Rezensionen
Ingrid Richter, Katholizismus und Eugenik in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Zwischen Sittlichkeitsreform und Rassenhygiene, Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn, 2001, 572 Seiten
Katholizismus und Eugenik? "Zwischen Sittlichkeitsreform und Rassenhygiene".
Mit ihrer Studie zu "Katholizismus und Eugenik in der Weimarer Republik und im Dritten Reich" in der Reihe "Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte" im Ferdinand Schöningh Verlag legt Ingrid Richter die erweiterte Fassung ihrer Dissertation von 1995 an der katholisch-theologischen Universität Münster vor. In der Literatur werde häufig ein direkter Zusammenhang zwischen Eugenik und Rassismus sowie Eugenik und Euthanasie beschrieben, der von der Sterilisationspolitik der Weimarer Zeit geradewegs zum "Massenmord" in der NS-Euthanasie geführt habe. Hier gilt es offenbar zu differenzieren. Eugenik zielte primär auf die Verbesserung der Erbanlagen eines Volkes (sog. Vitalrasse), Rassismus hingegen auf die Reinerhaltung einer "nordischen/arischen Rasse" (sog. Systemrasse).
Nach neueren Studien können die christlichen Konfessionen jener Zeit nicht länger als "anti-eugenisches Bollwerk" angesehen werden. Die katholische Eugenik zeigte sich facettenreicher als aufgrund der naturrechtlichen Norm-Grenzen zu erwarten gewesen wäre und lässt sich nicht auf ihre prominenten Vertreter Hermann Muckermann und den Moraltheologen Joseph Mayer (ausführliche Besprechung S. 497ff) beschränken. Fiel das "Urgestein christlichen Selbstverständnisses, dass der Kranke eine res sacra" sei, dem biologistischen Zeitgeist zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Opfer? Trieben nicht nur Hochschullehrer und Ärzte seit 1910 die "Medikalisierungsthese" voran, sondern waren auch Dogmatiker und Moraltheologen der als "modern empfundenen Anwendungswissenschaft Eugenik" zugeneigt: Kinder ihrer Zeit? Welche Empfehlungen gaben katholische Parlamentarier zu einer "positiven Eugenik" (Förderung sog. erbgesunder Familien), und wie sah das katholische Engagement in der "negativen Eugenik" zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aus (Eheberatung, Gesundheitszeugnisse, eugenische Asylierung und Sterilisation)? Wie unterschied man sich von sozialistischen Eugenikern insbesondere in der Frage zur eugenischen Abtreibung? Offenbar stand der Nationalsozialismus mit Biologismus und seiner Psychiatriepolitik nicht als "erratischer Block in der Geschichte", sondern hatte seine Vorgeschichte und begleitende Zustimmung in unterschiedlichen "harten" und "weichen" Typen sozialer Disziplinierung. "Jedes politische System in Deutschland zwischen 1890 und 1945 produzierte die Variante eugenischer Wissenschaft, die es jeweils brauchte" (M. Schwartz 1995). Richters Eugenik-Historiographie stützt sich auf zeitgenössische gedruckte Quellen und Archivalien, auf Materialien des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg und des Diakonischen Werks in Berlin und beschränkt sich für die Zeit der Weimarer Republik auf die Ebene des Reiches und Preußens, gestalte sich aber wegen des Verlustes einschlägiger Dokumente schwierig, so die Autorin.
Um 1910 begann die Zentrumspartei dem durch Kontrazeption und Abtreibung rapiden Geburtenrückgang mit sozialen Maßnahmen zu begegnen. Damals entstanden politisch einflussreiche Gesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene mit "züchtungshygienischen" Zielen oder der Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde. Wurde schon im Kriegsjahr 1916 von der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungspolitik der rein quantitative Bevölkerungszuwachs, der "Neuaufbau des deutschen Familienlebens nach der gesundheitlichen, der sittlich-religiösen Seite" über die Förderung der Kinderzahl und des "Wohnungswesens" geplant, so wurde auch "die zielbewusste, wirksame Rassenhygiene... und eine Zurückdrängung der minderwertigen" Volkselemente gefordert. Der Münchener Moraltheologe Franz Walter plädierte im Gegensatz zu dem völkischen Rassenhygieniker Max von Gruber für soziale Maßnahmen, für den Schutz des ungeborenen Lebens und die "Beeinflussung des sittlichen Willens". Der SPD- Gesundheitspolitiker Alfred Grotjahn konzipierte eine "Elternschaftsversicherung", die eine Unterstützung lediglich erbgesunder Familien vorsah. Eine solche Förderung scheiterte an leeren Kassen. Unter dem Druck der Finanzkrise des Weimarer Wohlfahrtsstaates begannen später auch katholische Bevölkerungspolitiker in Preußen und im Reich, Maßnahmenkataloge negativer Eugenik zu akzeptieren.
