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Knoepffler Nikolaus, Forschung an menschlichen Embryonen - Was ist verantwortbar? Hirzel Verlag, Stuttgart-Leipzig 1999, 203 Seiten

Forschung an menschlichen Embryonen?

Das Buch des katholischen Theologen Nikolaus Knoepffler, das sich auf eine Habilitationsschrift von 1998 an der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Statistik der Ludwig-Maximilian-Universität München stützt, ist eine zeitnahe Lektüre zum Problem des Umgangs des Menschen mit dem Menschen. Es stellt eine Vielfalt anthropologischer Anschauungen vor, aus denen sich die jeweiligen ethischen Einstellungen zum Embryo ergeben: als absolut geschützter Person einerseits oder als Objekt freier Forschung andererseits. Insofern kann das Buch eine Hilfe für denjenigen sein, der sich mit den Themen des Embryonenschutzes detailliert befasst und divergierende Argumentationslinien kennen lernen will. Tatsächlich differiert der Rechtsschutz für den Embryo in den einzelnen Ländern Europas gemäß unterschiedlicher Traditionen erheblich.

Das Geleitwort vom Leiter der Abteilung Medizinische Genetik der Universität München Jan Murken lässt bereits aufhorchen: "Vor und nach der Befruchtung findet ein gleichmäßig fortschreitender, systematischer und strukturierter Prozeß statt. Die Behauptung, daß die Befruchtung an sich eine entscheidende Schnittstelle darstellt, wird widerlegt. Es wird gezeigt, daß es sich bei der Entstehung eines menschlichen Lebewesens um einen kontinuierlichen Vorgang handelt, bei dem es mehrere wichtige Zeitpunkte gibt" (S. 9). Damit wäre die Frage: "Darf es eine Forschung an menschlichen Embryonen geben, bei der das Forschungsobjekt verbraucht, also getötet wird?", die sich Murken zuvor gestellt hatte, annähernd bejaht: Der Mensch wird ja erst - und dies in "mehreren Etappen"!? Neu ist nicht, dass "alles fließt"; das Wissen vom Prozesshaften in der Natur entstand bereits in der Antike! Aber wollen Murken/Knoepffler das Individualleben bereits mit den sich entwickelnden Keimzellen beginnen lassen? Das wäre absurder Biologismus, der Vorbedingung mit dem Da-Sein selbst verwechselt!

"Wer oder was" (S. 20) ist der menschliche Embryo also? Der Autor versteht ihn in Anlehnung an das Embryonenschutzgesetz und den Warnock-Report von 1984 als die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Einzelle vom Zeitpunkt der Verschmelzung der Vorkerne von Ei- und Samenzelle an bis zum Ende der achten SSW p.o., bzw. der zehnten SSW p.m. Nach einer Definition der BÄK von 1988 galten als Embryo jedoch "nur die Teile der menschlichen Keimanlage, die sich bei der Implantation als Embryoblast von extraembryonalen Anteilen" trennen.

Nach der naturwissenschaftlichen Beschreibung des Embryos als werdendes menschliches "Lebewesen" (S. 45-58) untersucht Knoepffler den "ontologischen Status" des Embryo (S. 59-116): Ist dieser Person von Anfang an, ist er Nicht-Person oder "organismisch" zu betrachten als "aktivische Potentialität, eine Person zu werden"? Der naturwissenschaftliche Befund kann diese Frage nicht lösen. Ontologische "Zusatzannahmen" wie die Annahme einer "Geistseele" erscheinen dem Autor jedoch "problematisch". Knoepffler bevorzugt die organismische Theorie, weil sie die einzelnen Phasen der Embryonalentwicklung "qualitativ entsprechend dem naturwissenschaftlichen Befund unterscheiden" könne und "im Unterschied zu einer Wesensontologie" den Embryo nicht von Anfang an als Person sehe, wohl seine Potentialität bejahe, "Person zu werden" (S. 116).

Bei der Beurteilung des "moralischen Status" (S. 117-144) wiederholen sich diese drei "Hauptpositionen": Der Embryo ist Person oder Nichtperson; darüber hinaus sei eine "mittlere Position" möglich, die "äußerst fruchtbar" sein könne - (für die Forschungsfreigabe, versteht sich, weniger für die beforschten Embryonen!), - nämlich dem Embryo einen "Wert" zuzuordnen, "der mit jedem Entwicklungsschritt an Qualität gewinnt und (erst) von einem bestimmten Zeitpunkt an dem personalen Wert entspricht". Ist diese Theorie des abgestuften Lebensschutzes dann nicht "die beste Entscheidungsbasis zur Lösung" einer künftigen Embryonenforschung in Deutschland? Schafft sie nicht das beschworene "Gleichgewicht", indem sie Embryonenforschung "erlaubt" und zugleich den "angemessenen" Schutz des Embryonen gewährt (Murken S. 9)? Buchstäblich "angemessen" wäre dieser in der Tat, bemessen nämlich von Forschern und einer von Eigeninteressen geleiteten Gesellschaft! Eine zugesprochene personale Würde also, keine genuine und selbst-verständliche, wie sie Hippokrates anmahnte! Und vorsorglich wird hinzugefügt, dass die "Grenzziehung" der Forschung so "nicht unverrückbar, aber auch nicht beliebig" sei. Person-Werden anstelle der "Personwürde des Nasciturus", das bedeutet, einen "Wert des Embryos" anzuerkennen, der "um so höher wird, …je älter" dieser wird (S. 181), und damit wäre auch eine verbrauchende Forschung eine "sinnvolle Option". (Wäre dann der "fallende" Wert bei Altersabbau oder geistiger Behinderung einschließlich seiner Beforschung nicht gleich mitdefiniert?).

