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Rezensionen

Genethisches Netzwerk, Gabriele Pichlhofer (Hg.): Grenzüberschreitungen. Politische und ethische Aspekte der Fortpflanzungsmedizin, Mabuse Verlag GmbH Frankfurt am Main 1999, 182 Seiten

Grenzverschiebungen

Seit etwa 20 Jahren ist es möglich, den physiologisch eindeutigen Zusammenhang von Mutter und ungeborenem Kind, die "anderen Umstände" der Frau, in Teilabschnitte aufzulösen: durch die Angebote der Reproduktionsmedizin (S 13). Dabei entstehen so neue Objekte wie "tiefgefrorene Eizellen", "Samenbanken", der "Embryo auf dem Labortisch" oder das "Retortenkind". Weltweit produziert die künstliche Befruchtung neue Formen von Eltern- und Verwandtschaft, Geschlechter- und Generationsbeziehungen. Trotz bekannter Misserfolge und unterschätzter Risiken (wie Eileiterschwangerschaften und Fehlgeburten) soll "das Kind nach Wunsch" unter allen Umständen und in belastenden Behandlungszyklen reproduziert werden (S. 34ff). Die genetische Untersuchung vor der Einpflanzung des Embryos (PID), in Deutschland noch verboten, und/oder die erweiterte Vorsorge mittels pränataler Diagnostik (PND/PD) versprechen, das erwartete kindliche Gütesiegel zu garantieren. Bei Misslingen ergibt sich der fast schon selbstverständliche Ausweg: die frühere embryopathische Indikation ist 1995 zur erweiterungsfähigen "medizinischen" geworden, die als "Therapie" die Kindestötung kennt.

Gegenwärtig setzen Experten verstärkt auf Embryonenforschung und therapeutisches Klonen, sprechen vom Nutzen der Transplantationstherapie bei Erwachsenen mittels "foetalen Gewebes" und der "Leidvermeidung" durch Keimbahntherapie. Das Feld für diese Ambitionen wird durch die Reproduktionsmedizin bereitet. Sind bei derartig "anderen Umständen" Frauen wirklich die Gewinner des Fortschritts? Nein! "Frauen kommen in dieser Diskussion nicht vor und wenn, dann nur als ‚Eizelllieferantinnen'" (S. 7). Oder als die "Auftraggeber" bei jenem reproduktiven Angebot der Medizin, das die ärztliche Standesvertretung in Deutschland eingeführt hat, nun aber wegen des unzumutbaren Problems der Spätabtreibungen wieder einzuschränken wünscht. Im März 1999 organisierte das Gen-ethische Netzwerk e.V. eine Fachtagung in Berlin zum Thema Optimierung der Fortpflanzung, um eine breite Öffentlichkeit zu befragen, wie sie mit dieser Medizin umgehen will - und wie sie zu Behinderung und Krankheit steht. Über Grenzverschiebungen in der Akzeptanz solchen Fortschritts berichten die gesammelten Referate. Seit ihren Anfängen (1970) hat sich die PD in Angebot und Nachfrage kontinuierlich erweitert (S. 64). Parallel wuchs seit 1980 die "psychologische Indikation", die - ohne medizinischen Begründung - allein auf Drängen ängstlicher Frauen erfolgt, obwohl die Risiken der Diagnostik für Mutter und Kind nicht unerheblich sind. Zugleich wird - bei einer Umfrage an 1.200 Frauen in etwa 77% - die Ambivalenz beklagt, sozusagen "auf Abruf schwanger" zu sein (S. 69ff). Dennoch hielten von rund 90% der Frauen im nach hinein die Maßnahmen für beruhigend. "Genetisch ‚fit' zu sein ist genauso erstrebenswert wie körperlich und geistig ‚fit' zu sein, meinten 37,1% von ihnen. Die Mehrzahl der befragten Frauen (77,1%) befürchteten eine "unzumutbare Beeinträchtigung ihrer individuellen Lebensplanung durch ein behindertes Kind" (S. 75), vornehmlich durch ein Kind mit einer geistigen Behinderung.

