Rezensionen
Eduard Picker, Menschenwürde und Menschenleben - Das Auseinanderdriften zweier fundamentaler Werte als Ausdruck der wachsenden Relativierung des Menschen. Mit einem Vorwort von Robert Spämann. Verlag Klett-Cotta , Stuttgart 2002. 219 S., br., 25,00 Euro
Von der Relativierung des Menschen
Im allgemeinen Verständnis steht die "Menschenwürde" als oberstes Tabu außer Zweifel. Durch die Verfassung ist sie jedem relativierenden Zugriff entzogen: sie steht für das "Humanum schlechthin", für die "Idee des Menschen". Inhalt und Reichweite dieser zum Volksgut gewordenen Basisgröße differieren allerdings erheblich. In der Praxis kann man sich bei jedem auch nur vermuteten Frust auf sie beziehen und sie - minimierend und banalisierend - zu seinem Vernutzungsvorteil beschwören. Andererseits lässt sich die Erhabenheit der "Würde als solche" in ihrer Unantastbarkeit zum "Absolutum" verklären. Ein solch abgehobener Würdebegriff aber lässt Freiräume für diverse Interpretationen zu, was aus Äußerungen prominenter Politiker und Wissenschaftler bereits zu erfahren war.
Losgelöst von ihrem Träger, dem konkreten Menschen, wird sie dem Alltag entrückt und dem Reich der Ideen zugeordnet - während zur gleichen Zeit das "Menschenleben" permissiv relativiert wird, konstatiert der Tübinger Rechtswissenschaftler Eduard Picker. Das Leben wird den Vermögens- und Lebensinteressen Dritter buchstäblich "unterstellt", wenn z.B. juristisch den Eltern ein Schadensersatz gewährt werden soll im Fall, dass infolge einer ärztlichen Fehldiagnose ein unerwünschtes Kind geboren wird. Noch handfester geschieht dies in der Forderung nach einer Abtreibungsfreiheit, die weit über den Verzicht auf Strafe hinausreicht und Menschenleben in das "volle Entscheidungsbelieben" der Mutter stellt. Ein solch relativierendes Missverständnis des menschlichen Lebens erweitert sich derzeit zur Vernutzung und den Verbrauch sog. überzähliger Embryonen, zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen und zum tödlichen "Mitleid mit Schwerkranken" und Moribunden in der sog. aktiven Sterbehilfe. Peter Singer und Helga Kuhse gaben in ihrem Titel: "Muß dieses Kind am Leben bleiben?" (1993) die Rationalität des Infantizids bei Schwerbehinderten auch nach der Geburt vor: aus dem Schockeffekt einer Behinderung, dem ausgemalten Horrorszenario von "unwertem Leben" wird Mitleid geweckt, das unüberhörbar umschlägt in die ökonomische Verrechnung des eingeschränkten "Lebens als Mehrkosten-Faktor" für Eltern, Staat und Gesellschaft. Menschenleben ist heute nicht nur "praktisch, es ist aufgrund präferenz-utilitaristischer Philosophien" in diversen Varianten insbesondere "theoretisch" bedroht. Die neuen Bioethiken unterminieren verfassungsrechtliche Vorgaben, ohne öffentliche Aburteilung zu erfahren. Nach dem Rechtsphilosophen N. Hoerster stellt die "Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens" nur eine "soziale Errungenschaft im Interesse lebender Personen" dar, und in einer sog. Nicht-Äquivalenztheorie wird die Ungleichheit von "Mensch und Person" neu-bioethisch zu erhellen versucht. Aus Denkspielen um die Heiligkeit des Lebens erwächst der versteckte Wunsch, den von Natur aus "Benachteiligten" zu korrigieren oder zu beseitigen, der Wunsch wird zum "Vernunftgesetz" und schließlich zum "Postulat der Lebensqualität", das die autonom Entscheidenden (Eltern, Forscher, Mediziner) für sich reklamieren: ihr "Lebensinteresse" wird zum Maß der Menschenrechte.
Wie erklärt sich diese Diskrepanz in der Wertschätzung der abstrakten Menschenwürde einerseits und des konkreten Menschenlebens andererseits?
