Rezensionen
Walter Jens, Hans Küng (Hg.), Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung. Piper Verlag München 1995, 220 Seiten, DM 16,90
Der Mensch als Herr über Leben und Tod?
Eine Widerlegung des Versuchs von Hans Küng und Walter Jens, aktive Euthanasie theologisch und literarisch zu rechtfertigen
Mit ihrem Buch "Menschenwürdig sterben - Ein Plädoyer für Selbstverantwortung" haben der Theologe Hans Küng und der Rhetoriker Walter Jens für Aufsehen gesorgt. Vor allem aus theologischer Sicht wird hier einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe das Wort geredet. In einer detaillierten, kritischen Auseinandersetzung widerlegt die Ärztin die Thesen der beiden prominenten Autoren. (Walter Jens, Hans Küng (Hg.), Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung. Piper Verlag München 1995, 220 Seiten, DM 16, 90)
"Wenn wir also einmal alle Beziehungen zu Menschen und Dingen abbrechen müssen, ..., dann bedeutet dies für den glaubenden Menschen einen Abschied... nach innen, eine ... Heimkehr in seinen Urgrund und Ursprung, seine wahre Heimat: ein Abschied vielleicht nicht ohne Schmerz und Angst, aber doch in Gefaßtheit und Ergebenheit... in hoffender Erwartung, stiller Gewißheit und... beschämter Dankbarkeit für all das Gute und weniger Gute, das nun definitiv hinter uns liegt - Gott sei Dank. Ein solches Sterben in Gott hinein... das schiene mir "ein wahrhaft menschen-würdiges Sterben zu sein" (S 75).
Aktive Sterbehilfe bei "bereits zerstörtem Leben"?
Dem wäre kaum etwas hinzuzufügen, - wenn Hans Küng, bis 1996 Professor für Ökumenische Theologie in Tübingen, sich für diesen Weg nicht eine Klausel vorbehalten hätte: die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe bei "bereits zerstörtem Leben" (S. 42): bei "Menschen, die (ob jünger oder älter) am Ende ihres Lebens sind, die also ihrem Tod (bei inoperablem Krebs oder dem Endstadium von Aids, aber auch als sterbewillige Schwerstkranke) unumkehrbar entgegengehen. Den "völlig freiwillig erbetenen Gnadenakt" würden die in manchen Ländern bestehenden Sterbehilfe-Organisationen praktizieren mittels der "Einschläferung entweder nur bei unheilbarer... Krankheit... oder auch bei nicht tödlichem, aber schwerem und schmerzhaftem körperlichen Gebrechen" (!), "schließlich auch bei schwerer oder irreparabler Gehirnverletzung oder Gehirnerkrankung"(!) (S 48f).
Die vielfältigen Bemühungen der Hospizarbeit um menschenwürdiges Sterben werden von Küng nur am Rande vermerkt (auf S. 42). Auch die Ergebnisse der Palliativmedizin, die ein differenziertes Programm für den von Schmerz und Depression geplagten Patienten entwickelt hat und ihm zu einem weitgehend normalen Leben verhilft, werden von Küng praktisch übersehen bzw. in offensichtlicher Unkenntnis negativ belegt (Ruhigstellen, Bewußtlosmachen, Dösen-lassen). Manche Äußerung erscheint dem kritischen Leser plakativ, wenn beispielsweise die Tötung auf Verlangen als "Recht" daraus abgeleitet werden soll, dass in der letzten Lebensetappe "buchstäblich und höchstpersönlich ‚Sein oder Nichtsein'" eines Menschen auf dem Spiel stehe (S. 66), als ob dies nicht die beständige Unsicherheit und Todesnähe eines jeden Menschen gleich welchen Alters wäre! Auch fällt die euphemistische Benennung für den Tötungsakt auf: die todeswilligen Patienten "möchten bei klarem Bewusstsein" Abschied nehmen und sterben. Da sie aber nicht sterben können, verlangen sie für ein menschenwürdiges Sterben effektive Sterbehilfe (S. 42). "Wäre es ... Willkür", fragt Küng (Seite 60), "wenn ein Mensch, der sein ganzes langes Leben hindurch redlich gearbeitet und für andere gewirkt hat, am Ende aber - nach eindeutiger ärztlicher Diagnose - von... vielleicht jahrelanger seniler Demenz, totaler Alterssenilität, bedroht" (!) ist, um den Gnadentod bäte, "und sich von seiner Familie bei Bewußtsein würdig verabschieden" möchte? Muss "nicht auch für den Arzt der Respekt vor dem Gewissen des Patienten und seiner Selbstbestimmung... den Vorrang haben?" Etwas anderes als ein solcher Gewissensaspekt schiene Küng, "ein überholter medizinischer Paternalismus" zu sein
