Rezensionen
A. Rohde / C. Woopen, Psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnsotik – Evaluation der
Modellprojekte in Bonn, Düsseldorf und Essen, Deutscher Ärzteverlag 2007
Notwendig: psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik.
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, legen die Leiterin der
Gynäkologischen Psychosomatik der Universitätsfrauenklinik Bonn A. Rohde und Chr. Woopen,
Privatdozentin am Institut für Geschichte der Medizin der Universität Köln, ihre gemeinsame Studie
„Psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik“ vor. Die seit 1995 veränderte Rechtslage
legalisiert einen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik unbefristet bis zur Geburt, wenn
er „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren
nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer
schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der
Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise
abgewendet werden kann“. Eine Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abtreibung ist nicht
verpflichtend. Eine verlässliche statistische Erfassung sog. Spätabtreibungen existiert nicht. Der
Schutz des behinderten/kranken Ungeborenen ist praktisch aufgegeben, womit diese Regelung dem
viel beschworenen Gleichstellungsgesetz in der Praxis widerspricht. Mehrfach wurden gesetzliche
Änderungen von Politikern, Ärzten, Juristen verlangt, u. a. wurde die Einführung einer freiwilligen
psychosozialen Beratung mit Bedenkzeit erwogen.
In Modellprojekten in Bonn, Düsseldorf und Essen haben die genannten Autorinnen bei 512 Frauen
zwischen 19 und 48 Jahren (50% Erstgebärende) im einmaligen Erstkontakt, ferner im Rahmen einer
prospektiven Studie bei 352 Frauen bis zuletzt 76 Teilnehmerinnen in persönlichem Kontakt wie
mittels Fragebogen die Ergebnisse von Beratungsgesprächen im Verlauf von Pränataldiagnostik
(PND) statistisch erfasst und nach internationalem Maßstab präzis ausgewertet. Anlass zur PND war
jeweils ein auffälliger Befund beim Gynäkologen: chromosomale Abweichungen, körperliche
Fehlbildungen, Anomalien des Zentralnervensystems, Mehrlingsschwangerschaften und systemische
Erkrankungen der Mutter. Bei den Stichproben nach 6-8 Wochen, 6 Monaten, 1 Jahr und 2 Jahren
wurde in allen Gruppen die „Neutralität psychosozialer Beratung“ überwiegend als hilfreich und auch
für andere Betroffene wünschenswert beurteilt. „Man denkt, dass die Untersuchung Routine ist, aber
auf einmal bleibt die Welt stehen“, urteilt eine Studienteilnehmerin. Die „Welt bleibt stehen“ bedeutet:
Grübeln, Niedergeschlagenheit, Unruhe, Konzentrationsprobleme, Unwirklichkeitsgefühle, innere
Fühllosigkeit, Schuldgefühle, Angst, Verzweiflung, Schlafstörungen und somatische Beschwerden
sind Folgen der Diagnose. Da braucht es einen „Raum für Gefühle“ und einen solchen zum
Nachdenken, gerade für besonders sensible Frauen. Wegen der fortgeschrittenen Bindung an das
Kind ist die psychische Belastung bei der erforderlichen Entscheidung in der Spätschwangerschaft
besonders schwer, sie löst sich aber im Laufe der Zeit, während die „empfundene Trauer beim Verlust
des Kindes“ (durch Schwangerschaftsabbruch oder bei Totgeburt) offensichtlich von der
Schwangerschaftsdauer unabhängig ist und länger anhält.
Schlussfolgerungen: eine von der ärztlichen Betreuung unabhängige psychosoziale Beratung durch
fundierte Fachkompetenz in direkter räumlicher Anbindung an die medizinische Versorgung sollte
integrativer Bestandteil jeder Schwangerenbetreuung sein, zumal in der ärztlichen Aufklärung vor
Inanspruchnahme der PND bislang offensichtlich Informationsdefizite bestehen. Die aktuelle
Krisensituation bei Mitteilung des embryopathischen Befundes lässt eine reflektierte Entscheidung
nicht zu. Es bedarf viel mehr einer Bedenkzeit, gestützt auf eine erneute psychosoziale Beratung, die
auch eine in Zukunft tragfähige Verarbeitung ermöglicht. „Zudem muss der Arzt nach ausführlicher
Aufklärung und Beratung erst einmal feststellen, ob eine medizinische Indikation zum
Schwangerschaftsabbruch überhaupt gegeben ist“, so Christiane Woopen. Ersichtlich wurde, dass
sich Frauen - nicht zuletzt im Interesse des ungeborenen Kindes - mehr Informationen und Kontakte
zu Selbsthilfegruppen und Interessenverbänden wünschen. Die Art der fetalen Diagnose erwies sich
als erheblich relevant für die Entscheidung der Frauen für oder gegen einen
Schwangerschaftsabbruch: der höchste Anteil fiel auf die Chromosomenanomalien, gefolgt von ZNSFehlbildungen.
Beratungsschwerpunkte waren: die Lebensperspektive nach Schwangerschaftsabbruch, Auswirkungen auf vorhandene Kinder, Abschied vom Kind, Beerdigung
des Kindes und die Aussage: „Schwangerschaftsabbruch ist eine Geburt“ (um jeder romantisierenden
Fehlinterpretation vorzubeugen: Abtreibung ist ein in Tötungsabsicht eingeleiteter Geburtsvorgang, Anm. der Rezension). Nachdenklich macht, dass nur die Hälfte aller Frauen nach 2 Jahren angab, sie
würden ihre jeweilige Entscheidung „sicher wieder so“ treffen. Auch 2 Jahre nach Diagnosestellung
weist noch ein Viertel aller Frauen eine erhöhte psychische Belastung auf. Sie haben Ängste, gerade
auch gegenüber einer neuen Schwangerschaft. Die Erfahrung ihrer Entscheidungskrise bleibt also ein
wichtiges biographisches Erlebnis, das längerfristiger Betreuung bedarf. Zudem lässt sich eine
Gruppe sensibler Frauen ausmachen, bei denen „mit einem erhöhten Auftreten von Depressionen“ zu
rechnen ist.
Resultat der Studie: die „herausragende Bedeutung“ einer kompetenten verständnisvollen
psychosozialen Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik, in die nach überwiegendem
Urteil der Befragten der Lebenspartner einbezogen werden sollte! Ein bemerkenswertes
wissenschaftlich fundiertes Ergebnis, das dringend nach Konsequenzen für die Gesetzgebung ruft!
Allerdings sollte die ergänzende psychosoziale Beratung nicht als Pflicht, sondern als Angebot
eingeführt werden, um nicht erneut zu einer „Schein-Debatte“ zu verführen.
Dr. Maria Overdick-Gulden
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