Vorträge
In Würde sterben – was heißt das?
von Dr. Maria Overdick-Gulden, Trier, im März 2006
Gesamter Vortrag "In Würde sterben – was heißt das?"
Einige Impulsgedanken liefert der folgende Text:
Der Umgang mit dem Tod ist vermutlich ein Thema seit den ersten Tagen der Menschheit. Einige wünschten sich den „guten schnellen Tod. Andere beteten darum, nicht „jäh und unversehen sterben zu müssen.
Monotheistische Religionen verbinden mit dem Tod nicht nur den Gedanken an ein Jenseits, an ein ewiges Leben nach dem Tod, sondern an einen Gott, dem sie Leben und Dasein verdanken und der ihnen auch den Umgang mit Krankheit und Sterben als Aufgabe zuweist. Gläubige Menschen sehen sich im Gewissen vor Gott als dem Schöpfer von Leben und dem Herrn über Leben und Tod. Das lässt auch auf bedrückende Fragen Antworten zu.
Würde kommt jedem Menschen zu. Sie ist unantastbar, auch nicht von einem Mitleid, das eigene begrenzte und begrenzende Vorstellungen auf einen anderen Menschen übertragen möchte. Echte Sympathie (=Mitleiden) sagt: Du bist so wie Du bist - ich respektiere Dich. Du sollst sein! Du bist von Gott gewollt.
Ob Du leistungsfähig bist oder nicht
Ob Du behindert bist oder nicht
Ob Du alt und abhängig bist von anderen oder im Wachkoma liegst
Ob Du zur gesellschaftlichen Last zu werden drohst.
Deine Würde ist unantastbar. Sie ist göttlicher Herkunft. Du bist „Imago Dei. Ich übernehme Verantwortung für Dich als meine Schwester, meinen Bruder.
Die moderne Medizin ermöglicht den Ersatz von nahezu allen Organen und setzt ihre lebenserhaltenden Techniken in vielen Notfallsituationen mit Erfolg ein. Damit sind wir heute vor neue Fragen und Entscheidungen gestellt. Wann ist es genug? Wann ist Lebenserhaltung als "eisernes Prinzip" aufzugeben und das Sterben zuzulassen? Sollen und wollen wir "um jeden Preis" weiterleben?
Wenn in diesem Zusammenhang die "Würde des Menschen" oder die "Selbstbestimmung" in das Gespräch kommt, dann ist in fast allen Fällen Folgendes im Blick:
die Angst, nichts mehr leisten zu können
die Angst vor Überbehandlung, einem Zuviel an Medizin
die Angst vor eventuell nicht beherrschbaren Schmerzzuständen
die Angst, andere zu belasten
die Angst, einsam und verlassen sterben zu müssen.
Das äußert sich im Ruf nach "Sterbehilfe", nach "Hilfe zum Sterben". Nach Tötung.
Töten ist aber keine Hilfe. Es ist selbst im Krieg der schlechteste Ausweg. Denn das Töten beseitigt den Menschen,
anstatt auf seine Sorgen und Ängste einzugehen
anstatt die medizinischen Maßnahmen auf Not-Wendiges zu begrenzen
anstatt die Schmerzen des Kranken effektiv zu behandeln
anstatt ihm und seinen Wünschen nahe zu sein
anstatt seine Angehörigen zu entlasten.
Verantwortlichkeit meint Sterbegleitung, Palliativmedizin und den Hospizgedanken.
Änderungen im Strafrecht sind nicht erforderlich: die Patiententötung ist verboten (§ 216 StGB). Die wirksame Schmerzbehandlung, auch mit unerwünschten Nebenwirkungen, ist nicht strafbar. Behandlungsbegrenzungen sind auf Wunsch des Patienten zulässig.
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