Kreuzestheologie bleibt ausgeblendet
Ob Küng die Folgen dieser Art von Sterbehilfe überdacht hat? Warum übersieht er die Gewissensfreiheit des Arztes (!) total und setzt dessen Ablehnung gegenüber aktiver Euthanasie mit medizinischer Bevormundung gleich? Ist dem Theologen das Buch Ijob entfallen - und erübrigt sich angesichts der Tendenz zu weiterer menschlicher Selbstermächtigung die gesinnungsethische Reflexion des 5. Gebots vom Sinai? In einem theologisch verengenden Sinn erscheint Küng der heilend-barmherzige Jesus vorbildlich, an keiner Stelle aber das von Jesus angenommene Leiden am Ölberg im "Vater, es geschehe dein Wille!" der Erwähnung wert. Geschweige denn, dass Küng die Haltung Jesu auf Golgatha, wie sie im "Vater, in Deine Hände empfehle ich meinen Geist" zentral zum Ausdruck kommt, überdenkt - als zumindest menschen-mögliches und zugleich vollkommenes - Beispiel, wie Isolation und Schmerz in hoffendem Vertrauen auf Gott menschenwürdig zu überwinden wären. Solche Glaubensinhalte, die weltweit seit zwei Jahrtausenden Vielen zum einzigen Trost wurden und noch immer werden, - sei es in Kerkern, Verliesen, in Gefangenenlagern, KZs und Gulags, - scheinen nicht zu Küngs Ansatz von Menschenwürde zu passen bzw. denselben zu sprengen.
Dies wird besonders deutlich an den Ausführungen des Mitstreiters Professor Walter Jens, wenn dieser die Passionsgeschichte des Matthäusevangeliums ausschließlich als Report über eine "schauerlich-realistische Geschichte" der Folterung und Ent-Würdigung des Jesus von Nazareth gelesen haben will. Für Jens ist "Jesus ... ein Mann, der bezeugt, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn, zumal in der letzten Stunde, die Menschenwürde zum Gespött wird" (S. 890ff). Jens zitiert den Psalm 22 mit Vers 2: "Mein Gott warum hast du mich verlassen?" mit den unmittelbaren Folgeversen, verkürzt ihn aber - zu rhetorischen Demonstrationzwecken - um den wesentlichen 2.Teil, jenen nämlich, der die Heilsgewissheit des gottesfürchtigen Juden zum Ausdruck bringt. Dürfte der bewanderte Literat Jens nicht wissen, was bereits mittelalterlichen Chronisten bekannt war, dass der Rabbi Jesus dieses "Gebet in Gefahr" ganz kannte und er es in seiner persönlichen Gottverlassenheit vertrauend weiterbetete: "Denn Er hat nicht verachtet... das Elend des Armen... Er hat auf sein Schreien gehört: Deine Treue preise ich in großer Gemeinde" (Ps 22,25ff)?
Theologischer Mittelweg zu aktiver Sterbehilfe?
Zwischen den uneingeschränkt liberalen Befürwortern, die ein Recht auf aktive Euthanasie aufgrund der menschlichen Autonomie einforderten, und den "vor allem christlich orientierten Gegnern" derselben: den Ärzten, die sich auf den hippokratischen Eid als Vorwand beriefen und Juristen, die sich "im Interesse einer wohlverstandenen Freiheit" dagegen aussprächen (S. 50f.), will Küng einen theologisch verantworteten "Weg der Mitte" (S. 65f.) vorschlagen, der an Bedingungen geknüpft sein soll. Bestimmend für den euthanasiastischen Eingriff sei allein der Patientenwille und ein unerträglicher Leidenszustand (die Bedrohung durch Alterdemenz scheint allerdings schon auszureichen, s.o.!), allerdings sei die Vorgehensweise des Arztes nach Beratung mit einem Begutachter zu protokollieren. Eine andere Form sei die der freiwilligen Patientenverfügung für den Bedarfsfall, die notariell beglaubigt sein soll. Das Beispiel Holland zeige, daß offensichtliche "Rechtsunsicherheit zu beheben" sei und "der elementare Grundsatz, daß dem Menschen ein Selbstbestimmungsrecht auch im Sterben zukommt,...gesetzlich festgeschrieben werden" könne (S. 66). Ob hier das Wunschdenken des Autors die allseits bekannten Fakten betreffs unseres Nachbarlands nicht schönt?