Internationale Untersuchungen (BRD, Großbritannien, Portugal) ließen angeblich in der Allgemeinbevölkerung eine weit höhere Zustimmung zu eugenischem Gedankengut als in der Zunft der Humangenetiker erkennen. Allerdings lehnten 20-25% der Frauen die PD trotz gegebener Indikation entschieden ab. 58,3% der befragten Frauen waren nicht der Meinung, dass "eine Frau, die ein Kind mit einer schweren... Behinderung zur Welt bringt, weil sie die vorgeburtliche Untersuchung" ablehnte, "unverantwortlich handele", so die Professorin für Frauengesundheitsforschung Irmgard Nippert, und sie resümiert: "Frauen müssen sich auch für die Geburt eines behinderten Kindes entscheiden können, ohne dass sie damit Sanktionen zu befürchten" haben. Immerhin!

Die deutsche Justiz hat sich inzwischen neu eingestellt: Im November 97 entschied der erste Senat des BVG, der Unterhaltsanspruch an Ärzte bei der Geburt eines ungewollten Kindes verstoße nicht gegen die Menschenwürde nach Art.1 des Grundgesetzes. Mit der Inkohärenz solcher Rechtsprechung und ihren Folgen setzt sich Theresia Degener auseinander (S. 81ff). In USA gebe es drei diesbezügliche Rechtskonstellationen: Eltern/Mütter fordern vom Arzt Schadensersatz wegen eines (ungewollten) Kindes und Schmerzensgeld für die Zeit von Schwangerschaft und Geburt ("wrongful birth); das Kind verklagt den Arzt auf Schadensersatz; oder es klagt seine Eltern/Mutter wegen seines Daseins/Soseins an ("wrongful life). Das BVG befasste sich mit den beiden ersten Konstellationen, in Fall 1 wurde dem Unterhaltsanspruch 1997 stattgegeben, Fall 2 wurde unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH von 1994 zurückgewiesen: "Der Mensch habe sein Leben so hinzunehmen, wie es von der Natur gestaltet sei". Um nun den elterlichen "Unterhalt eines Kindes zivilrechtlich als Schaden anzuerkennen, muß der allgemein... anerkannte Grundsatz, daß der Mensch niemals auch nur mittelbar als 'Schaden' oder 'Nachteil' bewertet werden darf, umgangen werden" (vgl. ausführliche Literatur bei E. Picker). Folglich wurde das Problem "gesplittet" in: das Kind einerseits und dessen Unterhaltsanspruch andererseits; doch ist das eine ohne das andere biologisch nicht denkbar! Degener weiter: Der Unterhaltsbedarf sei mit den Prinzipien des deutschen Schadensrechts nicht zu vereinbaren, weder mit dem Grundsatz der Naturalrestitution im deutschen Schadensrecht noch mit der Differenzmethode im zivilen Schadensersatzrecht, bei welcher die wirtschaftliche Lage des Geschädigten vor und nach dem Schädigungsereignis verglichen wird, also die wirtschaftliche Lage der Eltern mit bzw. ohne Kind! Mit der Stattgabe des Kindes als "Schadensquelle" und ihrer konstruierten Begründung übertrage der Erste Senat (in Übereinstimmung mit dem BGH) die normative Steuerungsfunktion in unserer Gesellschaft nicht der Rechtsordnung, sondern der Technologieordnung: Der normative moralische Standard werde der Technologieanwendung einfach angepasst. So wird die Judikatur zu einem "lebensfeindlichen" Haftungsrecht (E. Picker).

