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Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V.
gegen den Import von embryonalen Stammzellen

Das Bild des ungeborenen Menschen ist heute vorwiegend naturwissenschaftlich geprägt und erscheint auf seine biologische Natur verkürzt. Der Mensch gilt als das Ergebnis eines genetisch festgelegten Entwicklungsprozesses, in welchem er schrittweise unter immer neuen Bedingungen je neue Fähigkeiten erwirbt. Die Gattungseigenschaften des „homo sapiens würden ihm danach offensichtlich erst mit der Nachweisbarkeit erster Aktionsströme seines Gehirns zuwachsen (Position von H. M. Sass), da Weisheit und Wissen ja irgendwie „mit dem Gehirn zu tun haben. Anderweitige Beurteilungen wollen ihm Menschenwürde zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt seiner Biografie „zuerkennen. Solchen Spekulationen, „Will-Kür-Akten und Zumutungen sind kaum Grenzen gesetzt.

Bei solch reduktionistischer Sicht des Menschen, die sich durch Machbarkeiten und Konsequenzen der in-vitro-Fertilisation verstärkt ausgebildet hat, kann sich die Frage stellen, warum dieses biologisch „erzeugte Lebewesen nicht unserer freien Einflussnahme überlassen sein sollte. Warum sollten wir ihm nicht erst beim Nachweis definierter und von uns wahrgenommener menschlicher Eigenschaften Lebensschutz und Menschenwürde mit der Folge des staatlich verankerten Lebensrechts zuerkennen? Ist uns bei der schrittweisen biologischen Entwicklung des Embryos denn eine stufenlose Respektierung seiner Menschenrechte abverlangt – oder nicht vielmehr eine „abgestufte, sodass wir ihn in seinen ersten Lebenswochen als unser Erzeugnis und als Produkt nutzen könnten? Sei es nicht „zweckmäßig, - so ein Arzt in einer Diskussion um die sog. Präimplantationsdiagnostik – den Embryo bis zur Nidation von seiner Menschenwürde „los zu sprechen, um ihn in seinen ersten 14 Lebenstagen beforschen und therapeutisch „verwenden zu können?

Hier wird ausgeblendet, dass die individuelle Vorgeschichte eines jeden neuen Menschen bereits außerbiologische Vorbedingungen hat, solche, die vom Leben und Handeln seiner Eltern (und Vorfahren) im vorgegebenen geschichtlich- sozialen Kontext mitgestaltet sind und die sich aus einer Fülle von Potenzialitäten auf dieses einzigartige Ereignis „Mensch in seiner ganzheitlichen Ausstattung konzentrieren. Der neue Mensch, der Embryo ist zu allererst „homo socius, ein Du in vielfältigen menschlichen Beziehungen. Ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist er das fleischgewordene (leibhaftige) Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung. Dies begründet sein Lebensrecht: wir, Staat und Gesellschaft haben sein Du zu respektieren und seinen Schutz voll zu garantieren. Wir sind ihm verantwortlich, er ist kein „Gemächsel, kein verhandelbares Produkt, er ist „Weltbürger (I. Kant).

Die Gesellschaft "Ärzte für das Leben e. V.", ein 1991 gegründeter und als gemeinnützig anerkannter interdisziplinärer Verein von Ärztinnen und Ärzten, lehnt aufgrund der ganzheitlichen Perspektive des Menschen den gerade von naturwissenschaftlichen Gesellschaften geforderten Import von embryonalen Stammzellen entschieden ab, da die geplante Forschung, auch die mit therapeutischen Zielen, die fremdnützige Verzweckung menschlicher Embryonen zur Voraussetzung hat.

Das ganzheitliche Bild des Menschen, das Ursprung (Herkunft) und Ziel des Menschen als Selbstzweck (Selbstverwirklichung) integriert, den verengten naturwissenschaftlichen Blick erweitert und von jeher das Verständnis medizinischer Anthropologie geprägt hat, kommt bis heute in den ärztlichen Grundsätzen zum Ausdruck.

Zu unseren satzungsgemäßen ärztlichen Aufgaben gehört allem vorrangig die Beachtung dieser Grundsätze. Das „primum nil nocere, vor allem nicht zu schaden, kann nichts anderes für den Arzt bedeuten, als das ihm anvertraute menschliche Leben voll zu respektieren, d. h. als jeweils neue und fortwährende Verwirklichung von „Potenzialität in Identität und Kontinuität zu achten, jenes Du in seiner Fragilität nicht zu beschädigen und schon gar nicht zu vernichten. Gerade die Erkenntnisse von Embryologie und Reproduktionsmedizin führen uns das Stadium vor Augen, das wir alle als Menschen notwendigerweise durchlaufen, um uns in einem faszinierenden Prozess voller Lebensdrang zu entwickeln. Das früheste Stadium jedes menschlichen Lebens tritt uns in der Zygote im Verschmelzungsprozess von Ei- mit Samenzelle entgegen. Ab diesem Zeitpunkt sehen wir unsere grundsätzliche Verpflichtung, bei diesem Menschenleben Menschenwürde und Lebensrecht anzuerkennen.

Gegen diese Grundsätze ärztlichen Handelns verstoßen jene, welche menschliche Embryonen, über die sie bei der Behandlung von sterilen Paaren Verfügungsgewalt zu erhalten glauben, an andere – auch bei Einwilligung der Mutter – zu Forschungszwecken weitergeben. Sie dienen damit den Interessen Dritter anstatt dem Erhalt des ihnen anvertrauten menschlichen Lebens. Die Verzweckung menschlicher Embryonen in der Forschung stellt ferner einen eher bevormundenden und degradierenden Angriff auf Frauen als „Ressourcen beim Fortpflanzungsgeschehen dar: Frauen werden in risikobelasteten Verfahren zu Mit-Produzentinnen von Menschenware.

Selbstverständlich ist Therapie unser Hauptanliegen. In der weltweit erfolgversprechenden Forschung an und mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut sehen wir die hochrangige ethisch unbedenkliche Alternative.

Voraussetzung des Imports von embryonalen Stammzellen ist die Vernichtung von Reagenzglas-Embryonen im Ausland. Ärztliche Ethik ist aber keine nationale, wir bekennen uns hierin als Ärzte „ohne Grenzen. Wir sind entweder Ärzte für das Leben oder keine Ärzte mehr.

Im Namen des Vorstandes der Ärzte für das Leben e. V.

(www.aerzte-fuer-das-leben.de)

Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald, Vorsitzender

Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick- Gulden, Stellvertr. Vorsitzende

München, den 29. 11. 2001

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