Unter der wachsenden wissenschaftlichen Naturbeherrschung erfährt auch das Menschenleben Objektcharakter. Reproduktion mutiert zu Rekonstruktion. Die durch Medizintechnik beabsichtigte Perfektionierung (z.B. über die Auswahl des "besten" Embryos bei der künstlichen Befruchtung, um die baby-take-home-Rate und den Erfolg medizinischer Reproduktion zu steigern) führt zur Instrumentalisierung des Menschen: Technik steuert sein Leben und Schicksal, besorgt seine Verzweckung für Dritte und seinen Tod.
Bei alldem schwankt das gesellschaftliche Milieu zwischen Skrupel und Verdrängung, zwischen Furcht und Hoffnung, Fortschritts-Phobie und Zukunfts-Euphorie. Die Eigendynamik der Technik aber lässt "Propheten der Umkehr" verstummen, währenddessen immer neue Entwürfe "praktischer Ethiken" mit inaugurierten "neuen Grundwerten" entstehen. Doch der Zugriff auf das Menschenleben verlangt seinen intuitiven moralischen Ausgleich: die egozentrische Instrumentalisierung des Mitmenschen erfährt ihr "Gleichgewicht" im feinfühligen Mitempfinden für das "Schlachtvieh". Der Respekt vor dem Leben von Menschenrang wird eingetauscht gegen den vor der subhumanen Kreatur; eine umfassende Biozentrik ersetzt eine sich entleerende Anthropozentrik: "Froschlaichpassion" und "Embryo-Indolenz" scheinen sich neu-ethisch "auszugleichen".
Das Wechselspiel von nutzenorientiertem Relativierungsbestreben in Bezug auf das Leben und kompensatorischer Verabsolutierung der Würde macht E. Picker an Symptomen innerhalb der Justiz deutlich. In der Rechtsprechung zum "Kind als Schaden" ("wrongful birth") gab es zwar im Endeffekt konträre höchstrichterliche Urteile, aber keine der drei befassten Instanzen bezog sich auf die vitalen und psychischen Belange des Kindes, auf sein "Leben", seine seelische Not als "fremdfinanzierter Kostgänger"; keine machte die Gefahr der Abstumpfung der Gesellschaft gegenüber dem Wert des Lebens geltend, keine benannte die so erfolgende Nötigung der Ärzte, schon bei Verdacht auf Behinderung eine Tötung von Ungeborenen nahe zu legen, um Regressen zu entgehen. Entscheidend für alle Urteile war die abstrakte "Menschenwürde" als symbolhaftes, aber blutleeres Gut; das Lebensinteresse des konkreten Menschen-Kindes blieb un-"gewürdigt"!
Picker spricht von einem "deal": man idealisiert die Würde und lässt pragmatisch immer weitere Lebensrelativierungen zu. In der Medizin entfällt die Unterscheidung zwischen Therapie und eugenischer Optimierung. Dient die medizinische Heilungsabsicht dann aber dem konkreten Einzelnen oder ist sie Zugeständnis an gesellschaftliche Optionen? Hierin sieht Picker die Zerreißprobe der zivilen Gesellschaft und die vitale Gefahr für jedermann: der Mensch aus Fleisch und Blut wird dem fremdbestimmten und fremdnützigen Eingriff unterworfen, während man die "Menschen-Würde" abstrakt verteidigt.
In seiner detaillierten Auseinandersetzung mit Singers "Praktischer Ethik" kritisiert der Tübinger Rechtsgelehrte deren "mangelnde Durchdachtheit" und die Inkonsequenz ihrer "utilitaristischen Kalkulation". Singers Ethik, die nach dessen eigenem Bekunden "um die Tötung einer Person (!) abzulehnen, den Akzent nicht so sehr auf die Autonomie legen" will, "wie diejenigen, die die Respektierung der Autonomie für ein unabhängiges moralisches Prinzip halten", nimmt nicht zur Kenntnis, dass es zwischen Autonomie und Heteronomie kein Drittes, kein "Dazwischen" gibt. Sie beurteilt den Kreis der Probanden vielmehr nach selbstgeschaffenem Maßstab und befindet selbstherrlich über "lebenswertes oder -unwertes" Dasein. Wenn Singer das "Warum" moralischen Handelns erfragt, nachdem er sein "Wie" zur Relativierung des Tötungsverbotes in Abtreibung, Infantizid und Euthanasie längst elaboriert hat, dann erweist sich seine "Ethik" als buchstäblich "bodenlose Doktrin". Sie reklamiert für sich die Kompetenz, über den Wert menschlicher Existenz zu entscheiden, ohne den Grund und das Ziel solchen Handelns zuvor zu bestimmen. Sie bleibt ein Konglomerat aus Gefühlsimpulsen und subjektiven Motivationen.
