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Regine Kollek, Präimplantationsdiagnostik - Embryonenselektion, weibliche Autonomie und Recht, A. Francke Verlag Tübingen-Basel 2000, 266 Seiten

Zeugung auf Probe?

Das Thema Präimplantationsdiagnostik (PGD) fordert in weit höherem Maß die moralischen Kompetenzen unserer Gesellschaft heraus als medizinisches Können, so Regine Kollek in ihrer jüngst erschienenen Monographie. Moderne Gentechnologie steht in einem Spannungsverhältnis zu dem in Deutschland gesetzlich verbrieften Schutz von In-vitro-Embryonen. Spezieller: international wurden seit Ende der 80er Jahre die menschlichen Keimzellen, der Befruchtungsprozeß und der Embryo selbst mittels der intraplasmatischen Spermainjektion (ICSI) und PGD zu biotechnischen Angriffspunkten.

Gegen die von Medizinern immer wieder vorgebrachte Äußerung, PGD als "erleichternde" weil "vorverlegte Pränataldiagnostik" (PD) zu sehen, die Abtreibungen vermeide, nimmt die Autorin dezidiert Stellung. Die "Herstellung von Embryonen auf Probe" ist medizinisch keine risikoarme "Alternative". Denn zu den signifikanten Unterschieden zur natürlichen Schwangerschaft gehört im Fall der PGD immer die künstliche Befruchtung (iVF) - auch bei fruchtbaren Paaren!

Die Frau wird nicht nur enormen psychischen Belastungen ausgesetzt, sondern auch schwerwiegenden Risiken, vor allem dem ovarialen Hyperstimulationssyndrom, das nach Abramov et al. (1999) bisher in über 10% aller Zyklen in "epidemischem" Ausmaß aufgetreten ist (S. 59; S. 74) und einen bis zu 2% lebensbedrohlichen bis tödlichen Verlauf genommen hat (S. 219). Die Gefährdungen durch die Follikelpunktionen kommen hinzu.

Im Gegensatz zur iVF bei Unfruchtbarkeit, bei der nach dem Embryonenschutzgesetz nur maximal 3 Embryonen erzeugt und implantiert werden, ist bei PGD - nicht zuletzt wegen unsicherer Diagnosen - eine weit höhere Anzahl von Embryonen (12 bis über 29 pro Behandlungszyklus) in bis zu 6 solcher Behandlungszyklen erforderlich, um das "gewünschte Kind" zu haben: ein kaum vertretbares Gesundheitsrisiko für die Frau, das medizinisch unzureichend diskutiert wird!

Die PGD untersucht den Embryo außerhalb des Körpers, was für die Frau ein fundamental anderes Verhältnis zum Embryo bedeutet als während einer Schwangerschaft, bei der sich eine natürliche Bindung zwischen Kind und Mutter aufbauen und sie ermutigen kann, auch mit einem behinderten Kind zu leben. Dem Embryo auf dem Labortisch nähern sich Eltern wie einem "Konsumobjekt". PGD ist reine Selektionstechnik im Sinne "echter Eugenik" (S. 15).

Ein umfangreiches Kapitel ist dem derzeitigen naturwissenschaftlich-medizinischen Sachstand gewidmet. Die Verfahren zur Entnahme von Polkörpern aus Eizellen sowie von Blastomeren aus Furchungsstadien und die Methoden zu Chromosomen- und Genanalyse seien für darauf spezialisierte Zentren praxisreif. Doch auch dort steigt mit Zunahme der Differenziertheit der Methodik die Zahl der Fehlermöglichkeiten. Die international etablierte Vorgehensweise konfligiert mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz (EschG) in mehrfacher Perspektive (S. 70ff). Zudem ist die Frage der Totipotenz embryonaler Zellen derzeit wissenschaftlich nicht beantwortet. International hat sich die Tendenz zur Ausweitung des Verfahrens über monogene Krankheiten hinaus vor allem auf Fälle mit Chromosomenbrüchen und -aberrationen (Aneuplidien wie z.B. das Down-Syndrom) bereits abgezeichnet: PGD wurde weltweit zu 60% bei Aneuploidie-Risiken (fortgeschrittenes Alter der Frau bspw.) durchgeführt. Wird PGD nicht "logischerweise" bald auch auf alle Fälle künstlicher Befruchtung ausgedehnt nach dem Motto: "wenn schon- denn schon"? PGD läßt sich m. a. W. nicht auf "schwere Erbleiden" oder "erhebliche Risiken" begrenzen.

Mediziner, die solche Verfahren anbieten, rücken die Autonomie der Frau und Paare mit ihren Wünschen in den Vordergrund. Unklar bleibt indes, so Kollek, was unter Autonomie überhaupt und aktuell verstanden wird (S. 118ff). Nicht zu übersehen sei, daß sich die "neue Eugenik" in dem durch eine "doppelte Zielbestimmung definierten Spannungsfeld" etabliert: sie geht auf individuelle Bedürfnisbefriedigung sogenannter Risikopaare ebenso ein wie sie sich an gesellschaftlichen Interessen bezüglich umfassender Gesundheitsvorsorge und Kostenreduktion im Gesundheitswesen orientiert (S. 160). Die PGD erweitert "die Zahl der Optionen zur Fortpflanzungskontrolle, verstärkt aber auch den Druck zur Produktion 'normgerechten' Nachwuchses" (S. 169). Sie öffnet "die Tür für eine neue Eugenik, die nicht mehr staatlich 'unterdrückt', sondern 'nützlich, schmerzfrei und effizient' ist". Weder in der Öffentlichkeit noch im behandelten Einzelfall werden Alternativen zur PGD wie Samenspenden, Adoption, Verzicht auf Kinder oder der Verzicht auf eine genetische Untersuchung des Kindes angesprochen und psychologische, soziale und ethische Aspekte erst gar nicht berührt. Gibt es dann aber "Wahlfreiheit"?

