Rezensionen
Reuter, Michael, Abschied von Sterben und Tod? Ansprüche und Grenzen der Hirntodtheorie, Ethik aktuell Band 5, W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2001, 204 Seiten
Abschied von Sterben und Tod? Ansprüche und Grenzen der Hirntodtheorie
Bedarf die Hirntodtheorie noch einer ethischen Aufarbeitung angesichts der segensreichen Transplantationspraxis? Gar einer im doppelten Wortsinn ‚nachträglichen Kritik? Ist das frühe Mahnen von Hans Jonas, der unermüdlich gegen die "Umdefinierung des Todes" im Harvard-Bericht von 1968 und den "Pragmatismus" in dessen Folge anschrieb, nicht vom Erfolg medizinischen Handelns längst überholt, von der Hoffnung vieler Patienten und ihrer Zukunftsperspektive nach Transplantation gegenstandslos geworden? Wer heilt, hat Recht!?
Zwar hatte der sog. Erlanger Fall von 1992 noch einmal kurzfristig Nachdenken ausgelöst und Emotionen geweckt: wie kann eine von Ärzten Tot-Erklärte (ein "Leichnam"?) einen Foetus bergen, schwanger sein und schließlich von selbst abortieren: die Hirntote - ein zusammenhangloses "Konglomerat von Organen"? Oder war sie doch mehr und zu "ganzheitlicher Leistung" auch ohne funktionierendes Gehirn befähigt?
Bis zur Einführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Intensivmedizin galt der endgültige Kreislaufstillstand als das Todeskriterium: der Puls setzte für immer aus, es kam zum letzten Atemzug. Der Tod war anhand dieser Symptomatik punktuell und zeitlich präzise festzulegen: der Tod als endgültiges und ausschließliches Ereignis.
Die Reanimationserfolge veranlassten die Intensivmedizin dann zu einer neuen Theorie: der Tod wird angenommen, wenn die Gehirnfunktionen ganz und irreversibel ausgefallen sind und der Patient "nur noch an Maschinen hängt". Intensiv- und Transplantationsmediziner überzeugten auch in Deutschland ihre Standesorganisation und das Parlament: der irreversibel Komatöse sei den "Hirntod" gestorben - er führe (?) ein "Scheinleben", warm und unterstützt atmend zwar, auch in Reflexen irgendwie agierend, aber doch eigentlich "tot", da die Integration des "Gesamt-Organismus" nicht mehr funktioniere! Dennoch: nicht immer war es der gesamte Organismus, der seine Funktionen eingestellt hatte, es gab "Lebensmerkmale" nicht nur beim Erlanger Fall.
M. Reuter sieht im Bericht der Harvard-Kommission eine primär "personistische Argumentation" vorgezeichnet, die dem Utilitarismus der Neuen Bioethik i. S. Peter Singers nahe steht: zum Maß für die "menschliche Lebendigkeit" ist mehr die für die anthropologische Konstitution des Menschen entscheidende Bedeutung des Gehirns von Gewicht als "die im Hirntod erhaltene ausschließlich biologische Lebendigkeit des übrigen Körpers" (J. F. Spittler).
Dem Autor geht es um die zentrale Bedeutung der biologischen Begriffe von "Leben" und "Tod". Wird der Todeseintritt nicht punktuell gefasst, verliert sich der menschliche "Tod in begrifflichen Weiten", die möglicherweise noch Phasen des Lebens und den noch Lebenden einschließen: der Tod ist verundeutlicht. "Tot" heißt zweifellos mehr als "so gut wie tot". Vielleicht entscheiden Experten sich demnächst für den "Teilhirntod" beim alleinigen Ausfall des Großhirns: die Fährte zur "Tot-Erklärung" des anencephalen Neugeborenen, des hirnatrophischen Seniors, des Apallikers, des Geistig Schwerstbehinderten wäre vorbereitet! Dem haben die Bundesärztekammer (BÄK) in ihren Stellungnahmen seit 1982 und das Parlament 1997 einstweilen vorgebeugt - aber überzeugend? Der Autor verneint dies: "Schon die Minderbewertung spinaler Reflexe und die Formulierung einer Hirntod-, nicht einer ZNS-Tod-Theorie weisen auf ein nicht biologisches Todesverständnis hin." In der Auseinandersetzung mit dem Erlanger Fall habe sich die BÄK zwar um einen biologischen Todesbegriff bemüht, der mehr sein soll als der irreversible Hirntod, vielmehr das Ende des Organismus in seiner funktionalen Ganzheit (1993), u. a. der Verlust der Selbst-Steuerung des Organismus, der "Autonomie" und "Integration". Indem man Tod und Toderklärung aber weiterhin verwechselt und die ganze Frage als ein in die "medizinische Alleinzuständigkeit fallendes Spezialproblem" aufgefasst habe, sei die Hirntodtheorie letztlich auch in quasi "blankettartiger Form von der Rechtswissenschaft übernommen" worden.
