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Alexander Lohner, Personalität und Menschenwürde - eine theologische Auseinandersetzung mit den Thesen der "neuen Bioethiker", Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2000, 470 Seiten
Aktuell: Personalität und Menschenwürde
Seit Jahren setzt sich der Moraltheologe Alexander Lohner kritisch mit den sog. "neuen Bioethikern" auseinander, für welche international die Namen Peter Singer, R. M. Hare (USA) und John Harris, im deutschsprachigen Raum vor allem Norbert Hoerster, Gerhart Amendt, Ursula Wolf und Susanne Ehrlich stehen. Gemeinsam ist diesen Autoren, - meist Hochschullehrer - , dass sie die Anwendung des Personenbegriffs einschränken, damit Menschenwürde und Lebensrecht relativieren, um damit den Schwangerschaftsabbruch zu legitimieren und eine Akzeptanz der verbrauchenden Embryonenforschung zu erreichen. Bisher gültige Normen werden als "überholt" zurückgewiesen, da sie angeblich nur noch von einer "Minderheit von "Fundamentalisten" vertreten würden.
Das vorliegende Werk ist eine detaillierte Analyse solcher Ansätze "neuer Bioethik", die das Personenrecht auf Menschen mit "Bewusstheit" und "Lebensinteresse" beschränken oder von der Reife des Gehirns abhängig machen wollen. In Bezug auf das "unerwünschte" Kind operiert man wie Ursula Wolf psychologisch mit dem Mitleidsargument; für sie hat "nichts (...) einen Wert, auch der Mensch nicht", - dann auch nicht sein Leben! Folglich habe eine den Interessen von "Personen" dienende Tötung von apersonalen Wesen wie Tieren und ungeborenen (zumal behinderten) Kindern lediglich "schmerzfrei" zu erfolgen (Kap. X). S. Ehrlich sieht bei der gesellschaftlichen Ablehnung gegenüber Behinderten sogar eine naturgegebene "anthropologische Konstante" und greift damit antike (nicht-hippokratische) Denkmuster auf (Kap. XV). Untersuchungsergebnisse, die ihrem anmaßenden Vorurteil widersprechen, werden ignoriert oder entschärft, indem die Lebenserfahrung Betroffener psychologisch uminterpretiert und die Forderung nach dem unbedingtem Schutz menschlichen Lebens zynisch diffamiert wird.
Das Menschenbild in unserer Gesellschaft aber, so Lohner, entscheidet sich daran, ob wir den Nasciturus als Menschen würdigen und seine Tötung als Unrecht verurteilen. Dieses Urteil ist der "Prüfstein... für die Ernsthaftigkeit unserer ethischen Gesinnung überhaupt" (S.11): bei den Fragen nach Euthanasie sind wir selbst irgendwann mögliche Betroffene, wir urteilen also egozentrisch; beim Lebensrecht des Ungeborenen hingegen steht die prinzipielle zweckfreie Entscheidung für die Würde des Menschen an. Sie ist bislang i. S. von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - gemäß der Ideale jüdisch-christlicher Lehre und Tradition wie auch der säkularen von Aufklärung und französischer Revolution - als "vorbedingungslos" anerkannt.
Der Besinnung auf den moralischen Status des Nasziturus dient Kapitel II. Während Hans Martin Sass die Bewertung der Abtreibung in einer Analogie zur Hirntodtheorie sehen und (erst) im Nachweis erster Hirnstromaktivitäten Lebensschutz und Personalität des menschlichen Embryos begründen will (bis zum 57. Tag p. c. sei "Hirnleben I" erreicht), zeigt Lohner anhand humanembryologischer Befunde, vor allem der Grundlagenforschung durch den Anatomen Erich Blechschmidt, dass die originäre Gehirnfunktion in der vorgeburtlichen Entwicklung "in viel ursprünglicheren" Hirnleistungen besteht, "die durch Messungen von Erregungsleitungen... in keiner Weise zu fassen sind". Vielmehr handelt es sich um eine fortschreitende zellbiologische Determinierung, deren Anfangsgründe "letztlich im konstitutiven Geschehen der Zygotenbildung" liegen. Für die Identität eines lebenden Wesens ist die genetische Information ein zentrales Merkmal; diese aber ist nicht starr, sondern wird, da "lebendig", in einem dynamischen Prozess übersetzt. Die Zygote besitzt "die volle d. h. aktive Potentialität", sich als Mensch zu entwickeln (S. 375).