Wird Wissenschaftsfortschritt kollektiv als modern begrüßt und als "Schicksal" gewertet, wird auch die wachsende Instrumentalisierung des Menschen verbal und mental auf vorgebliche Naturgesetzlichkeiten zurückgeführt und die Vernutzung des einen Menschen zugunsten eines anderen, gesünderen, stärkeren oder "erwünschteren" Menschen als Gebot des Fortschritts akzeptiert. Die egozentrische Sicht, die dem anderen Menschen die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung abspricht, degradiert den Nachkommen von einer zur Autonomie befähigten Person zum Mittel der Selbstentfaltung seiner Erzeuger. So ist die Bedrohung des Lebens immer auch eine solche der "Würde". Schließlich wird auch sie relativiert, und, um sie der Forschungsfreiheit zu unterwerfen, kurzentschlossen und "willkürlich" zum "Lehen" erklärt: sie ist nicht mehr voraussetzungslose vorgegebene Größe, sondern Leihgabe der Gesellschaft! Man muss sie erwerben!
Der gegenwärtigen lebensfeindlichen Tendenz (Abtreibungsregelung, Eugenik, Embryonenverbrauch, Infantizid, Euthanasie) ist mit der "Revitalisierung der Würde" als Schutzgut zu begegnen. Zwar sind "Würde" und "Lebensrecht" auch von der Verfassung her nicht deckungsgleich; doch sind beide Werte zu einer Interesseneinheit verklammert. Sie müssen dort zur Geltung kommen, wo die Einzigartigkeit des individuellen Menschen in seiner körperlich-geistigen Kontingenz geleugnet und seine "Subjektstellung" verraten wird. Menschenwürde ist keine disponible Größe.
Gegenüber neuen Gefährdungen ist geltend zu machen, dass sie nicht das historische Ergebnis eines "eitlen Konsenses" ist, sondern aus dem Erlebnis einer bis dahin nicht vorstellbaren Missachtung und Verneinung der menschlichen Existenz erwachsen ist und ihr daher ein "ranghöchster, zudem ausnahms- und bedingungsloser Schutz" zugewiesen wurde. Das oberste Verfassungsgebot sichert davor, eine heteronome Lebenswertprüfung zuzulassen und in Zeiten fundamentaler Wertunsicherheit "dem Ingenium der eigenen Gattung zum Opfer zu fallen". Der Würdebegriff muss geerdet bleiben, so behält er in Moral und Rechtsprechung seine präzise Aufgabe bei abwägungsoffenen Fragen z. B. in der fortschreitenden Forschung.
Die Würde verlangt das konzessionslose Verbot fremdnütziger Lebenswertprüfung und Eingriffe. Denn sollte ein Menschenleben dem anderen oder der Gesellschaft verfügbar sein, dann steht letztendlich jeder Mensch jedem anderen zur Verfügung, der andere wird ihm zur permanenten Bedrohung. Angstfrei leben lässt sich in einer Kulturgemeinschaft nur, wenn "keines der Mitglieder... in seinem Lebensrecht in Frage gestellt wird". Pickers Darstellung ist das engagierte Plädoyer eines Rechtsexperten und Humanisten, die Menschenwürde nicht exaltiert als Symbol zu beschwören, sondern ihren Sitz im Leben zu konkretisieren.
Maria Overdick-Gulden
Veröffentlicht in: Die Tagespost, 05.10.2002, Nr. 120. S. 17f. (in 1. Fassung) und in: Lebensforum Nr. 63 3/2002 (in 2. Fassung)
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