Denkfehler bei Hans Küng
Küngs Einwände gegen traditionelle theologische Argumente sind folgende: Das Leben sei zwar Geschenk Gottes, damit aber sei es als Aufgabe "in unsere eigene verantwortliche Verfügung" gegeben. Denn, so Küng, des Menschen Leben sei "nach des Schöpfers Willen... zunächst freiwillige Schöpfung der Eltern und gerade so von Anfang an... in des Menschen Verantwortung" gestellt. Dies allerdings überzeugt weder theologisch noch medizinisch-psychologisch - und ist auch nicht wissenschaftlich. Liegt nicht ein Denkfehler vor, wenn Küng die Möglichkeiten der künstlichen Empfängnisregelung oder der In-vitro-Fertilisation als Beweis für die "theonome Selbstbestimmung" des Menschenlebens deutet, um aus diesem Anfang die Autonomie und das theonome Recht des Individuums auf die Selbst-Tötung am Ende abzuleiten? Ist doch der Anfang: das Gezeugt-Werden, für das Individuum selbst ein passives Geschehen, für das es selbst mangels Mitspracherechts keinerlei Verantwortung übernehmen kann! Die Person ist keine Selbst-Schöpfung! Autonome Entscheidungen aber können nur persönliche sein! Liegt es logisch da nicht viel näher, als Geschöpf - die relative Kreativität der Eltern und die eigene bedenkend - am Ende des Lebens wieder die Passivität, im Einzelfall auch die Passion, anzunehmen und ihr nicht durch unberechtigt beanspruchte Eigeninitiative auszuweichen?
Muss der Mensch nicht bis zu seinem "verfügten Ende" durchhalten? Diese Frage kontert Küng mit der Gegenfrage: "Verfügt wirklich Gott die Reduktion des menschlichen Lebens auf rein biologisches Leben?" Und was bedeuten denn theologische Hinweise auf die Verletzung des göttlichen Gesetzes, die Zurückweisung der Oberherrschaft Gottes und seiner liebenden Vorsehung durch die aktive Euthanasie "angesichts eines definitiv zerstörten Lebens und eines unerträglichen Leidens"?
Kirchen lehnen aktive Sterbehilfe als Tötung ab
Bei grundlegenden und folgenreichen ethischen Entscheidungen sind Begrifflichkeiten wie verständlich oder entschuldbar ebenso wenig Argumentationshilfen wie des Volkes Meinung (S. 70), praktiziertes Unrecht (S.188) oder populistische Bemerkungen, dass Gott "kein Sadist" (S. 74) sei. Aus der Tatsache, dass gestohlen wird, kann ich kein Recht auf Diebstahl ableiten, bei aller Autonomie nicht! Und wenn in der ärztlichen Praxis getötet wird - wie bei Abtreibung, so auch im "Einschläfern" - ergibt sich daraus keine Rechtfertigung solchen Tuns. Hans Küng sei gesagt: Die Kirche ist keine "Verliererin" (S. 70), wenn und weil sie geistgeleitet bleibt und in unerschütterlichem Vertrauen Gott als den Herrn über Leben und Tod weiter verkündet. Die "aktive Sterbehilfe" ist Tötung, als mit Gottes Gebot nicht vereinbar und daher abzulehnen. Sie bringt Verunsicherung bei Kranken, Angehörigen, Ärzten und Pflegeberufen. "Passive Sterbehilfe" ist zu bejahen. Ein Arzt "darf... nicht künstlich den Tod hinauszögern und menschenwürdiges Sterben-Lassen verhindern", heißt es im Kleinen Ökumenische Katechismus von 1998 der griechisch orthodoxen, evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Kirche (s. dort, S. 58). Diese ethische Entscheidung kann in ihrer Folgenabschätzung vor der Vernunft bestehen und begegnet der "Angst so vieler Menschen vor der Dominanz der Apparatemedizin" in angemessener Weise.