Lohners Analyse arbeitet die Differenzen unter den einzelnen "Neuen Bioethikern" heraus und geht auf die Inkohärenzen ihrer jeweiligen Ethik-Konstrukte ein. Beispiel: Peter Singer, dessen Praktische Ethik bereits 1979 in Cambridge erschien und von John Harris in Manchester aufgenommen wurde, sieht die gesetzliche Freigabe des Foetozids und Infantizids (bis zu 30 Tagen nach der Geburt!) z. B. bei einem Kind mit Down-Syndrom allein vom "Willen der Eltern" abhängig, macht dabei aber das Einspringen staatlicher Fürsorge als einschränkende Bedingung geltend. Wieso sollte dann der Staat nicht von vorn herein "als Hauptbetroffener" entscheiden, wer leben darf und wer nicht?! Oder: nach Singer muss eine Tötungshandlung im wesentlichen nach der Schwere des Schadens für das betreffende Wesen ( z. B. wie es diesen als Schmerz oder Übel erfährt) beurteilt werden. Andererseits gesteht Singer ein Lebensrecht nur solchen Wesen zu, die über ein fortgeschrittenes kognitives Niveau (Bewusstheit) verfügen! Da der Lebenswunsch das Interesse allen, auch des nichtpersonalen - nur "einfach" empfindenden - Lebens ist, bedeutet aber doch jede Tötung "Schaden"! Was soll sich da reimen, selbst wenn man die utilitaristische Grundlage Singers, das Prinzip der Glücksmaximierung, akzeptierte?
In diesem paradoxen Konstrukt ist jedes nichtpersonale Leben (nach Singer auch der menschliche Embryo) gegenüber zukünftigem "lustvollen" Leben (sprich: gesunder oder erwünschter Embryo) austauschbar: man solle also nach Abtreibung die Zeugung eines neuen Kindes besorgen, "das zur Hoffnung auf Glück mehr Anlass gibt". Auch Hoerster argumentiert in dieser Weise, dazu eindeutig eugenisch (Zitat: "Natürlich gibt es so etwas wie `lebensunswertes´ Leben!). Singers "Präferenz-Utilitarismus, der sich angeblich aus historischer Erfahrung ableiten und "sowohl individuell wie kollektiv" zum Glück verhelfen soll, bleibt uns die Antwort schuldig, warum die Existenz möglichst vieler erfüllter Interessen denn gut sein sollte, und was Glück denn sei (S. 66ff). Erfahrung gleich Ethik? Interessenbesetztes Wünschen gleich Ethik? Selbst Hoerster kritisiert die sich dabei ergebende "Dammbruch-Problematik" und setzt seine am Individuum orientierte "Interessenstheorie" dagegen. Mit deren Begründungsnotstand setzt sich Lohner aus pränatalspsychologischer, tiefenpsychologischer und naturrechtlicher Sicht auseinander (Kapitel IX). Nach Hoerster sind "Verstand und Ichbewusstsein" für den Begriff Personalität bezeichnend. Lebensrecht solle - ähnlich wie später das Wahlrecht - aus rechtspragmatischen Gründen ab der Geburt zuerkannt werden.
Hoersters Einwand, das Lebensrecht Ungeborener sei als "religiöses Sondergut" aus dem jüdisch-christlichen Menschenbild (der Mensch ist Gottes Ebenbild!) abgeleitet, erweist sich als falsch: allen Hochreligionen ist die Werthaftigkeit auch des vorgeburtlichen Menschenlebens bewusst und schützenswert (S. 178ff)! Wenn Singer, Wolf und Hoerster den Menschen allein als "Werkzeugmacher" observieren und daraus einen nur graduellen Unterschied zwischen Mensch und Tier behaupten, bleiben ihre Argumente in deutlichem Rückstand auch gegenüber den großen Naturphilosophen des 20. Jahrhunderts: Max Scheler, A. Gehlen und H. Plessner, die dem vielfältigen Kulturschaffen in der Freiheit menschlichen Geistes und der Spannung zwischen Geist und Vitalkräften nachgehen (Kap. XI).
Zentral ist Lohners Aufweis vom Plädoyer für menschliches Lebensrecht ab der Konzeption in der Naturrechtsethik, der Ethik Kants und der Existentialisten (Kap. IV-VI). Ethik fragt nach der gesollten Seins-Ordnung; sie leitet "die Wertmaßstäbe des Handelns nicht etwa nur von empirischen Einsichten und positiven Tatsachen" oder bekundeten menschlichen Interessen ab. In einem oft schwierigen Denkprozess (S. 95) schreitet sie vom empirischen "So ist es" zur Normenerkenntnis: "So soll es sein!" fort. Abtreibung ist deshalb keine ärztliche Behandlung, keine Therapie, "weil hier der ordentliche Verlauf eines Seins- und Werdeprozesses gestört wird": Schwangerschaft ist keine Krankheit, und das Kind ist kein Übel! (S.88) Während der Utilitarismus "prinzipiell alles zur Disposition stellt", auch Lügen gelegentlich als "gut" beurteilt (so P. Singer), gilt für die Naturrechtsethik die Autonomie als Kriterium: Da der Mensch naturgemäß frei handeln kann, sind ihm "das Recht und die Möglichkeit zum freien Selbstvollzug prinzipiell zu lassen". Das biologische Leben als Grundbedingung dieser Selbstverwirklichung ist unbedingt zu schützen. Somit "gehört die Tötung des Nicht-Aggressors zu den Dingen, die sittlich immer verboten sind"! (S. 95)
Personalität und Menschenwürde sind in der philosophischen Tradition von der Spätantike (Boethius) über Thomas von Aquin, Pico della Mirandola bis I. Kant zu immer eigenständigeren (theologie-unabhängigen) Begriffen geworden. "Jeder Wert (...) kann in eine vergleichende Berechnung eingehen. dagegen nennen wir jene Eigenschaft, aufgrund deren ein Wesen aus jeder abwägenden Berechnung ausscheidet, weil es selbst Maßstab der Berechnung ist. Die Würde des Menschen hängt damit zusammen, daß er (...) selbst eine Totalität von Sinn ist", so Robert Spaemann 1983. Es ist schlicht falsch, wenn sich "Neue Bioethiker" mit ihrer Deutung von Person auf Kant berufen wollen: dieser hat wiederholt (!) erklärt, man solle in der Person eines jeden andern jederzeit die Menschheit als Selbstzweck achten, d. h. also jeden Menschen! Kant zur Abtreibung: "Es ist eine (...) ganz richtige und auch nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt" haben. Eltern "können ihr Kind nicht gleichsam als ihr Gemächsel (...) und als ihr Eigenthum zerstören..."!
