Rezensionen
Theo R. Payk, Töten aus Mitleid? Über das Recht und die Pflicht zu sterben, reclam Leipzig 2004,
Euro 9, 90
Töten aus Mitleid?
Professor Theo R. Payk, Leiter des Zentrums für Psychiatrie am Klinikum Bochum, hat eine
Streitschrift gegen die aktuell diskutierte aktive Sterbehilfe vorgelegt. Unmissverständlich spricht sich
der Autor für die konsequente Sterbebegleitung aus und lehnt jeden Gedanken an eine bewusst
herbeigeführte Lebensverkürzung, auch in indirekter Form, ab. Viel mehr plädiert er angesichts von
Schmerzzuständen und infauster Prognose für den Ausbau der Palliativmedizin und die Realisierung
der Hospizidee. „Die Achtung des Lebens, erkennbar an dessen Pflege und Erhaltung, stellt eine
höchstrangige Errungenschaft menschlicher Zivilisation und Kultur dar“ (S. 1).
Im Verlauf der westlichen Kulturgeschichte, die der Autor durchstreift, wurden Euthanasie und Suizid
ganz unterschiedlich bewertet. Galt Euthanasie den einen als erlaubt, gelegentlich aus Staatsgründen
„notwendig“ (Plato, Aristoteles z.B.) oder „erwünscht“ (den Kynikern in der Antike; in der Neuzeit u. a.
Thomas Morus, Francis Bacon oder im Fall von kindlicher Behinderung im antiken Sparta und Rom;
später u. a. auch Martin Luther), lehnten sie andere strikt ab, so die Pythagoräer im 6. Jahrhundert v.
Chr. und mit ihnen die hippokratische Medizin bis heute, so auch expressis verbis der jüdische
Arztphilosoph Maimonides im 12. Jahrhundert.
Beim historisch interessanten Überblick über die Thematik des Suizids (S. 40ff.) und Opfertods mag
der kritische Leser einige Differenzierungen vermissen z.B., was die Unterscheidung der Geister bei
passiv erlittenem Martyrium des Glaubenszeugen und dem aktiv-aggressiven „Märtyrertum“
fundamentalistischer Gotteskrieger und Selbstmordattentäter betrifft, die möglichst viele andere mit in
den Tod reißen. Und soll man das Buch Job als Dokumentation „schwerer suizidaler Anfechtungen“(!)
des leidenden Gerechten lesen? Wird Elend und soziale Isolation Jobs nicht in der Erkenntnis der
„maßlosen Distanz“ zu Gottes Unbegreiflichkeit aufgehoben, und führt nicht Jahwe den geläuterten
Gläubigen in das Glück irdischen Wohlergehens zurück? „Kernstück der christlichen Religion ist der
grausame Opfertod des Jesus von Nazareth“, was „in Messfeier und Abendmahl bis heute
nachvollzogen“ werde, heißt es auf Seite 72 etwas knapp. Reicht der religionsphänomenologische
Ansatz hier aus? Das Sühnopfer Jesu ist eine zentrale Perspektive des Christentums, ja, aber nicht
das „Ganze des Heils“. Es ist doch die Einzigartigkeit und Konsequenz des ganzen Lebens Jesu in
Inkarnation, Handeln, Verkündigung, Kreuzestod und Auferstehung für den Christen das Ereignis, auf
das es ihm in seiner und der Menschheitsgeschichte ankommt.
Von dieser Perspektive aus führt weder eine Brücke zum Utilitarismus eines D. Hume noch zu F.
Nietzsche`s „neuer Verantwortlichkeit“,die das „rücksichtsloseste Nieder- und Beiseitetreten“ des
entarteten Lebens verlangt. Dennoch neigten lange vor dem Nationalsozialismus neben
Naturwissenschaftlern auch christliche Theologen zur sozialdarwinistischen Ideologie i. S. von
„Volksgesundheit“ und des „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. F. Galton, E. Haeckel, A. Ploetz ging es
um die notwendige Auslese von „Schädlingen“. Christlich-humaner Geist habe Schonräume für
Schwache geschaffen und gerate so in den Widerspruch zu den Prinzipien der „Natur“, so das
Argument von Nietzsche. Ähnlich argumentieren P. Singer und H. Kuhse heute. Ende des 19.
