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Rezensionen

S. Graumann, K. Grüber, Biomedizin im Kontext, Beiträge aus dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Bd. 3, LIT Berlin 2006, 320 S., 19,90 Euro

Vom Umfeld der Biomedizin.

Die Biologin und Leiterin des Berliner Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) Katrin Grüber legt zusammen mit der Bioethikerin Sigrid Graumann jetzt den 3. Band aus ihrem Forschungsbereich vor, welcher dem Kontext biomedizinischer Forschung gewidmet ist. Zu diesem Umfeld gehören unterschiedliche religiös-kulturelle Orientierungen, dargestellt am Beispiel von Embryonen- und Klonforschung in China und der weltweiten Differenzen in der Politiklandschaft der Stammzellforschung (Utilitarismus contra Würde des Menschen als anthropologisches Prinzip); ferner der „direktive Einfluss von Massenmedien“ als „öffentlicher Hegemonie“, die für die sog. Ethik des Heilens wirbt und ihren Hörern/Lesern nicht selten wissenschaftlich unausgereifte Therapiechancen ausmalt; des weiteren die in Zypern aus Gründen der Gesundheitsökonomie praktizierte staatliche Familienplanung über obligatorische Screenings und eugenische Selektion; die gegenwärtige Routinisierung pränataler Diagnostik in der neoliberalen Gesellschaft Österreichs und am Standort Berlin, die im Kontrast zu einem mangelhaften Beratungsangebot bei vermuteter „kindlicher Behinderung“ steht. Widerspricht ein solches Beratungsdefizit nicht der Verpflichtung zum „informed consent“? Lässt man Mütter gerade bei erhöhtem und umfassendem Beratungsbedarf bislang nicht allein?

K. Grüber geht auf die „Narrativen“ ein, welche die Forschungsförderung durch Wissenschaftspolitik begleiten: da ist stereotyp vom „Zusammenhang von Biomedizin und Gentechnik“ und von der „Wettbewerbsfähigkeit“ die Rede, wo hingegen die Förderung von patienten- und versorgungsorientierter Forschung zu Prävention und Palliativmedizin deutlich hinterherhinkt. U. Dolata befasst sich mit bedenklichen Folgen von Technologie- und Innovationspolitik, falls staatliche Wettbewerbsinitiativen zu asymmetrischer Regionenentwicklung führen und, wie bisher überwiegend, gesellschaftliche Technikkontroversen unberücksichtigt lassen. Solchen Einseitigkeiten können künftig nur die stärkere Repräsentation von Bürgerverbänden, die Stimmen kritischer Wissenschaftler und Bioethiker sowie deren zunehmender Einfluss auf politische Strategie- und Entscheidungsfindung wehren. Zur Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an bioethischen Entscheidungsprozessen etablierte S. Schicktanz ganz praktisch 2001 in Dresden einen Bürgergipfel zum „Streitfall Gendiagnostik“, 2002 in Berlin ein workshop zur Wahrnehmung von „Gen, Geld und Gelehrte“.

In seiner verfassungsrechtlichen Betrachtung „Pränataldiagnostik, Behinderung und Schwangerschaftsabbruch“ präzisiert Christian von Dewitz, Leiter der Ethikkommission der Geschäftsstelle des Landes Berlin wie folgt: „Eine Nichtbestrafung des Schwangerschaftsabbruchs (kann) nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn dieser nicht der Tötung des Fetus, sondern dem Schutz des nicht anders zu rettenden Lebens der Schwangeren dient.“ Entscheidend sei, dass „die Grundrechte ... kein wie auch immer aussehendes Menschenbild, keine Idee, was der Mensch sein könnte, sondern allein die Gattungszugehörigkeit des Menschen, zur geistigen und tatsächlichen Grundlage haben“ (S.135f.) „Das Grundgesetz schützt eben nicht den sich zu einem Menschen sich entwickelnden Nichtmenschen, sondern den von der Kernverschmelzung an vorhandenen Menschen in seinen verschiedenen Entwicklungsphasen als solchen.“

Ein interessanter Fragenkomplex wird durch I. Schneider und B. Herrmann angeschnitten. Sind wir Eigentümer unserer Körper? Sind gespendete Eizellen oder Organe Sachwerte, bezahlbare Waren? Wird die „Ressource Mensch“ etwa auch in bezug auf Organspende „sozialpflichtig“, und ist die „Umverteilung paariger Organe“ (Nieren, Augen) gar juristisch zu regeln? Wären dann Versuche an Nichteinwilligungsfähigen zu Gunsten der Allgemeinheit vertretbar? Welche politische Regulierung ist notwendig, um den Anreizen von „Organlotterien“ zu widerstehen? Das ist Lektüre für „wache Bürgerverbände“!

Dr. Maria Overdick-Gulden

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