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Spieker M., Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, Schöningh, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, 258 S.

Der verleugnete Rechtsstaat.

BuchcoverProphetisch kritische Worte haben die Kulturen der Völker und Gemeinschaften immer schon begleitet. Auch Demokratie kann nicht auf mahnende Einwände verzichten. Ohne Einladung zur Reflexion über Recht und Gesetz, ohne Stop-Schilder gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen versagt die Mehrheitsmeinung einer Zivilisation immer wieder vor dem Anspruch der Humanität. Allzu oft überwiegen Wünsche und Interessen, gegenüber denen sich Schwache und Stimmlose nicht behaupten können und dann zu Opfern werden. Das ist fast logisch, denn Recht und Wahrheit werden nur sehr eingeschränkt von Pluralitäten erreicht und lassen sich von Mehrheiten nicht end-gültig definieren.

Seit der ersten Auflage seines Titels "Der verleugnete Rechtsstaat" haben sich für den christlichen Sozialwissenschaftler Manfred Spieker, unseren Lesern als Autor bestens bekannt, leider die Türen zur "Kultur des Todes" weiter geöffnet: durch die "Erweiterung", sprich Aufhebung, des Stammzellgesetzes (2008), die Öffnung zur Sterbehilfe (2009) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6.7.2010 zur Relativierung des Embryonenschutzes zugunsten der Präimplantationsselektion (PID), über deren striktes gesetzliches Verbot oder teilweisen Zulassung parlamentarisch abgestimmt werden soll.

Die raumgreifende "Kultur des Todes" bedeutet nicht etwa die Einübung in die Kunst des Sterbens, die "ars moriendi", sondern beabsichtigt die verharmlosende Wahrnehmung grundsätzlich "gesetzwidriger", aber einem "Schein" zufolge straffreier, z. T. legalisierter Tötungshandlungen, indem man diese als "soziale" oder "ärztliche Dienstleistung" verbrämt: 1996 wurde zwar die sog. embryopathische Indikation grundgesetzgemäß aufgehoben, jedoch in eine erweiterte "medizinische Indikation" integriert und als deren Ziel die "Beendigung einer Schwangerschaft" benannt - nicht "die Tötung eines Kindes" (S. 43). Der Jurist H. Tröndle nannte dies 1995 einen "Akt gesetzgeberischer Verhüllungskunst".

Abtreibung gilt als "Problemlösung"; eine im verwirrenden Zeitgeist und auf Druck entstandene Überzeugtheit wird dabei als "Gewissensentscheidung" gewürdigt, obwohl es sich eher um einen individuellen Entschuldigungsmechanismus handelt. Das hat Folgen; denn "das Gewissen hat uns": es ist Verpflichtungsinstanz (S. 112).

Wer sich in Politik, Gesellschaft, Literatur und Medien für die Menschenwürde und den konsequenten Lebensschutz jedes Mitmenschen einsetzt, wer als Forscher Embryonen in ihrem Mensch-Sein ausnahmslos anerkennt und sie nicht als verfügbares Material "schätzt", handelt überkonfessionell und als verantwortungsvoller Bürger für den Rechtsstaat (S. 156).

Eine entsprechende wissenschaftliche und philosophische Aufklärung erscheint dringlich. Sie hat als zentrale Aufgabe einer humanen Gesellschaftslehre zu gelten. Weil wir es als Unrecht erkennen können, wenn jemand aufgrund seines Alters, seiner Entwicklungsphase, irgendeiner diagnostizierten "Pathologie" oder seines Abhängigkeitsgrades diskriminiert wird, ist zu fragen, ob nicht als Zeichen für wahre Demokratie und echte Humanität ein "Recht auf Geburt" einzufordern bleibt ( S. 221).

Lebensethik in Form der "Kultur des Lebens" ist kirchlich nicht auf die Disziplin der Moraltheologie zu beschränken, sondern - wie in der ersten Sozialenzyklika "Caritas in Veritate" von Papst Benedikt XVI. angesprochen - in die christliche Soziallehre zu integrieren. Sind in einem Rechtsstaat nicht private Gewaltanwendung, Menschenmissbrauch (Embryonenforschung, Organhandel, fremdnützige Eingriffe an behinderten Menschen, erzwungene Prostitution) und die Tötung unschuldiger Mitmenschen (Embryonenselektion, Abtreibung, Früh- und Spät-Euthanasie) strikt zu verbieten? Ja, entspricht die künstliche Befruchtung der Würde des Menschseins, ist dem Menschen als Träger von Spiritualität und Befähigung zu sozialer Verantwortung eine "Herstellung" mittels Fremdeinwirkung durch den biotechnisch kundigen Reproduktionsmediziner angemessen?

Zweifellos nicht nur lohnende, sondern eindringliche Lektüre!

Dr. Maria Overdick-Gulden

Veröffentlicht in: LebensForum Nr. 99 - 3/2011

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