Jahrhunderts bildeten sich in der westlichen Welt eugenische Gesellschaften; in der Weimarer
Republik bemühte sich vor allem der Monistenbund um die Legalisierung aktiver/passiver Sterbehilfe
und eine entsprechende „Ergänzung zum 1871 geschaffenen §216 des Reichsgesetzbuches“. Das
Nazi-Programm mit seinen systematischen Krankentötungen war fortgeschriebener Ausdruck
zeitbedingter „Sozialethik“ in brutalster Konsequenz.
Immer wieder ist es die ideologisch modulierte Sprache, welche die Grausamkeiten am anderen
Menschen vorbereitet und das Unrecht begleitet: „Schwächlinge“ aller Sorten „Defektmenschen“, die
„geistig Toten“, „Ballastexistenzen“, „Menschenhülsen“, „Existenzen“, „menschliche Karikaturen“,
„Wesen“ (S. 114) – man vergleiche die „human beings“ (Embryonen!) der Bioethikpapiere auf
europäischer Ebene! Die „Minderwertigkeit“ hat den „Gnadentod“ zur Folge oder die „Leidhilfe“, wie
sie bereits 1986 in der Bundesrepublik von der damaligen Opposition angestrebt wurde (S. 149).
Im Rahmen der langen Geschichte von Eugenik und Euthanasie zitiert der Autor viele
Stellungnahmen und Argumentationen, wie sie ganz ähnlich in der gegenwärtigen Debatte
auftauchen. Dazu werden die Autonomiekonzepte unserer Zeit ebenso diskutiert wie die
instrumentalisierte Angst vor dem „Terror der Humanität“ (W. Jens/H. Küng) im immer
umfangreicheren medizinischen Fortschritt. Unter dem Einfluss von Sterbehilfeorganisationen
lockerten bislang die Schweiz („Dignitas“, „Exit“, „Suizidhilfe“), die Niederlande und Belgien das
absolute Tötungsverbot auf und öffneten über „Patientenverfügungen/-schutzmappen“ das Tor zum
legalisierten und schließlich zum organisierten Töten. Autonomie wird seitdem in zahlreichen Fällen
zur schlimmsten Heteronomie verkehrt: so wird die „Euthanasie“ eines chronisch Kranken angestrebt,
weil die Familie in Urlaub fährt. In Deutschland ist die DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes
Sterben) seit 1980 politisch aktiv und wirbt für die Straffreiheit des medizinisch begleiteten
„Freitods“(S. 154ff). Sie gehört zur „World Federation of Right to Die Societies“ mit über 30
Vereinigungen.
Was sich im deutschen und europäischen Alltag unter dem Stichwort „Gnadentod“ auf geriatrischen
Stationen oder in Heimen wider bestehendes Recht in jüngster Zeit abspielte, schildert der Autor in
einem eigenen Kapitel, in dem er als Psychiater die Motive und Verrohung der „Todesengel“ und die
Immunisierung ihres Gewissens analysiert. Sein Fazit: „Derartigen Erosionen kann nur begegnet
werden, wenn schon ersten Anfängen von Entrechtungs- und Entwertungsprozessen des Lebens
entschieden entgegengetreten wird.“ Auch wenn in der westlichen Leistungs- und Spaßgesellschaft
die Sterbekultur unwillkommen ist, müsste allein die Vernunft ein Staatswesen verneinen, das ein
Milieu der „Tötungskultur“ legalisiert. Denn Ärzte als Glieder der Gesellschaft können sich vom Helfer
zum Henker wandeln, wie derzeit die Beteiligung von Medizinern an Folterungen – auch mit
Todesfolge – im Irak beweist.
Die Darstellung der Gesetzeslage in Europa, ärztlicher Stellungnahmen und die kritische Würdigung
von Vorsorge in Form von Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht etc. sind neben dem
umfangreichen Literaturverzeichnis und den Verweisen auf Palliativstationen und Hospizadressen
hilfreich für die Praxis in Medizin und Pflege.
Ein eingehend-eingängiges Buch zur aktuellen Diskussion: lesenswert.
Dr. MariaOverdick-Gulden
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