Über den "Mittelweg" eugenischer Gesundheitszeugnisse vor der Eheschließung sollte dem wachsenden Problemdruck der Geschlechtskrankheiten und der allgemein als "kontraselektorisch" empfundenen Wirkung des Weltkriegs begegnet werden. Praktiker der Koalitionsparteien Zentrum und SPD in Preußen verlangten gegenüber dem Reich eine diesbezügliche gesetzliche Regelung, was von katholischen Beobachtern aus dem Fürsorgebereich begrüßt wurde. Doch entschied man sich letztlich ab 1926 für den "Dritten Weg" der eugenischen Eheberatung als "institutionalisierte Form der sittlichen Erziehung zur eugenischen Selbstkontrolle". Die Eugeniker Otmar von Verschuer (protestantisch) und Hermann Muckermann (katholisch) erklärten aber: "das Hauptziel der Eheberatung vor und in der Ehe sei ein eugenisches", und um dies zu sichern "ist der Austausch von eugenischen Gesundheitszeugnissen notwendig", wobei Muckermann auf einen "Untersuchungszwang für Ehebewerber" zielte. Als katholischer Einzelgänger äußerte sich der Moraltheologe und Caritasfunktionär Joseph Mayer mit deutlicher "Affinität zur völkischen Züchtungspolitik". In der Praxis setzte sich die katholische Ehe-Beratung von "neutralen" Beratungsstellen nach sozialdemokratischen Vorgaben dezidiert ab, um statt Geburtenprävention, Eheverboten oder Zwangszeugnissen weiterhin die sittliche Selbstkontrolle i. S. positiver Eugenik zu fördern: die körperliche Integrität der Person darf nicht angetastet werden! Von den Nazis schließlich wurden die neutralen Beratungsstellen als erste geschlossen; doch war dies ein "Pyrrhussieg", weil bald die rassistische NS-Beratung gegenüber der konfessionellen dominierte.
In Kapitel IV des vorliegenden Werkes wird das Ringen um den § 218 während der Weimarer Republik detailliert beschrieben. Die Ablehnungsgründe des damals maßgebenden katholischen Moraltheologen Franz Hürth SJ gegenüber einer strafrechtlichen Freigabe der Abtreibung "völlig schuldlosen menschlichen Lebens" bei sozialer oder eugenischer Indikation beeindrucken in ihrer Aktualität: "weil die Tatbestände oft kaum feststellbar sind, und bei der Dehnbarkeit dieser Indikationen dem Irrtum und Missbrauch Tür und Tor offen stehen" (S. 141)! Hürth verwies konsequent auf das naturrechtlich fundierte Tötungsverbot auch im Fall der streng medizinischen Indikation: primär müsse der Arzt sich um die Rettung beider Leben bemühen. Der Leser erfährt vom Plädoyer der KPD für die völlige Freigabe der Abtreibung, von der von der SPD bevorzugten kombinierten Indikations- und Fristenlösung und davon, dass Einlassungen wie "zwar rechtswidrig,... aber straffrei" in Gesetzesvorlagen (wie dem sog. Notstandsparagraphen) bereits 1931 erscheinen, also keine Neuheiten sind.
An weiterer Thematik ist die innerkatholische Kontroverse um die eugenische "Asylierung" ("Bewahranstalten) und in einem großen Kapitel VI um die eugenische Sterilisierung (freiwillig/unfreiwillig) detailliert bearbeitet. Bei Letzterer spielte die Dissertation des Freiburger Moraltheologen Joseph Mayer mit dem Titel "Die gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker" von 1927 eine viel diskutierte Rolle, in der Mayer das "Notstandsargument" für den Staat geltend machen wollte - und dabei auch "großzügig" die Autorität eines Thomas von Aquin für den "Schutz der Gesellschaft" zu bemühen versuchte: die Sterilisation eines Geisteskranken (zu denen man auch Gewohnheits- und Schwerverbrecher zählte) wirke "für den ganzen Volkskörper medizinell".
Die Enzyklika "Casti connubii" von Papst Pius XI. von 1930 ließ die Schranke des Naturrechts niedergehen: mit kategorischer Ablehnung von Abtreibung, Probeehe, Sterilisation und Eheverbot! Der Staat habe keine Verfügungsgewalt über seine Untertanen. Stellungnahmen zu "weichen" negativ-eugenischen Maßnahmen wie Asylierung erbkranker Menschen oder die eugenische Eheberatung vermisst die Autorin in der Enzyklika, glaubt auch eine gewisse Akzeptanz der "Anwendungswissenschaft Eugenik" i. S. einer "Modernisierung" wahrzunehmen, räumt aber ein, dass sich das Dokument unter dem Druck der radikalen NS-Eugenik und deren "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" als Halt und bindende Richtlinie für das katholische Milieu Deutschlands erwiesen hat. Zuvor war es 1932 noch zu einer "sterilisationspolitischen Wende" in der preußischen Landespolitik gekommen, welche die sterilisationsfeindliche Haltung der Reichstagfraktion der Zentrumspartei desavouierte. So bestand vorübergehend eine Spaltung innerhalb des katholischen Milieus. Erst das NS-Regime zwang "auf die päpstliche Linie zurück".
