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Rezensionen

Müller, Anselm Winfried: Tötung auf Verlangen - Wohltat oder Untat?, Kohlhammer Verlag Stuttgart 1997, 205 Seiten, DM 39.-

Tötung auf Verlangen - Wohltat oder Untat?

Warum überhaupt das Tötungstabu durch philosophische Erörterungen aufbrechen? Dies beantwortet Professor Anselm Winfried Müller mit der Feststellung, daß vor allem die Publikationen der 'Alternativen Moral' von P. Singer, N. Hörster , John Harris, Mary Anne Warren u.a. über eine "Personenmoral" und "Mitleidsethik" zu Verunsicherungen und nicht zu übersehenden Tabubrüchen geführt haben. Begünstigend für die Bewertung des menschlichen Lebens nach seinem "Erlebnis- oder Gebrauchswert" - anstelle seiner unbedingten Würdigung - sind Stichwörter wie "Alterspyramide", "Überbevölkerung" einerseits und "Selbstbestimmung" andererseits: der Apalliker, der Altersdemente und der geistig Schwerbehinderte belasten die "kollektive Kasse"; sie stehen manch autonomer Lebensperspektive im Wege. Die "Früheuthanasie" behinderter Ungeborener geschieht hierzulande bereits unter dem Deckmantel der Legalität. Wird sie auch für Neugeborene "gesellschaftsfähig" - und wird Euthanasie am Lebensende, wie in einigen Nachbarländern praktiziert, bald europaweit legalisierbar? Utilitaristische Einstellungen beeinflussen zunehmend die Entscheidungen europäischer Gremien zu Bioethik und medizinisch-wissenschaftlicher Praxis.

Nach einer Differenzierung der Begriffe Euthanasie und Sterbehilfe in ihrem historischen Wandel bis zur "nicht freiwilligen" und "unfreiwilligen" Tötung Unschuldiger, wie sie im "niederländischen Modell" amtlich als "Wohltat" apostrophiert sind, überprüft Müller in den Kapiteln 4- 8 die Argumente derjenigen, die sich für die Legalisierung von Euthanasie aussprechen. Es gelingt, sie trotz scheinbarer Plausibilität als rational nicht stringent, ja als unvernünftig auszuweisen, da sie willkürliche Grenzziehungen zwischen "wertem" und „unwertem" Leben erlauben und einander widersprechende „Begründungen" der euthanastischen Praxis verwenden. Wer bei Foeten und bei geistig Schwerstbehinderten vor-personale oder beim Altersdementen nach-personale Zustände des Menschen definieren will, öffnet das Tor der Beliebigkeit. Das Urteil, Personalität sei eine Eigenschaft, über die der Mensch erst mit dem Erwachen von Wünschen und der Äußerung von Interessen verfüge, und das Lebensrecht sei ein von der Mitwelt zugesprochenes positives Recht wie das Wahlrecht, wird über kurz oder lang zu unsinnig-beliebigen Entscheidungen über das Leben von Menschen führen. Sobald „deutlich wird, wie unbegründet und wenig zwingend die Alternative Auffassung tatsächlich ist, erscheint der Schneid, mit dem nicht wenige ihrer Vertreter haarsträubende Konsequenzen für die Revision der Moral aus ihr ziehen und einer hilflosen Öffentlichkeit präsentieren, schlicht unverantwortlich" (S. 182).

Selbstbestimmung als die freie Gestaltung des eigenen Lebens (und Sterbens) stößt an Grenzen: sie kann sich nicht auf eine "private Moral" berufen und gibt nicht das "Recht auf Unrecht", sie befreit nicht davon, "an einer unmoralischen Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung (...) gehindert zu werden" (S. 148). Im Kollisionsfall geht die Ausübung solcher Rechte vor, "die aktuelle Erfordernisse" - z.B. das Lebensrecht des ungeborenen Kindes oder das des alten/ schwerstbehinderten Menschen - "schützen". "Abtreibung, Euthanasie usw. lassen sich... zwar als Akte der Selbstbestimmung verstehen, nicht jedoch als Handlungen, in denen legitimerweise das Tötungsverbot dem Recht auf Selbstbestimmung weicht" (S. 161). Die Euthanasiepraxis mag in Einzelfällen "verzeihlich" erscheinen; aber gerade so erweist sie sich als Un-Recht: Moralisch ist sie Untat. Plädieren Titel wie Menschenwürdig sterben (Hans Küng und Walter Jens 1995) tatsächlich für die Menschen-Würde? Der Autor verneint dies entschieden. Allenfalls sind sie eine Art von Anfrage, ob medizinische und soziale Bedingungen für Schwerstbehinderte und Sterbende verbessert werden müssen. Dazu nimmt Ursula Lehr detailliert Stellung (S. 43ff). Die absichtliche Tötung eines Unschuldigen, auch auf dessen eigenes Verlangen hin, ist niemals zulässig. Denn die vernunftgemäße Einsicht, daß der Mensch Zweck-an-sich ist, führt zur moralischen Konsequenz, die Unbedingtheit des menschlichen Lebensrechts und die damit verbundene Verantwortung (Kant, Ludwig Wittgenstein) anzuerkennen. Dies gilt absolut, auch bei der moralischen Einschätzung des Selbstmords (189ff).

Eine solche Beurteilung ist weder gegen menschliche Freiheit gerichtet, noch ist sie "speziezistisch", sondern erweist, daß das Phänomen Moral ein nur dem Menschen eigenes Wesens-Merkmal ist. Aus dem menschlichen Spezifikum Moral ist im Lauf der Geschichte die Kampfansage gegen Rassismus und Sklaverei erwachsen; Moral erwies sich mehr und mehr als das Fundament gegen jegliche Art von Diskriminierung. "Für einen Menschen, der die Anliegen der Moral als eigenes Lebensziel bejaht, liegt grundsätzlich...ein Sinn darin, den Erfordernissen der 'Aufgabe Leben' zu entsprechen"- dies auch und vielleicht gerade in der schwierigen Sterbephase. "Daher kann auch die Würde des Sterbens nicht darin bestehen, daß Leid durch den 'Gnadentod' verhindert wird."

Für den hierin Verunsicherten oder in diesen existentiellen Fragen noch Unentschiedenen ist das vorliegende Werk eine kompetente und anspruchsvolle Orientierungshilfe. Wer das menschliche Lebensrecht als das Prinzip aller sonstigen Rechte anerkennt, wird seine Überzeugung bei dieser Lektüre vertiefen können.

Dr. med. Maria Overdick-Gulden

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