Als Gegenströmung zu übertriebenem Rationalismus und Reduktionismus, besonders zum die Vernunftkräfte des Menschen verklärenden Idealismus stellt sich die Existenzphilosophie der existenziellen Not des Menschen, seiner "Zerbrechlichkeit". Unabhängig von ihrer jeweiligen Weltanschauung plädieren ihre Vertreter für die Würde des Menschen, und ihre Ablehnung des Suizid macht sie zu "Lebensschützern": die Auflehnung des Atheisten A. Camus gegen eine Welt, "in der Kinder leiden und sterben", überzeugt. Simone de Beauvoirs Plädoyer zur Freigabe der Abtreibung sieht Lohner in deren (noch) mangelhaften Kenntnis embryologischer Fakten und feministisch-ursprünglichem Engagement begründet (S. 377ff).
Dem Leib-Seele-Verhältnis aus Sicht moderner Philosophie und Naturwissenschaft (z. B. Karl Popper, John Eccles, Detlev B. Linke) ist Kapitel XII gewidmet. Dabei weist Lohner auf die Gefahr hin, "daß die Theorie des Leib-Seele-Interaktionismus zu schweren Irrtümern verleiten kann" - gerade in der Lebensrechtsfrage. Chancen sieht Lohner in der Überwindung des dualistischen Menschenbilds durch einen Monismus, der den Menschen als Einheit von Leib-Seele erkennt und der dem christlichen Glauben inhärent ist (Auferstehung im Fleisch!). Er plädiert für die moraltheologische Auseinandersetzung mit der aktuellen Neurobiologie z.B. mit dem "nicht-reduktionistischen Physikalismus" von Gerhard Roth und Helmut Schwegler, dem er in der medizinethischen Diskussion um Personalität besondere Relevanz zumisst (S.265ff).
In Kapitel XIII findet der Leser Wissenswertes zur Aristoteles-Rezeption in der Scholastik, vor allem zur Lehre von der Sukzessivbeseelung, die im originär "monistischen Menschenbild" des Thomas von Aquin eher als Fremdkörper erscheint, aber dennoch über Jahrhunderte die Rechtsprechung beeinflusst hat und heute erneut gerade von Bioethikern und Repro-Medizinern - wider besseres biologisches/psychologisches Wissen! - als "stützende Theologie" aufgegriffen wird.
Descartes Anschauung von der Natur als einer perfekten Maschine hat Naturwissenschaft und Medizin zweifellos gefördert. Ihr humanitäres Defizit: sie verfestigte den Leib-Seele-Dualismus und verleitete schließlich zum rein materialistischen Bild von Mensch und Welt. Bereits John Locke (1632-1704) hat den Personbegriff destruiert. Danach ist "die Einheit des Bewusstseins (...) nicht mehr ein Charakteristikum der Person, sondern deren Wesen"! Unmündige und geisteskranke Menschen stellen nach Locke eine "Zwischenart" dar (S. 329f). Bei Singer, Hoerster u. a. sind Embryonen zu "Vorstufen" zur späteren Person degradiert und ohne Lebensrecht. Man bewertet den Menschen nach Eigenschaften anstatt ihn zu würdigen: als Person und vorbedingungslos.
Ein umfangreiches Autorenregister ist der Kritik an den eugenischen Implikationen moderner "Bioethik" beigefügt (S.388ff). Mit Beispielen für rigoroses bevölkerungspolitisches Handeln in Indien, China, Brasilien und Zypern, wo zur Ausmerzung der erblichen Thalassämie eugenisch motivierte Abtreibungen durchgeführt wurden und wie man auch in der UNESCO zu tödlicher Strategie gegen weitere Erbkrankheiten und Down Syndrom ansetzt, schließt das Buch.
Für die im Rahmen von Reproduktionsmedizin, PID und Klonierung neu entfachte Lebensrechtsdebatte liefert das Buch für Lehrende und Studierende neben sachkundigen Details zur Vernunft- und Normenethik abendländischer Tradition äußerst hilfreiche Argumente für die Kultur des Lebens. Lesen Sie selbst!
Maria Overdick-Gulden
Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 28 2/2001
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