Die Folgen solcher Rechtsprechung sind nicht zu übersehen: die ärztliche Warnung vor dem behinderten Kind kann gar nicht dringlich genug erfolgen, der Verweis auf die Pränataldiagnostik gar nicht breit genug gefächert sein! Doch das reicht nicht: der Arzt muss "unmißverständlich klar machen, dass...die Geburt eines so (schwerst-)geschädigten Kindes" - (dies bezog sich auf ein Kind mit Down-Syndrom) - "erfahrungsgemäß zu unerträglichen und furchtbaren Belastungen führe, vielfach verbunden mit der Notwendigkeit lebenslanger Pflege und Betreuung des genetisch geschädigten Menschen. Diese Auswirkungen sind dem medizinischen Laien regelmäßig nicht bekannt, auch wenn er den Begriff des ‚Mongolismus' mit einer Schädigung der Leibesfrucht in Verbindung bringt" (OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1548). Wo bleibt ärztliche Therapiefreiheit? Sind Frauen real noch Entscheidungsträger - oder werden sie zu Ausführenden einer "bioethischen Verantwortlichkeit2 und zu "Mitschuldigen", wenn sie zusätzliche Untersuchungsmethoden verweigern? Auch der "wrongful life"-Ersatzanspruch eines behinderten Kindes dürfte nicht länger auf USA beschränkt bleiben und zum grotesk formulierten "Recht des Kindes, normal geboren zu werden" führen (S. 94). Damit wäre die Tür der Justiz aufgestoßen zum "Beseitigungsanspruch des Kindes", zur Früheuthanasie also, aufgrund einer "mutmaßlichen Einwilligung"; "das Liegenlassen behinderter Säuglinge" erschiene "moralisch eher hinnehmbar" als das Leben mit Behinderung "und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen" (S. 95f). Das Lebensrecht, die freie Persönlichkeitsentfaltung und andere Grundrechte behinderter Menschen hingen hierzulande offenbar von ihrem "Lästigkeitsfaktor" ab: Von ihrer "Zumutbarkeit" also gem. §218 Abs2 StGB, bleibt anzumerken!

Ist die "De-facto-Eugenik" eingebürgert? Karin Griese differenziert (S. 100ff): Neben den Unentschiedenen mit ihren je eigenen Ängsten gebe es jene Gruppe von Frauen, für die PD handlungsweisend wird, weil das "gesunde Kind" Voraussetzung dafür sei, die ungebrochene berufliche Leistungsfähigkeit weiter zu garantieren. PD wird dann "auf dem Erfahrungshintergrund einer bruchlosen... Durchsetzung der eigenen Lebensvorstellungen als positive Handlungsoption für eine... selbstverantwortliche Lebensführung bewertet". Griese traf auch jene, die aus religiös-weltanschaulichen Gründen ein behindertes Kind als besondere Aufgabe ansehen oder sich gegen eine "Normierung des eigenen Lebens" durch gesellschaftlichen Einfluss wehren, oder sich explizit "für ein Leben als Mutter" entschieden, Familie "lustvoll" erleben, ein behindertes Kind eingeschlossen. Ethische Forderung sei, mehr frauen-spezifische Beratung und Betreuung anzubieten, über einen öffentlichen Diskurs Ängste abzubauen und eine Lebensgestaltung mit behinderten Kindern für alle Frauen - das heißt auch für berufsorientierte und alleinerziehende - denkbar zu machen! Monika Fränznick (S. 117ff.) hinterfragt die "Zwangsläufigkeit" reproduktionsmedizinischer Eingriffe: Ist die ungewollte Kinderlosigkeit eine behandlungsbedürftige "Krankheit"? Sind nicht auch alternative Antworten menschen-möglich? Auf solche Möglichkeiten lässt sich die Fertilisationspraxis kaum ein, auch wenn sie nur in etwa 15,8 % der Fälle gelingt und psychisch äußerst belastet; statt Beratung erfolgt meist unmittelbar die "Therapie" mittels Hormonimplantaten oder -injektionen, allzu oft ohne die nötige Aufklärung über Nebenwirkungen.

Auf Gefahren im Umgang mit der "Apotheke im Internet" oder dem juristischen Neuland der dort zu erwartenden Anleitungen zu persönlichen Gentests weist Thomas Uhlemann (S.131ff) hin. Weitere sozial- und bevölkerungspolitische Themen werden aus feministischer Sicht angesprochen. Wenngleich in diesem Buch das Lebensrecht des Embryos nicht durchgängig artikuliert ist, wird das Engagement gegen die Verabsolutierung des technisch Machbaren mit "dem wunderbaren Stoff aus dem Leib der Frau" und gegen die Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes gut begründet. Lesenswert.

Maria Overdick-Gulden

Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 54 2/2000

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