Herr über den eigenen Tod ?
"Ein Arzt untersucht einen sterbenskranken Patienten, zieht hernach ein Fazit und läßt sein Opfer allein", so Walter Jens in seiner Deutung von Tolstois "Der Tod des Iwan Iljitsch". Abgesehen davon, dass der jeweilige Patient zunächst nicht das "Opfer des Arztes", sondern das von Krankheit und Schicksal ist, ist Jens ethisch unbedingt zuzustimmen, dass ärztlicher Beistand gerade dort zur Berufs-Pflicht wird, wo Heilungs-Chancen nicht mehr bestehen. In seinen literarischen Beispielen zu "menschenwürdigem Sterben (Beispiel: Sokrates) einerseits und dem elenden "Verrecken" (S. 90, S. 103, S. 122) von Menschen andererseits findet der Autor allerdings keine eindeutige Unterstützung für sein Anliegen, ein Recht auf aktive Sterbehilfe zu begründen. Selbst der Amerikaner Nuland, - nach dessen Aussage es angeblich keinen "würdigen Tod auf dem Krankenbett" geben soll, nur "die mächtige und oft abstoßende Realität der letzten Züge" (S.116) -, lässt im Titel "How we die" die Frage nach aktiver Euthanasie unbeantwortet, legt man die von Jens angegebenen Zitate (S. 119) zugrunde.
Und bei dem (S. 123) quasi als Trumpf vorgestellten Ulrich Bräker (Text aus dem Jahr 1797) handelt es sich um das "etwas bälder zum Tod reif machen" eines Dahinsiechenden durch den Arzt, dessen Pflicht es doch nicht sein könne, "der Natur ihre langsamen Schritte noch langsamer zu machen". Dieses Zitat zumindest kann genau jenes ethisch unbedenkliche Sterbenlassen des Todgeweihten meinen und muss nicht mehr bedeuten als passive Sterbehilfe, deren Zulässigkeit weder von Gesetz noch Ethik noch christlicher Auffassung bestritten ist! Analoges gilt für die beeindruckende wahre Geschichte des Autors Philip Roth "Mein Leben als Sohn", der seinen Vater bei einem metastasierenden Hirntumor nicht an ein Beatmungsgerät anschließen ließ und dem Todkranken zuflüsterte: "Dad, ich muß dich wohl gehen lassen". Das ist menschenwürdiges Verhalten: Gehen-lassen, Sterbenlassen, die "Reise tun lassen", wie es noch heute in rheinischen Dörfern heißt. Nicht töten, nicht weg-treiben, nicht einschläfern! Jeder Mensch stirbt den eigenen Tod, das ist ein Faktum. Es begründet als solches sicher kein Recht, das Sterben als letzten Akt des Lebens autonom abzubrechen. Der Angst, dem Erfolgszwang von Medizinern ausgeliefert zu sein und "sich sterben lassen" zu müssen durch eine allmächtige Medizintechnik, kann aufgrund der bestehenden Gesetzeslage in unserer Gesellschaft entgegen gesteuert werden. Das bedarf sicher noch mancher Verdeutlichung, möglicherweise auch durch Literatur. Es erfordert vor allem ein weiteres Nachdenken innerhalb der Intensivmedizin und der gesamten Ärzteschaft.