Von nicht geringer Bedeutung einer solchen Diagnostik ist der Zugriff der Embryonenforschung; PGD wird zur "Schlüsseltechnik" für Klonen, Gen- und Keimbahnmanipulation an "unbrauchbaren" oder überschüssigen Embryonen. Das ist die zusätzliche rechtliche und moralische Herausforderung dieser Biotechnik. Präimplantationsdiagnostik, Forschungspolitik und Ökonomie hängen eng zusammen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft erhob 1996 den Vorwurf der "gesetzgeberischen Heuchelei", da Embryonenforschung in Deutschland verboten sei, man daher von den Ergebnissen anderer Länder Gebrauch mache, zu denen man selbst aber nichts beitragen dürfe (S.173ff). Gegenüber der Frage nach der eventuellen Verletzung von Grundrechten (wie des menschlichen Lebensrechts von seiner Zeugung an) formulierte man seinen Anspruch so, "daß das Zurücktreten zum Beispiel des Grundrechts auf Leben... gegenüber dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit letztlich" zum Beispiel zur Entwicklung von Therapiemöglichkeiten "geboten sein kann". Die Initiativen der Wissenschaftler entspringen nicht allein dem ärztlichen Auftrag und altruistischen Motiven, sondern dem fordernden "Eigeninteresse". Alternative Forschungsmöglichkeiten, so Kollek, stünden indes zur Verfügung und seien längst nicht ausgeschöpft: die ethisch unbedenkliche Diagnostik an Eizellen bzw. Polkörpern vor der Befruchtung, die Untersuchung embryonaler Entwicklung an Säugetieren sowie die Nutzung pluripotenter Stammzellen, die auch beim Erwachsenen noch verfügbar sind.

Obwohl PGD von Paaren mit genetischem Risiko begrüßt wird und dahinter die Absicht stehen mag, Erbleiden zu bekämpfen, darf der menschliche Embryo nicht zum Forschungsobjekt degradiert werden; das widerspricht den Kriterien des ärztlichen Ethos (Mieth 1998) und ist mit der in Deutschland verfassungsrechtlich geschützten Menschenwürde unvereinbar (Laufs 1999). Das EschG von 1991 (§1, §2, §5, §6 -8) bietet keine Möglichkeit zur Embryonenforschung (S. 189ff). Eine Änderung des Gesetzes und der damit verbundene Bruch mit der "in Deutschland grundrechtlich fixierten" Werthaltung aber führe zu einem grundlegenden "Wandel in der kulturellen Wahrnehmung menschlichen Lebens" (S. 186).

Reproduktionsmediziner beurteilen die derzeitige Rechtslage unsachgemäß und konstruieren einen "Widerspruch" zwischen EschG und dem § 218, so die Autorin. Das entspricht dem gradualistischen Konzept vom "moralischen Status" des Embryos, welches vom jeweiligen Entwicklungsstadium ausgeht und zu einem "abgestuften" Lebensrecht - mit dem Problem der "Beliebigkeit" der Grenzsetzung - führt. Die deutsche Gesetzgebung gestehe dem Embryo den vollen moralischen Status und Menschenwürde zu; der Embryo/Foetus sei in utero durch § 218 strafrechtlich geschützt, in vitro durch das EschG (S. 204ff). Der Schwangerschaftsabbruch sei zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei bzw. dann nicht rechtswidrig, wenn in einer "spezifischen Konflikt-Situation" die Lebensinteressen einer Frau und ihre "körperliche wie seelische Integrität" in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden können; Bedingung sei aber, daß die Gefahr nicht "auf eine andere für sie zumutbare Weise" abzuwehren sei. Beim Schwangerschaftsabbruch handele es sich um "Abwehr eines unerwünschten Zustands" gemäß einem Abwehrrecht der Frau in einer psychischen oder physischen Notsituation, - bei der PGD hingegen "um die Herstellung eines gewünschten Zustands". In diesem Fall stünden bereits vorher Alternativen wie Adoption, Verzicht auf ein Kind u. a. zur Verfügung. Undiskutiert bleibe bisher die Problematik im Verhältnis von Eltern zu ihren so erzeugten "Wunschkindern", vor allem das "Kindeswohl". Der langen Geschichte menschlicher Kontrolle über den Fortpflanzungsprozeß, die eher kulturell-sozialen Einflüssen unterlag als naturhaft verlief (z. B. durch selektive Eheschließungen), stellt Kollek "die ethische und soziale Brisanz" der sich rasant entwickelnden Reproduktionstechnologien gegenüber: Auch "die Tatsache, daß Menschen sich bei der Wahl ihrer Heiratspartner vielfach sozialen Restriktionen unterwerfen mußten, legitimiert nicht die Selektion der Nachkommenschaft im Reagenzglas" (S. 227).

Fazit: PGD ist "ein medizinisch und ethisch riskantes, ineffizientes Verfahren" mit "zahlreichen unmittelbaren und mittelbaren Nachteilen für Individuen und Gesellschaft". So "kann mit guten Gründen für einen Verzicht auf die Etablierung" von PGD "plädiert werden.

Als detaillierte vorwiegend wissenschaftliche Analyse lesenswert!

Maria Overdick-Gulden

Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 56 4/ 2000

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