Medizin hält sich an Empirie und Symptomatik; Begriffe und Kriterien sind dagegen Sache des allgemein-menschlichen Empfindens und dessen sprachlichen Ausdrucks. Hier sind die Hinweise auf das spontane Verhalten von Pflegepersonen gegenüber den "Hirntoten" relevant: z. B. dass sie ihnen mit viel Respekt, Aufmerksamkeit und pflegerischer Sorgfalt begegnen. Die vorsprachliche Wahrnehmung und Reaktion, ja die oft versuchte Kommunikation mit dem "lebend wirkenden Hirntoten" sind für Reuter keine zu korrigierenden "Gefühle aus dem Bauch", sie gehen nicht fehl, wenn und weil sie eine Einstellung zum beseelten Gegenüber im noch lebenden Körper ausdrücken. Unter Verweis auf L. Wittgenstein (Philosophische Untersuchungen u. a.) und Simone Weil hält Reuter solche vorrationalen ("instinktiven") Einstellungen zum menschlichen Gegenüber für ein wichtiges Indiz, die Theorie "Hirntod gleich Ganztod" aus guten Gründen abzuwehren. Wer den Hirntoten als "Leiche", als "Organbiotop" oder im Erlanger Fall als "Brutmaschine", den Apalliker als "human vegetable" bezeichnet, verlässt die gemeinsame Basis unserer vortheoretischen natürlichen Urteile über Leben und Tod des Menschen; er hat vermutlich "andere Interessen".
Doch ist für den "robusten Pragmatiker" der Transplantationschirurgie nicht schon jeder schwerst großhirngeschädigte (!) Mensch, "ein echter Apalliker wie ein Monstrum" und "kein Mensch mehr" (Röttgen)? Oder sind Hirntote nur deshalb "ganz tot erklärt", weil die Transplantationsmedizin, die um Organe bangt und doch "nur helfen" will, in Beweisnot geriete: Tötet sie Sterbende? Das ist das Kernproblem. Auch das Mittel zum guten Zweck bedarf indes des ethischen Gütesiegels und der verantworteten - ‚einwandfreien´ - Rechtfertigung.
Oder handelt es sich bei der Hirntodtheorie um eine utilitaristische Scheinbegründung: will "der Hirntod" als gesetzliche "Fiktion ... der Verschwendung lebensfrischer Organe" vorbeugen? Das Mitleid mit dem wartenden Organempfänger verbündet sich dem Mitleid mit jenem Komatösen, aus dessen Coma depassé (beschrieben erstmals 1959) es keine Rückkehr mehr gibt, der "dahinvegetieren" muss - der sich (?) und der Mitwelt nicht zur unerträglichen Last werden soll, ihr vielmehr - als "Ressource" - mit seiner "Organspende" entgegenkommt. Könnte Heilungsabsicht nicht zur Versuchlichkeit führen, den Geltungsbereich des Tötungsverbots durch "Toterklärung eines bestimmten Patientenkreises" einzuengen? Wird Mitleid ausschließliches Handlungs-Motiv, dann gibt es schließlich "kein Ende des Totsagens" - der Weg zu jedweder Euthanasie zu jedem Zeitpunkt im menschlichen Leben wäre frei für den Experten, der dieses "Sagen" hat.
Hat sich die Menschheit mit den sog. Hirntoten nicht "begrifflich" jenes Potenzial unpersonalen, aber zur Disposition der Lebendigen stehenden ‚Menschenmaterials´ geschaffen, dessen reale Erzeugung sie in Bezug auf das Klonen sie heute mit mehr oder weniger Schrecken (noch!) "von sich weist" (W. Schweidler in: Das Parlament v. 11./18. August 2000)? Das sollten auch kirchliche Stellungnahmen berücksichtigen.
"Der Ganzhirntod genügt nicht - Kriterium, wo bist du?", hakt Achim Bahnen in der FAZ (12. 3. 2001) nach. Im herkömmlichen Verständnis steht das "Schutzgut des Lebens" unter dem "Regime des Entweder-Oder"; die Abstufung des Lebensschutzes ist "neu" und "rechtsdogmatischen Bedenken" ausgesetzt, so der Bonner Strafrechtler Isensee im Zusammenhang mit dieser Problematik. Die Medizin haftet für die Symptom-Präzision des biologischen Todes. Die Definition von Tod und Leben fällt nicht in ihr Ressort, da keine Naturwissenschaft, weder Biologie noch Genetik, ja niemand "Leben" definieren kann. Wir stehen zwar mitten im Leben - aber eben nicht darüber!
Das vorliegende Buch von M. Reuter ist ein vielschichtiger Beitrag zu den Fragen der Respektierung des Menschen als Person in seiner intrinsischen Würde, unabhängig von seinen Lebens-Phasen, Bewusstseinslagen, Existenzbedingungen und -dimensionen. Es ist zugleich ein Plädoyer für eine "Medizin der Menschlichkeit", dem der Autor in Kap. 3 im Gespräch mit der früheren Gesundheitsministerin Andrea Fischer Raum gibt. Sind parlamentarische Neuentscheidungen und gesetzliche Revisionen möglich? Oder handelt es sich auch bei derart gut begründeten Einwänden gegen derzeitige Praxis um "Briefe der Vergeblichkeit" (Hans Jonas) an eine überaus dominante Medikalisierung unseres Lebens?
Maria Overdick-Gulden
veröffentlicht in: Lebensforum 3/2001 und in: Trierer Theologische Zeitschrift 111. Jahrgang S 165-167
Maria Overdick-Gulden
Veröffentlicht in: Lebensforum Nr.59 3/2001
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