Ob es sich wirklich leichter leben ließe mit "couragierten" und "humanen Ärzten", wie Walter Jens meint, mit einem "Hausarzt, der... bezeugt," was für den Moribunden, "heute oder morgen zumutbar sei, für ihn und seine Angehörigen, in deren Gedächtnis der Sterbende als ein Autonomie beanspruchendes Subjekt in Erinnerung zu bleiben wünscht und nicht als entwürdigtes, verzerrtes und entstelltes Wesen, dessen elendes Bild alle anderen auslöscht" (S. 125)? Was aber verstehen Küng und Jens unter "menschenwürdigem Sterben"? "Menschenwürdig Sterben ist eine unverdiente Chance,...die große Gabe. Allerdings auch des Menschen große Aufgabe." Außer sozialen Bedingungen gehört dazu, "das Sterben als Dimension des Lebens zu begreifen, die alle... Entscheidungen des Lebens mitbestimmt" (S.16ff). Gehört dazu auch, "daß der Mensch selber... über Zeitpunkt und Art und Weise des Sterbens befinden kann, in Todesnähe bei Fällen von Inoperabilität oder Aids"? (S. 49). "Gerade weil der Mensch Mensch ist und auch als Todkranker... oder als Sterbender bis zum Ende Mensch bleibt, hat er ein Recht... auf ein menschenwürdiges Sterben und Abschiednehmen", das ihm ein endloses Hängen an Apparaten und ein Dahinvegetieren durch "alle Techniken pharmakologischer 'Ruhigstellung'" erspart, so Küng (S. 55). "Nicht der Arzt ist Herr über Leben und Tod, sondern der betroffene Mensch allein" (S. 50).
Der Mensch: Herr über Leben und Tod!?
Behinderte Menschen fallen durch das Netz der umdefinierten Menschenwürde
"Darf ich", so Walter Jens weiter, "nach einem selbstbestimmten Leben nicht auch einen selbstbestimmten Tod haben, statt als ein dem Gespött preisgegebenes Etwas zu sterben, das nur von fernher an mich erinnert? Und dieses letzte Bild wird bleiben und überdauert, für die Nachfahren, auf lange Zeit die Impressionen aus Tagen, da ich ein 'Ich' und kein 'Es' war, ein denkendes Wesen und kein zuckendes Muskelpaket war." Was aber gilt dann für geistig schwerstbehinderte Menschen, für alle diejenigen, die jenes selbstbewusste Ich nicht oder nicht mehr erreichen und die über sich zu bestimmen nie in der Lage sein konnten? Können sie in diesem Jensschen Sinn überhaupt je "menschenwürdig" leben oder sterben? Fallen sie trotz aller gegenteiliger Beteuerungen schließlich doch durch das Netz der nur so bestimmten "Würde"? Jene Würde, die sich durch Begabung ausweist und, günstige Verhältnisse vorausgesetzt, durch Leistung vermehren lässt!? Jens will die "Würde" an die Nachwelt weitergegeben wissen, bestenfalls in einem eigens arrangierten Begräbnis und mit selbstabgefasster Leichenrede. Ist das aber nicht elitär, zwar bühnenreif, aber letztlich doch kaum frei oder "selbst-bestimmt", sondern als kulturell-gesellschaftliches Vorurteil übernommen, geschult an einem antiken Ideal und vielleicht an der falsch interpretierten "hominis dignitas" der Renaissance? Wer den Tod Jesu ausschließlich als unwürdigen Tod interpretiert, vertritt die Auffassung der Antike. So sahen Römer den Tod Jesu: er war "den Heiden eine Torheit". Einer der "bewegendsten Tode", den es in der Geschichte gibt, ist für Jens "das Sterben des Sokrates während eines Gastmahls unter Freunden" durch den Schierlingsbecher. Dieser Gifttod allerdings war zunächst ein gesetzlich erzwungener, nicht freigewählter, kein selbstbestimmter, dennoch angenommener, und insofern gibt es bei Sokrates, was Jens vermutlich übersieht, innere, spirituelle Entsprechungen zum Tod Jesu: im konsequenten Ja-Sagen zu einer Überzeugung, ein Ja bis in den Tod! In beiden Fällen: ein okroyierter Tod! Ein Justiz-Mord! Kein Selbstmord!
