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Rezensionen

Thomas Klie / Johann-Christoph Student, Die Patientenverfügung – Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen, Aktualisierte Neuausgabe, Freiburg i. Br. 2006 190 S. (Euro 9,90)

Patientenverfügung: was lässt sich im Voraus regeln?

Die Zeit des Sterbens ängstigt uns. Das Bewusstsein, um was es im Sterben geht, war früher durch öffentliche Rituale präsent. Bei zunehmender Individualisierung, Isolierung, Selbstbestimmung und der Pluralität der Weltanschauungen wird solche Erfahrung heute durch eine Art Verrechtlichung des Sterbeprozesses mittels Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung ersetzt. Mit einer Kampagne für den „selbstbestimmten Tod“ nähert sich die öffentliche Debatte in der Bundesrepublik mehr und mehr dem Plädoyer für die ethisch abzulehnende und gesetzlich verbotene aktive Sterbehilfe.

Die Autoren, der Jurist Professor Klie und der Palliativmediziner Professor Student, sind redlich genug, dabei auf die Grenzen menschlichen Sicherungsvermögens zu verweisen. Was lässt sich im Voraus regeln – was nicht? Sind nicht zu allererst Voreingenommenheiten auszuräumen wie das schräge Bild von der Intensivstation, wo „man an Schläuchen hängt“? Was eine „Autonomie bis zuletzt“ zunächst strikt ablehnen mag, wird nach unerwartet eingetretener Genesung später als Rettungsmaßnahme erkannt! Sind nicht auch im Lauf einer Krankheit Willensänderungen und solche der Einsicht möglich? Beispielsweise empfinden fortgeschrittene Demenzkranke im Gegensatz zu früher eigener Einschätzung und der ihrer Angehörigen ihre Situation durchaus nicht unerträglich, wie die Heidelberger Studie H.I.L.DE zeigen konnte.

Was also tun? Die Patientenverfügung als der in die Zukunft „verlängerte Wille“ sollte möglichst konkret das eigene Risikoprofil sowie persönliche Wertvorstellungen berücksichtigen. 1991 wurde die sog. Vorsorgevollmacht gesetzlich aufgewertet, mittels der man sich rechtzeitig für eine Vertrauensperson zur Regelung seiner Angelegenheiten entscheidet. Das Vormundschaftsgericht schaltet sich dann ein, wenn Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten aufkommen oder z. B. schwerwiegende medizinische Entscheidungen zu treffen sind. Die gesetzliche kostenpflichtige Betreuungsverfügung benennt einen vom Vormundschaftsgericht kontrollierten Betreuer. Auch das Transplantationsgesetz von 1997 mit der so genannten Widerspruchslösung ist zu beachten. In vielen Fällen erweist sich erst die Kombination solcher Vollmachtsformen als sinnvoll.

Anhand bewegender klinischer Berichte werden Fragen nach Flüssigkeitszufuhr und Ernährung bei Schwerstkranken und Sterbenden, die Behandlung der Mehrdimensionalität ihrer Schmerzen und die sensible Zuwendung zu Komapatienten und Verwirrten erörtert. Es gilt Vertrauen zu wecken für ein solch palliativ geschütztes (Weiter-) Leben. Der beeindruckende Bericht über die Wendung der Suizidalität eines ASL-Patienten durch seine hospizliche Begleitung zeigt die Grenzen allen Planens auf. Auch die Tragik „helfender Medizin“ wird nicht ausgespart: soll, ja kann Angehörigen die Entscheidung darüber zugemutet werden, dass bei dem für hirntot erklärten meist jungen Unfallopfer durch eine Organentnahme der Tod des gesamten Organismus endgültig herbeigeführt wird – zur Rettung eines Dritten?!

Ein Streifzug führt den Leser in die juristische Diskussion um Sterbehilfe sowie die Wertung des mutmaßlichen Willens bzw. von Patientenverfügungen ein. Eindrücklich gewarnt wird vor einer vermeintlich die Autonomie sichernden staatlichen Vorgabe (!) von Verfügungsformulierungen, die bestimmte Inhalte der Verfügungen und Vollmachten sozial und kulturell bevorzugen und möglicherweise einer „gefährlichen Diskussion um "lebenswert" oder "lebensunwert" Tür und Tor öffnet, die einmal unter anderen Vorzeichen deutsche Medizingeschichte geschrieben hatte. Eine allgemein verbindliche Sterbe-Ethik besteht nicht mehr, und eine neue hat sich bislang nicht entwickelt. Eines ist jedoch klar: die Aufgabe der Mitmenschlichkeit heißt Sterbegleitung. Im letzten Drittel des Bandes finden sich Empfehlungen für die Schritte zur eigenen Vorsorge und Hilfen zu deren Formulierung. Im Anhang werden nützliche Anschriften für chronisch Kranke und ihre Angehörigen angegeben: Lohnende Lektüre für jedermann!

Dr. Maria Overdick-Gulden

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