. Ein von einer Gruppe von Ärzten aus Hessen beantragter außerordentlicher Ärztetag, auf dem diese Zumutung zurückgewiesen werden sollte, kam erst gar nicht zustande. Damit sei, so Furch, gleich zu Beginn die Chance verspielt worden, sich erfolgreich gegen die Zumutung der Abtreibung als Erweiterung ärztlichen Handelns zur Wehr zu setzen. In der Folge sei dann das weitere Geschehen bis hin zur heutigen de facto-Fristenlösung auf immer geringeren Widerstand der Ärzte gestoßen, und das, obwohl durch die Arbeit Lebensrechtsbewegung das Unbehagen über die ausufernden Abtreibungen im Zeitalter der Empfängnisverhütung in der Bevölkerung deutlich zugenommen habe. Als mit der Wiedervereinigung die Befürworter der Fristenregelung im Westen nun die Chance erhielten, die im Osten längst praktizierte Fristenregelung auf Gesamtdeutschland auszudehnen, habe die Ärzteschaft entscheidend zum Gelingen dieses Ansinnens beigetragen. So habe die Bundesärztekammer eigens einen Ausschuß zur Angleichung der unterschiedlichen Rechtslage in Ost und West eingerichtet. Dieser habe auf dem Ärztetag 1991 eine Mehrheits– und ein Minderheitsvotum vorgelegt. Während das Mehrheitsvotum sich zur Tötung ungeborener Kinder auch bei nicht-vitaler Indikation bereitfand, vertrat das Minderheitenvotum die Auffassung, der Arzt habe für die Gesundheit von Mutter und Kind einzutreten. Mit 250 zu 66 Stimmen lehnten die Delegierten des Ärztetages das Minderheitenvotum ab.
Heute rühmen sich gar Ärzte offen der Deformation ihres ursprünglichen Auftrages. Als Beleg zitiert Ingolf Schmid-Tannwald, Oberarzt an der Frauenklinik im Münchner Klinikum Großhadern, aus einem Editorial, des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe für die Fachzeitschrift Der Frauenarzt. Darin heißt es: Ja, selbst die Last des Tötens nimmt das Fach — ein singulärer Vorgang in der ärztlichen Tätigkeit — auf seine Schultern: aus Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Frauen !
Ärzte, die Begriffe wie Verständnis und Hilfsbereitschaft anders füllen, haben es deswegen noch lange nicht leichter, wie eine Reihe weiterer Beiträge beweist. So führt etwa der Gynäkologe Wessel von Loe in seinem Beitrag Über den Selektionsdruck in der frauenärztlichen Praxis aus, dass Frauenärzte, die auf Wunsch Schwangeren auf die vorgeschriebenen Ultraschall-Screeninguntersuchen verzichten, im jeweiligen Quartal überhaupt kein Geld für die Schwangerschaftsbetreuung dieser Frauen bekommen. Der Grund: Die kassenärztliche Vereinigung (KV) hat in ihren Mutterschaftsrichtlinien das Screening verpflichtend gemacht, mit der Begründung dies entspräche dem Stand der Wissenschaft. Offensichtlich sollen nicht nur die Ärzte sondern auch die Frauen mit derlei Repressalien unter Druck gesetzt werden. Denn von Loe, der daraufhin vor Gericht zog und verlor, schreibt, der Rechtsassesor der KV habe ihm vorgeschlagen, die Betreuung solcher Schwangeren abzulehnen. Abgerundet werden die Beiträge der Mediziner durch Ausführungen von Juristen und Philosophen. So beleuchtet der Rechtsanwalt Wolfgang Philipp in Einstandpflicht für den Tod die Rolle der Arzthaftung bei der vorgeburtlichen Selektion ungeborener Kinder und kommt zu dem Ergebnis, dass hinter dem Tötungsgeschehen der Staat stehe. Der Philosoph und Theologe Alexander Lohner hinterfragt, ob Mitleid eine ausreichende Basis für Moral sein könne und setzt sich kritisch mit neuzeitlichen Mitleidsethiken auseinander.
Wer wissen will, wie und warum der Lebensschutz hierzulande mit Füßen getreten wird, dem kann die Lektüre des vorliegenden Bandes mit guten Gewissen empfohlen werden. Die erwähnten aber auch die unerwähnt gebliebenen Beiträge zeichnen ein so facettenreiches Bild der gegenwärtigen Praxis und ihrer ideologischen Wurzeln, dass sogar die aktuellen bioethischen Streitfragen, die hier nur gestreift werden, sich leicht und schnell einordnen lassen.
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