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Daphne Hahn, Modernisierung und Biopolitik. Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach 1945. Campus-Verlag Frankfurt / New York 2000, 360 Seiten

Modernisierung und Biopolitik - eine Analyse

Die promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität Berlin Daphne Hahn zeigt in ihrer Untersuchung anhand medizinischer und juristischer Textquellen zum Thema Sterilisation und Biopolitik die Unterschiede und Parallelen der gesundheitspolitischen Modelle und Gegebenheiten in den beiden deutschen Staaten nach 1945 auf. Ihr Ausgangspunkt ist das von den Medien als "skandalumwoben" wiedergegebene Phänomen des raschen Anstiegs freiwilliger Sterilisationen im Osten Deutschlands nach 1989, das sie als Ergebnis einer bereits in der DDR eingetretenen "Modernisierung" verstehen will. Letztere definiert Hahn als die Entwicklung des selbstverantwortlichen, autonom handelnden "Typus", der "individualisiert agiert". Offenbar konnten Frauen in der DDR trotz rigider biopolitischer Vorgaben allmählich "individuelle Handlungsoptionen" ausbilden. Zunächst stellt die Autorin dar, wie das eugenisch motivierte und medizinisch forcierte "Lob der Garten- und Heckenscheren" und das "Jäten von Unkraut" im "Volksgarten" am Ende des 19. Jahrhunderts alle modernen Staaten von den USA bis zum stalinistischen Russland als eugenischer Imperativ durchdrang, indem man das "Degenerationsproblem" des "Volkskörpers" als fatale Nebenwirkung der Zivilisation hervorhob: die Medizin war in den Augen der Eugeniker "zu gut" geworden, indem sie dem Schwachen und Behinderten zum Überleben verhalf! 1932 geriet die Rassenhygiene in Deutschland zur wissenschaftlichen Orthodoxie und im NS-Staat zur Quelle der Projekte für Ausmerzung und Mord. Ab 1. 1. 1934 waren Zwangssterilisationen nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" etabliert und die umfassende Kontrolle der menschlichen Fortpflanzung anvisiert.

In beiden deutschen Nachkriegsstaaten entwickelte sich trotz ihrer unterschiedlichen politischen und rechtlichen Systeme allmählich ein legalisiertes Verfahren der selbstgewählten Unfruchtbarmachung. Im Westen, wo 1946 zwar die zwangsweise Kastration von Männern juristisch aufgehoben wurde und die Abschaffung der Erbgesundheitsgerichte erfolgte, nicht aber die im Nazi-Gesetz verankerten rechtlichen Voraussetzungen für Sterilisation, kam es zu keiner gesetzlichen Neuregelung, zumal sich medizinische Autoren auf internationale bevölkerungs- und gesundheitspolitische Argumente und die Praxis in Skandinavien, den USA und Japan stützen konnten. In der britischen und französischen Besatzungszone wurde das "Erbgesundheitsgesetz" als nicht (!) spezifisch nationalsozialistisch und weiter als formal geltend eingestuft. 1959 empfahl der Jurist Ernst W. Hanack, wegen der "Verseuchungsgefahr" der Gemeinschaft "mit Erbkranken" und der ökonomischen Belastung zur "Überlebenssicherung eines Kulturvolkes" auch die Zwangssterilisation wieder zuzulassen. Dies scheiterte am gesellschaftlichen Dissens. Nach dem Rechtsstreit um Dr. Dhorn (1962-1964) und mit Einführung der Pille setzte bis zum Beginn der siebziger Jahre eine "Versachlichung" im Diskurs um Sterilisation als Mittel zur Antikonzeption ein; genetische Indikationen gehörten wie medizinisch-soziale ab da zu anerkannten Begründungen für eine freiwillige Sterilisation (Hepp et al. 1977). Aus dem (sittlichen) "Verwerflichkeitsprinzip" wurde das "Prinzip des Selbstschutzes", so die Autorin. Es begann die "Wunschkind-Ära". Ihr folgten der Ausbau humangenetischer Beratung bzw. die Verfahren der pränatalen Diagnostik als "unentbehrliche" systematische Untersuchungen.