Verweise auf Edith Stein, Dietrich Bonhoeffer, den Jesuiten Alfred Delp, die Hingerichteten des Kreisauer Kreises, Märtyrer aus der Antike oder Helfer bei der Pflege von Pestkranken, die wie Friedrich Spee von Langenfeld bewusst Ansteckung, eigenes Siechtum und das langsame Aushusten des geopferten Lebens in der Lungenpest, ihr so "vermindertes Menschsein" (! S. 96), auf sich nahmen, wären wohl kaum stützende Argumente für die Legalisierung des "Gnadentods". Hatten die Erwähnten doch das Sterben als Passion, als Aktion von Geduld, vielleicht unter Ängsten, Schmerzen und Zweifeln in Gottvertrauen bestanden! Im Ur-Vertrauen in ein Leben und eine Würde, die letztlich niemand und nichts nehmen kann. "Nicht-handelnd handeln", so bezeichnet die Philosophin Simone Weil die Demut des Ertragens. "Die Erschaffenheit hinnehmen",- mit Grenzen, Behinderungen, Übeln und dem Ableben -, "weil Gott in die (diese!) Schöpfung einwilligt", und "aus Liebe zu den anderen Geschöpfen", aus Solidarität auch mit all jenen Mitmenschen, die Autonomie nie leben konnten oder können werden. "Werden wir nicht närrisch ungeduldig", mahnte Teilhard de Chardin in Bezug auf den Tod. "Wir sollen weder seiner Stunde zuvorkommen, noch sie fürchten. Werden und Vergehen, Geburt und Tod, der erste Schrei und der Ruf des letzten Gebets entsprechen sich", schaffen ein Gleichgewicht in geschöpflich-klassischer Harmonie.
Im Diskussionsbeitrag macht Professor Dietrich Niethammer, Direktor der Kinderklinik der Universität Tübingen, aus seiner Erfahrung deutlich, dass es der Menschenwürde widerspricht, im Sterben allein gelassen zu werden und: als Arzt oder Angehöriger den Sterbenden allein zu lassen, wirksame Hilfe zu versagen! Er rekurriert auf den Bonner Theologen Franz Böckle: "Tod und Sterben fallen nicht zusammen." Das Sterben "ist immer ein kürzeres oder längeres Stück Leben." Der Beistand, den wir dem Sterbenden leisten, ist daher immer ein Stück Lebenshilfe. Die ärztliche Aufgabe heißt: Heilen - Lindern - Trösten! (S. 143ff)
Albin Eser, Professor für Strafrecht in Freiburg, sieht zwar eine Diskrepanz zwischen der derzeitigen Straffreiheit in Bezug auf Beihilfe zum Suizid gegenüber dem Strafrecht betreffs der aktiven Sterbehilfe beim "Tod auf Verlangen". Auch er plädiert bei der oft schwierigen Sachlage im Einzelfall eher für eine größere Patientennähe im Krankenhaus und mehr Verständnis bei häuslicher Pflege, damit sich der ‚manipulierte' Tod von selbst erledigen kann - "als eine im Grunde unfreie Scheinbefreiung des Preisgegebenen" (S.181).
Das Sterben nicht zum tötenden Einschläfern verunstalten
Als Freigelassene der Schöpfung allerdings können wir uns vergreifen in der Wahl der Mittel, heilsame und angemessene Grenzen sprengen, Dammbrüche auslösen und selbst unser ureigenes Thema Sterben verfehlen, indem wir es zum Töten und Einschläfern verunstalten. Wenn auch vorerst nicht beabsichtigt und heftig bestritten, kann sich mit der angestrebten "Enttabuisierung" nicht doch wieder das Tor zum Morden öffnen, durch das jene geschickt werden, die bar jener Würde sind, die es angeblich allein zu retten gilt: all jene, die von "erniedrigtem", weil bloß "biologischem", "vermindertem Menschsein" geprägt zu sein scheinen: Geistig-Schwerstbehinderte, Alzheimer Patienten, "zerstörte Lebendige", Abständig-"Nur-Vegetierende", "nur-biologisch Wesende", Sprachlos-Gewordene? Warum sollte man ihnen nicht den "Gnadentod" gewähren, wenn man denselben für sich - im Bedarfsfall - in Anspruch nehmen will? Der Mensch Herr über Leben und Tod!?
Oder ist sie vielleicht doch recht zweitrangig, gar nicht erst-klassig, und für den Sterbenden belanglos (S. 116), ja sogar behindernd, diese Würde des "Agere cum dignitate" - bei jenem "Abschied nach innen," in den Urgrund, der die Liebe ist: vorbedingungslos gewährende, weil göttliche Menschenliebe?
Maria Overdick-Gulden
Frau Dr. med. Overdick-Gulden sammelte umfassende Erfahrungen als Ärztin für Innere Medizin in freier Praxis bis 1996. Seit 12 Jahren freie Studien in Philosophie, Theologie und Ethik an der Universität Trier. Mitglied der Ärzte für das Leben.
Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 48 (4/1998)
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