Stellungnahmen
Lesen Sie hier unseren Brief vom 20.07.01 an die Bayer. Staatsregierung zur Ablehnung der PID.
Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V., München
zum "Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" des
wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer (BÄK)
Der federführende Vorsitzende dieser Kommission zur sog. PID war im Jahre 2000 auch Mitglied der dreiköpfigen ad - hoc Kommission der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), die sich - in einer bis heute nicht zugänglichen Stellungnahme - für die Zulassung des Abtreibungsmittels Mifegyne als "Arzneimittel" nach dem Deutschem Arzneimittelrecht ausgesprochen hatte, worauf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinalprodukte in Berlin, Mifegyne für den "medikamentösen" Schwangerschaftsabbruch, d.h. die Tötung menschlichen Lebens zu Behandlungszwecken, zuließ! Bei seiner feierlichen Antrittsvorlesung in München als neuer Lehrstuhlinhaber für Frauenheilkunde an der Medizinischen Fakultät der LMU anfangs der 80er Jahre, erhielt er vom Auditorium viel Beifall für den Satz zu einem entsprechenden Dia: "dies ist ein Mensch im Vier-Zell-Stadium".
- Die Gesellschaft Ärzte für das Leben e.V. lehnt aus berufsethischen Gründen
den Diskussionsentwurf des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer zur
genetischen und chromosomalen Untersuchung von Embryonen vor deren Implantation
strikt ab. Es handelt sich um ein ausschließliches Selektionsverfahren, das mit
der Aufgabe des Arztes unvereinbar ist.
- Bereits die Bezeichnung Präimplantationsdiagnostik (PID oder PGD) ist für
Ärzte für das Leben e. V. unannehmbar, bedeutet sie doch ein verbrämendes
Etikett. Unter dem heilkundlichen Begriff "Diagnostik" sind alle auf die
Erkennung einer Erkrankung gerichteten Maßnahmen zusammengefaßt, welche als
Voraussetzung für die einzuleitende Therapie dienen. Erst das angestrebte
therapeutische Ziel rechtfertigt im Rahmen der Medizin als Heilkunde
diagnostische Maßnahmen und bildet - unausgesprochen - die rechtliche Basis des
Behandlungsvertrags zwischen Patient und Arzt. Ärztliches Handeln schließt die
vorsätzliche Tötung des Kranken aus. Diese Sicherheit begründet das
Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern. Die sogenannte
Präimplantationsdiagnostik zielt ausschließlich auf die Selektion des genetisch
oder chromosomal beschädigten Merkmalsträgers: Sie stellt sich nicht in den
helfenden Dienst, sondern pervertiert den ärztlichen Heilauftrag zum
selektierenden Tötungsakt. Der Untersucher betätigt sich vorsätzlich als Selektor
und ermächtigt sich zum Herrn über Leben und Tod bei menschlichen Embryonen,
seinen Artgenossen in der Ohnmacht ihres anfanghaften Seins. Wenngleich Experte,
verweigert er sich dem hippokratischen Eid, das menschliche Leben in all seinen
Formen und seiner Vielfalt zu würdigen und ihm zu helfen.
Falls die BÄK gewillt ist, einen so gearteten Selektionsauftrag der Gesellschaft
unter bestimmten Bedingungen zu übernehmen, läßt sie sich auf ein unärztliches
Mandat ein, dem sich Ärzte für das Leben widersetzen.
- Erfahrungsgenäß werden "strenge" Bedingungen, die auch im Diskussionsentwurf
der BÄK gefordert werden, von den sich rasch erweiternden biotechnischen
Verfahren und einer liberal-pragmatischen Praxis überholt. Dies bestärkt unsere
ablehnende Position. Die Wirksamkeit sog. strenger Auflagen ist bei der Logik
liberaler Gesellschaften zeitlich sehr begrenzt.
- Die Beurteilungskriterien der "Schwere" einer Normabweichung oder des "hohen
Risikos" einer Behinderung sind unakzeptabel, wenn sie das Lebensrecht des
Embryos bestreiten und außer Kraft setzen wollen. Es gibt kein Recht auf ein
gesundes Kind. Ärzte für das Leben sind nicht bereit, den fälschlich erhobenen
Ansprüchen der Gesellschaft auf intakte appollinische Kinder entgegen zu kommen.
Jeder menschliche Embryo, jeder Fetus, jeder ungeborene und geborene Mensch hat
sein persönliches Recht auf Leben. Dafür treten wir ein.
- Die Verfahren der IVF sind auf Fälle der Sterilitätsbehandlung zu
beschränken. Ein ursprünglich ärztliches Behandlungsverfahren für sterile Paare
darf nicht zu Selektionszwecken mißbraucht und zu eugenischen
Handlungsspielräumen erweitert werden.
- Ärzte für das Leben e.V. lehnen die verbrauchende Embryonenforschung ab. Die
Verfahren der künstlichen Befruchtung müssen vor einer solchen Möglichkeit
rechtlich über das Embryonenschutzgesetz abgesichert bleiben. Aufgrund immer
neuer reproduktionstechnischer Möglichkeiten ist der Gesetzestext zu
konzentrieren und gegen Mißdeutungen abzuklären.
