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Vorgeburtliche Medizin zwischen Heilungsauftrag und Selektion. Von Ingolf Schmid-Tannwald und Maria Overdick-Gulden (Hrsg.). - München usw., Zuckschwerdt 2001. X, 302 S., kart. Euro 20,30.

Vorgeburtliche Medizin zwischen Heilungsauftrag und Selektion

Viel mag dafür sprechen, ein geistig oder körperlich unheilbar geschädigtes Kind gar nicht erst zur Welt kommen zu lassen. Erspart man doch damit den Eltern und der Gesellschaft Leid und Mühe und letztlich auch dem Kind. Und so scheint es ein verdienstvolles Unterfangen, so früh wie nur irgend möglich ein Kind als fehlsames zu erkennen und vor dem Eintritt in das Leben zu bewahren. Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Ihnen näher auf den Grund zu gehen unternahmen die Ärzte für das Leben e. V. (www.aerzte-fuer-das-leben.de) - eines Zusammenschlusses von Ärzten, die sich auf die klassischen Grundsätze ärztlichen Handelns berufen, zu denen an erster Stelle der Schutz des Lebens von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod gehört - auf ihrer Jahrestagung 2000 in Berlin. Der vorliegende Band versammelt alle dort gehaltenen Vorträge nebst einigen Vorträgen früherer Jahrestagungen.

Das gesamte Spektrum der Untersuchungsmöglichkeiten vor der Geburt wird als Pränataldiagnostik bezeichnet. Neuerdings freilich findet sich immer öfter für die Zeit vor der Einnistung des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut die Bezeichnung Präimplantationsdiagnostik, während die Bezeichnung Pränataldiagnostik nur noch für die Zeit ab der Einnistung gelten soll. Diese scheinbar lediglich präzisierende Begriffsaufspaltung hat Methode. Denn die Präimplantationsdiagnostik ist weit mehr als bloße Diagnostik. Sie wird von Paaren genutzt, die durchaus zusammen fortpflanzungsfähig sind, aber dennoch den Zeugungsvorgang ausschließlich im Reagenzglas vornehmen lassen. Denn dann kann der Arzt die dabei gewonnenen Embryonen erst einmal kritisch durchmustern ("search"). Und nur wenn ein rundum gelungener Embryo sich darunter findet, setzt er diesen der Mutter zur Einnistung ein. Alle anderen Embryonen vernichtet er im vorab gegebenen Einverständnis der Eltern ("destroy"). Bei der Präimplantationsdiagnostik handelt es sich damit in Wirklichkeit um Selektion durch Tötung. Wie schon in Orwells "1984", wo im Liebesministerium erbarmungslos verhört und gefoltert wird, werden also die Begriffe verfälscht, um besser täuschen zu können. Und wie in Huxleys "Brave New World" wird das menschliche Leben nach geringer- und höherwertigem sortiert. Wenn mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik die Eltern in derartige Entscheidungsmacht gesetzt werden, werden sie ihre Maßstäbe immer höher schrauben, bis nur noch in jeder Hinsicht makellose Kinder das Licht der Welt erblicken dürfen. Die Motive dieser Eltern sind sicher nachvollziehbar. Was aber unterscheidet sie letztlich von den Zielsetzungen, die im Dritten Reich zur bedenkenlosen Tötung Behinderter führten? Wird nicht in beiden Fällen selektiert? Und von da ist vielleicht nur noch ein kleiner Schritt zur Euthanasie von durch Alter oder Krankheit in Gebrechlichkeit gefallenen Menschen (nicht von ungefähr eine weitere Lieblingsidee nationalsozialistischen Züchtungs- und Reinheitswahns). Auch sie sind nicht (mehr) in allem gesund und leistungsfähig, und auch hier versteigt eine verhängnisvolle Mischung aus Mitleid und Selbstsucht sich schnell zur Behauptung, man leiste ihnen letztlich einen Dienst, der sie von weiterer Qual erlöse.

Die Beiträge dieses Bandes gehen allen Facetten der Pränataldiagnostik samt ihren Versuchungen und Abwegen nach. Neben den medizinischen beziehen sie auch die rechtlichen und philosophischen Gesichtspunkte ein. Sie hier zusammenzufassen, wäre eine zu dürftige Verkürzung. Man muß sie im einzelnen lesen. Und man wird nachher aufgewühlt sein von diesem ebenso sachlich tiefschürfenden wie leidenschaftlich beschwörenden Plädoyer, jedweder Pränatalselektion zu wehren, ehe es zu spät ist. Immerhin warnen die Kirchen bereits eindringlich vor den Gefahren solcher - in den Worten des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann - "Schwangerschaft auf Probe." Doch auch Ärzte und Politiker sind gefordert. So hat unlängst der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik verlangt (Süddeutsche Zeitung vom 20.3.2002). Und vielleicht wird doch noch die jahrhundertealte Mahnung des berühmten Arztes Hufeland gehört werden: "Der Arzt soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate; denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt, über die Notwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur stufenweise Progressionen, um den Unwert und folglich die Unnötigkeit eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden."

Dr. Stefan Schlosshauer-Selbach, München

Erschienen in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Nr. 24 vom 10.06.2002

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