Das Genfer Ärztegelöbnis von 1948, ganz in der über 2000 -jährigen hippokratischen Tradition, mit seiner "festgeschriebenen Wertvorstellung, das menschliche Leben...von der Empfängnis an bedingungslos zu achten", sei in Frage gestellt (S. 16). Bisher sei nicht "über die jeweiligen moralischen Anmutsgefühle hinaus nach Begründungen" gesucht worden, so die Behauptung. Emotivistische Begründungen, auch wenn sie aus der Einsicht in die Nazi-Gräuel erwachsen seien, befriedigten "die Vernunft" nicht. Vielleicht verwechselt der Autor hier den logischen Apparat des Verstandes, der sich zwar für Biologismus eignet, seinerseits aber weder Leben, Existenz, Sein noch Menschenwürde aufzuklären vermag, mit der vernunftgemäßen Einsicht, die letztlich bei jeder lebenden Person ein "prozesshaftes Werden" bis zum Tod wahrnimmt, also den Anfang mit umgreifen muss!

Während Abtreibung ein "bewusster Tötungsakt" sei, der aufgrund der Unzumutbarkeitserklärung der Frau erfolge und die Nidation des Embryonen voraussetze, opfere die Forschung Embryonen für medizinische Ziele und Grundlagenforschung; sie geschehe - nach der von Knoepffler bevorzugten "mittleren Lösung" - vor der Nidation, sei somit "nicht notwendig" ein Tötungsakt, "da Embryonen in vitro nur am Leben bleiben, wenn sie durch einen bewußten menschlichen Akt am Leben erhalten, nämlich implantiert werden" (S. 18). Darüber, dass aus einer vorsätzlichen, weil künstlichen Zeugung eines Menschen ein Akt der Verantwortung resultiert, Hilfe zum Überleben zu leisten, schweigt der routiniert dialogisierende Ethiker. Wer hochrangige Ziele anstrebt, argumentiert vielmehr so: "Solange wir nicht wissen (!), ob der Embryo eine Person ist, und solange auch probable Gründe gegen eine derartige Annahme sprechen, sollte man nicht den sichereren Weg wählen, sondern Embryonen wie Nichtpersonen behandeln"; denn: "die Forschungsfreiheit würde eingeschränkt,...lebensdienliche und sogar lebensrettende Erkenntnisse, die Personen zugute kommen könnten, können nicht oder nicht so rasch wie möglich erreicht werden" (S. 121). Geht es nicht vorrangig um die "allgemein als Personen anerkannten menschlichen Lebewesen, die durch diese Forschung vielleicht hätten gerettet werden können..."?

Knoepffler denkt weiter über den Tutioristen nach, der bei fehlender letzter Klarheit den sicheren Weg wählt und im Fall des Embryonenschutzes folgerichtig gegen den Verbrauch so votiert: "Eine verbrauchende Embryonenforschung tötet den Embryo, der vielleicht eine Person ist, direkt, während der Verzicht auf diese Forschung vielleichtPersonen indirekt tötet" (S. 121f). Letztendlich kommt er zu dem Schluß: Wer dem Embryo ab dem fünfzehnten Tag eine personale Würde "zusprechen" will, wählt zumindest "einen relativ sicheren Weg" (S. 137). Diese "mittlere Option verringert den völligen Schutz des Embryos, um zumindest in einem Zeitrahmen von zwei Wochen eine Forschung zu ermöglichen, die Personen zugute kommt, über deren moralischen Status es keine Diskussionen gibt" (S. 144). Wie diese Forschung einschließlich therapeutischer Klonierung aussehen kann oder wie sie sich selbst zu beschränken vermag, wird in Kapitel 5 angesprochen. Embryonenforschung wird bereits betrieben. Der Autor respektiert dies und sieht in seiner mittleren Option "Schutz- und Hilfebedürfnis" vereinigt und eine Möglichkeit, dem europäischen Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin beizutreten.

Begriffe wie "Menschenwürde" und "Personalität" lassen sich philosophisch nicht allgemeingültig fassen - eben so wenig wie Biologie die "Lehre vom Leben" ist oder sein kann. Während wir über solche Begriffe diskutieren, schmälert sich allzu leicht der Umfang ihrer Bedeutung. Dürfen wir sie aber in der Qualität einer "mittleren Option", einem noch so "fundierten Jein" zum Lebensschutz - zweckgerichtet - weiter verundeutlichen? Trotz allen Erörterungsaufwands bleibt der Autor diese Antwort schuldig. Das Buch überzeugt nicht. Sicher ist: wer einen Embryo verbraucht, sagt ein endgültiges Nein zu dessen lebendiger Entwicklung als Mensch. Eine sog. "angemessene Schutzwürdigkeit", ein gestuftes Lebensrecht also und ein faktisch-effektiver Lebensschutz sind prinzipielle Gegensätzlichkeiten. In puncto Leben gibt es kein "Sowohl - als auch". Das Embryonenschutzgesetz von 1991 hat nachgebessert, wenn es um den Menschen-Embryo in vitro geht. Hier sollten wir die aristotelische Epikie anwenden, um dem "Geist des Gesetzes" zu entsprechen. Das heißt, jede menschliche Existenz von dem Moment an uneingeschränkt zu schützen, wo sie zu leben beginnt. Das bleibt uns als ein einsehbares menschengemäßes Sollen abverlangt: Dürfen wir dem Du versagen, was uns selbst "organismisch" am Leben teilhaben lässt?

Maria Overdick-Gulden

Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 55 3/2000

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