Trotz der politisch versuchten scharfen Distanz zum NS-Regime und zum Regimefeind "Kapitalismus" vollzog sich in der bevölkerungsschwachen DDR im Zuge einer biopolitisch notwendigen "Außenorientierung" auf dem Gebiet der Medizin ein allmählicher Wandel, der bis 1969 zur "Eskamotierung alter Ideale" (wie die kinderreiche glückliche Familie als Keimzelle des Sozialismus) führte. D. h. mittels einer trickreichen Sprache wurden sozialistische Ideal-Vorstellungen politisch "umorientiert", um allmählich ganz zu verschwinden. Während z.B. K. H. Mehlan 1960 die "steigenden Abortziffern im 20. Jahrhundert" noch als eine "schwere Anklage gegen die kapitalistische Gesellschaftsordnung" anprangerte, - von der sich die DDR abhob -, wandelte sich die anfänglich amtlich streng kontrollierte(!) Indikationsregelung beim Schwangerschaftsabbruch in einer kontinuierlichen Liberalisierung über die soziale Indikation letztlich zur Fristenregelung. Wissenschaftlich begründete Eugenik wurde gegen Ende der 1950-er Jahre in der DDR rehabilitiert. Unter dem gesundheitspolitischen Aspekt der "Prävention" wurde später auch die freiwillige Sterilisation als Dienst an der Gesundheit der Frau apostrophiert und zugelassen, wenn diese bereits mehrere Kinder geboren hatte oder eine Leistungseinbuße durch eine weitere Schwangerschaft zu erwarten war.

"Biomacht" als moderner Vergesellschaftungsmodus versteht die Autorin als biopolitische Vorgabe des jeweiligen staatlichen Systems. Für eine solche standen das "Gesetz zum Schutz für Mutter und Kind" (DDR 1950), ebenso die Termini "gesellschaftliche Verantwortung", "Vorsorge" oder "umfassender Gesundheitsschutz", wie ihn die WHO, UNO und das HUGO-Projekt im Laufe der Jahre darlegten. Der Steuerung biologischer Prozesse und des sog. reproduktiven Verhaltens half jeweils auch die Rede von der "genetischen Bürde" bzw. der "Katastrophe genetisch schwer geschädigter Kinder" und des mit ihnen verbundenen "unendlichen Leids" nach. In einer Disziplinargesellschaft wie der DDR wurde das Prinzip der Biomacht nicht kritisiert, sondern "aufgegriffen, entwickelt, reimplantiert", aber keineswegs in seinen Grundlagen "einer nochmaligen Überprüfung unterzogen" (M. Foucault 1992 in "Leben machen und sterben lassen: Die Geburt des Rassismus").

Nachdenklich macht den heutigen Leser das Faktum, dass nach 1945 weder in der BRD noch in der DDR die ehemals Zwangssterilisierten eine Anerkennung als Opfer des Faschismus oder zumindest eine moralische Wiedergutmachung erhielten. Es gab lediglich eine "Härtefallregelung" aufgrund des demütigenden Nachweises einer finanziellen Notlage. Begründet wurde dies in der BRD mit der gesetzlichen Kontinuität, und in der "disziplinierten" DDR wurde - trotz betonter Distanz zum Erbgesundheitsgesetz des Nationalsozialismus - der Zwangssterilisation als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte keine Relevanz beigemessen. Beide Systeme blieben der wissenschaftlich legitimierten Ausgrenzung von Leben verhaftet.

Im Bezug auf Wahrung der Menschenrechte ist Biopolitik also nicht erst seit heute von Brisanz. Die "Lebenswissenschaften" beeinflussen unsere Weltsicht, unser Rechtsempfinden und das Menschen-Bild. In der sog. Reproduktionstechnik betreffen sie - auch hier eine gewisse historische ("natürliche) Kontinuität - vor allem das weibliche Geschlecht. Auch wenn bedauerlicherweise das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nirgendwo in dem vorgelegten Band thematisiert ist, trägt die Lektüre als "Nach-Lese" viel zum Verständnis sog. "gesundheitspolitischer Vorgaben", d. h. zum Thema Biopolitik auch der Gegenwart bei. Die Frage stellt sich, ob und wie das Prinzip der "Biomacht" im Individualisierungsprozess weiter wirkt; werden ihre Programme ("Ethik des Heilens", "Freiheit der Forschung", "Höherformatierung des Menschen") nur öffentlich diskutiert oder auch durch Vernunft und Gewissen jedes Einzelnen überprüft? Und wann wird in einer neuen anstrengenden Emanzipationsbewegung zugunsten des Lebensrechts und der all-gemeinen Menschenwürde der Biologismus in seiner Zu-Kurz-Sichtigkeit überwunden?

Maria Overdick-Gulden

Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 61, 1/2002

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