- Wenn erblich schwer belastete Paare den dringenden Kinderwunsch äußern,
empfehlen wir die Adoption als eine humane Alternative. Wir plädieren für die
Vereinfachung des Adoptionsverfahrens durch den Gesetzgeber und die jeweils
zuständigen Instanzen. Gleichzeitig wollen wir die Mentalität der Gesellschaft
verändern, Vorbehalte gegen eine Adoptionsfreigabe durch die leibliche Mutter
aufzugeben, um für das Kind die Möglichkeit zu schaffen, seine genetischen
Wurzeln je nach Wunsch in Erfahrung zu bringen und seine Identität zu finden.
Dies ist in dem Konzept der offenen Adoption verwirklicht.
- Im Hinblick auf die Schuldverstrickung unseres Volkes, der Medizin und der
aktiven und passiven Mittäterschaft von Medizinern im "Dritten Reich" bei
Verbrechen wider die Menschlichkeit weisen wir die erneut mit dem Begriff der
"Leidverminderung" scheinbegründete Selektion menschlicher Individuen zurück. Wir
verkennen nicht, daß unsere Position angesichts einer - gemäß der Fristenlösung
mit Beratungspflicht - seit langem bestehenden Praxis der rechtswidrigen, aber
straffreien Tötung von gesunden als "unzumutbar" erklärten Ungeborenen nur von
einer Minderheit mitgetragen wird. Die geschichtlichen Parallelen in der
Instrumentalisierung der Medizin zu einem Tötungsgewerbe lassen sich nicht durch
semantische Formulierungen verbrämen. Wir dürfen und wollen nicht wegschauen,
nicht verdrängen oder vor "gegebenen" Fakten kapitulieren.
- Wir wenden uns an alle Kollegen/Kolleginnen in der Forschung mit der
dringenden Bitte, weder in den Forschungszielen noch in der gewählten Methode den
Menschen zu verzwecken oder die personale Würde des Menschen zu verletzen. Wir
erinnern jede Kollegin und jeden Kollegen unabhängig von ihrer Weltanschauung an
das Genfer Ärztegelöbnis und die UN-Charta der Menschenrechte von 1948, damit wir
alle vor dem Urteil der zukünftigen Generationen bestehen können.
- Trotz des 1994 in das Grundgesetz (GG) eingefügten Diskriminierungsschutzes
behinderter Menschen in unserem Staat vollzieht sich durch die aktuelle
Rechtsprechung zum "wrongful-birth-Schadensfall" eine wachsende
Entsolidarisierung. "Unzumutbarkeit" ist keine Legitimation, einen Menschen zu
töten. Der Begriff ist eine Leerformel, die sich nach Belieben füllen und zum
"Vorwand" ausgestalten läßt. Ärzte für das Leben befürchten, daß sich durch die
Einführung der Präimplantationsselektion gesellschaftliche Vorurteile gegen
behinderte Menschen weiter verstärken und die Tendenz verhärten, im behinderten
Mitmenschen allein den "Belastungsfaktor" zu sehen statt ihn als prinzipiell
Gleichberechtigten zu achten. Das Lebensrecht und die freie
Persönlichkeitsentfaltung behinderter Menschen dürfen nicht in Frage gestellt
werden. Dies gilt ab dem Beginn menschlichen Daseins, also mit der Konzeption.
Wenn heute Eltern dem unreflektierten Ausspruch beim Anblick ihres bspw. Von
einem Down-Syndrom betroffenen Kindes ausgesetzt sind: "das hätte heutzutage aber
nicht mehr sein müssen!", wird morgen dieses diskriminierend-brutale Urteil über
Menschen jeglicher Behinderung ergehen. Der vermeintliche Anspruch auf eine
behindertenfreie Gesellschaft wird zum angeblichen Recht formuliert und die
zunehmende Mißachtung der Individualrechte von physisch Schwachen, alten,
kranken, unerwünscht gezeugten oder "unzumutbaren" behinderten Menschen
"selbstverständlich" in Kauf genommen. Die Verpflichtung zur Solidarität mit den
Schwächsten der Gesellschaft wird geleugnet. Damit wird Heilkunde demoralisiert
zugunsten einer Utopie: denn eine krankheits- und behinderungsfreie Menschheit
wird es nicht geben.
Ärzte für das Leben sehen den gesellschaftlichen und internationalen Druck auf
Wissenschaftler, Gesetzgeber, Politiker und Ärzte, sich einem geforderten
ethischen Minimal-Konsens zu beugen. Wissenschaftlicher Fortschritt und
medizinische Erfolge dürfen jedoch niemals auf Kosten von Menschenleben erkauft
werden. Der Mensch ist nicht Herr über Seinesgleichen. Der Artgenosse, und sei er
physisch oder psychisch noch so abhängig, ist kein Sklave ohne Lebensrecht.
Ärzte für das Leben sind dem hippokratischen Eid verpflichtet. Wir erwarten als
Glieder der deutschen Ärzteschaft, dass unsere Position im Sinne der von der BÄK
gewünschten offenen und öffentlichen Diskussion im Deutschen Ärzteblatt ungekürzt
publiziert wird, zumal dort gerade jüngst - durchaus begrüßenswert (siehe DÄ
14/2000) - auch eine Stellungnahme aus dem nicht ärztlichen Bereich
veröffentlicht wurde.
Für die Ärzte für das Leben e.V. erarbeitet von
Prof. Dr. med. I. Schmid-Tannwald, Dr. med. Dr. med. theol. h.c. M. Overdick-Gulden, A. Kuhlmann (AIP)
Vom Vorstand der Gesellschaft Ärzte für das Leben e.V am 3. März 2001 angenommen
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