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Manfred Spieker, Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, Paderborn 2005, 19,90 Euro

Zur Kultur des Todes.

Um ein Wort Robert Spämanns aufzugreifen: Ist nicht „schon alles gesagt“, was zum grundgesetzlich verbrieften Lebensrechts jedes Menschen zu sagen ist, zu Abtreibung, Euthanasie und Verbrauch des Menschenembryos? „Anmerkungen“ nennt Manfred Spieker, Professor für Christliche Sozialwissenschaft in Osnabrück und nicht nur den Lesern des Lebensforum als Autor bestens bekannt, sein neues Buch: „Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa“. In gewohnter Präzision wird die Hintergehung des Tötungsverbots durch Justiz, Gesetzgebung, Politik und Gesellschaft kommentiert. Indem gesellschaftliche Strukturen und Vereine das Töten als medizinische Dienstleistung oder Sozialhilfe und die beratene Fristenlösung von 1992 im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz als „Verbesserung des Lebensschutzes tarnen“ - korrumpiert der demokratische Staat das Lebensrecht seiner Bürger und somit die ihn legitimierenden Grundlagen. Seit 1974 stellen die Abtreibungsregelungen im deutschen Strafrecht das ungeborene Kind im Schwangerschaftskonflikt rechtlos. Die Euthanasiegesetze in den Niederlanden/Belgien lassen aktive Sterbehilfe (obwohl de jure noch verboten) bei erfüllten Auflagen straffrei und überlassen das Weiter- Leben kranker Erwachsener oder schwer behinderter Neugeborener dem Ermessen ihrer medizinischen Umgebung. Bürgerinitiativen und parlamentarische Korrekturversuche im Fall der Spätabtreibungen, wo sich die Tötungsgewalt nicht mehr vertuschen lässt, sind in unserem Rechtsstaat bisher gescheitert. Verblüffend ähnlich sind sich auf allen bioethischen Feldern die tödlichen „Argumente“: „helfen statt strafen!“ beim § 218; über eine Patientenverfügung (oder auch ohne sie) rasch „abhelfen“ statt dem Sterbenden beizustehen; ja: Dritten „helfen“ mittels embryonaler Stammzellen statt den Menschenembryo als Unseresgleichen zu schützen oder ihn wenigstens sterben zu lassen. Embryonen sind kein Eigentum: PID, Klonen, Verbrauch und Vernutzung des Embryos auch zu einem angeblich besten Zweck bedeuten Rückkehr zur Sklaverei. Grundlage der bioethischen Einordnung von Forschung und Praxis ist die Menschenwürde, die der Philosoph Jürgen Habermas aus der „Symmetrie der Beziehungen“, also sozial, ableitet, die darüber hinaus aber ontologisch-essentiell ab der Zeugung zu respektieren ist und von daher das Tabu der „Nichtinstrumentalisierbarkeit menschlichen Lebens“ einfordert.

Spiekers „Anmerkungen“ dienen auch dem erfahrenen Lebensrechtler mit detaillierten Sachverhalten und wiederholten Zitaten und lassen neben gesellschaftlichen auch innerkirchliche Fehl- Entwicklungen verfolgen. Ist der eigentliche Dammbruch letztlich nicht in der rechtlichen Zulassung der In-vitro-Fertilisation auszumachen – und wie wäre sie zu beschränken? Das Buch bleibt indes nicht beim Bedauern, es ermutigt vielmehr, immer wieder neu das Lebensrecht für Alle mit Vernunftgründen einzufordern und auf notwendige biopolitische Veränderungen in Gesellschaft, Kirche und Politik zu drängen. „Habt keine Angst!“ steht über dem letzten Kapitel des Bandes; dort geht es um die Preisverleihung der „Stiftung Ja zum Leben“ 2002. Ausgezeichnet wurde Frau Elke Feldmeier-Thiele für ihre Initiative zum Verein „Hilfe für Schwangere in Norddeutschland“: sie bietet Schwangeren keinen „Schein“, sondern das ermutigende Wort und praktische Hilfe. Unser Redakteur Stefan Rehder wurde aufgrund akribischer Recherchen und treffsicherer Beurteilungen bei biopolitischen Fragestellungen als „Anwalt der gesamten Lebensrechtsbewegung“ und als Repräsentant „ihres intellektuellen und sittlichen Niveaus“ geehrt. Dem lässt sich nur dankbar zustimmen.

Dr. Maria Overdick-Gulden

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