Katholische Frauenvereine lehnten eugenische Sterilisation strikt ab, dagegen wurde bei Quickborn und dem katholischen Jungmännerverein KJMV über dieses Thema weiter offen diskutiert. Eugenik sah man durchweg als "Selbsterhaltungsfaktor" des Volkes "im Kampf gegen das Überhandnehmen der erblich Kranken und Minderwertigen" an. Rassismus hingegen wurde im katholischen Milieu konsequent abgelehnt, wie es Pater Breitenstein OSB aus Dorsten auf den Punkt brachte: "Absolute Blutidee und Christentum" stehen " in direkter Gegnerschaft" zueinander.
Umfangreiches Material bietet das Buch im II. Hauptteil zum Thema "Die katholische Kirche und das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" im Dritten Reich. Die Fragen der Erlaubtheit eugenischer Sterilisierung wurden unter Moraltheologen anfänglich kontrovers beurteilt. Von strikter Ablehnung (A. Vermeersch SJ) über verhaltene Stellungnahmen (F. Hürth SJ) gab es vereinzelt und kurzfristig unverhohlene Zustimmung zu diesem Gesetz: schließlich sei "der Staat als berufener Hüter der gesunden Erbmasse" (Franz Keller, Freiburg) berechtigt, eine "Heilbehandlung" mit "Sterilitätsfolge" durchzuführen. Unterschiedlich fiel auch die moraltheologische Beurteilung der Mitwirkung (cooperatio) von Katholiken bei Durchführung des Gesetzes aus (Arzt, Anstaltsleiter, Operations-Assistenz, Meldepflicht durch Fürsorger, Pfleger und Vormünder, Krankenhäuser und Heilanstalten). Die anfänglichen Versuche des Episkopats, das radikale Gesetz zu mildern, schlugen fehl. Hirtenbriefe versuchten, die Laien auf die Linie der päpstlichen Enzyklika einzuschwören. Die Einstellung zu einer "positiven" Eugenik differierte indessen auch bei Bischöfen: für den einen waren Erbkranke "Schädlinge der Volksgemeinschaft", die man asylieren (nicht sterilisieren!) soll, für den anderen (Bischof von Galen) hatte man in den "unschuldigen Erben gefährlicher Erbanlagen" "Wert und Würde des Ebenbildes Gottes" und deren Freiheit zu sehen!
Durch Anbindung an das Nazi-Gesetz erreichte schließlich die Abtreibung aus eugenischer Indikation Gesetzeskraft. Proteste des deutschen Episkopats und der Inneren Mission blieben auch hier erfolglos. Da sich die Abtreibungs-Praxis zu einer rassistischen Maßnahme (schwangere Ostarbeiterinnen) ausweitete, kann man hier "von einer Vorstufe zur NS-Lebensvernichtung" sprechen (S. 492). Indem man das menschliche Individuum auf biologistische und ökonomische Gradienten reduzierte und "erblich Minderwertige" forciert abqualifizierte, war der Weg geebnet von der scheinheiligen "Erlösung der Leidenden" zur materialistisch begründeten "Erlösung der Gesellschaft von den Leidenden"!
Das Heilige Offizium bekräftigte am 27. 11. 1940 das strikte Verbot der "Tötung Unschuldiger auf Geheiß der staatlichen Autorität". "Vom Standpunkt der transzendenten Weltanschauung" gibt es kein unwertes Menschenleben, hatte der katholische Münchener Moraltheologe Franz Walter bereits 1920 gegenüber den Thesen des Strafrechtlers Binding und des Psychiaters Hoche geurteilt.
Das gilt es gegenüber den importierten und bodenständigen eugenischen Sozialtechnologien und den lebensfeindlichen Tendenzen unserer Zeit zu bekräftigen.
Das Werk bietet reichlich historisches Material und neben zahlreichen Quellenangaben spannende Literatur, die im Hinblick auf die heutige gesellschaftliche und politische Diskussion - zumal unter finanzpolitischem Aspekt - etliche Parallelen zum "Damals" entdecken lässt. Geschichte hat Vorgeschichte - die Gegenwart hat Vergangenheit.
Maria Overdick-Gulden
Veröffentlicht in: Lebensforum Nr. 62 2/2002
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