Rezensionen
Ralf Stoecker: Der Hirntod: Ein medizinethisches Problem und seine moralphilosophische Transformation. Studienausgabe.
Verlag Karl Alber, Freiburg i. Br. 2010. 367 Seiten.
Medizinethik: Der Hirntod
Viel Denkarbeit steckt in dem neu aufgelegten Band des Philosophen Ralf Stoecker, der das Thema Hirntod ins Zentrum vielfältiger Perspektiven stellt. Im Gegensatz zur deutschen Gesetzeslage und Praxis hat sich in den USA 2008 eine Neubewertung vollzogen; die Stellungnahme "Controversies in the Determination of Death" des President Council on Bioethics erklärte das Hirntodkonzept als völlig untauglich. Die Konsequenz: eine medizinische und juristische Neubewertung ist auch hierzulande unumgänglich, sie dürfe keine vagen Hilfskonstruktionen oder Notlösungen akzeptieren, sondern habe eine verantwortbare Ethik auf philosophischer Basis zu erarbeiten. Denn das ist sicher: auch ohne funktionsfähiges Gehirn kann der Mensch aufgrund gut koordinierter Subsysteme als beseelter Leib weiterleben. Der Hirntote liegt im Sterben und ist kein Toter.
Nach gründlichen Erwägungen, was die Begriffe Leben, Tod und Sterben in der abendländischen Kulturgeschichte aussagen und ob und auf welche Weise sich die gegenwärtige Transplantationspraxis eventuell verantwortbar in die utilitaristische Ideenwelt der Moderne (Glück zu erstreben, keinen Schaden zu erleiden) einbetten ließe, zieht Stoecker die Bilanz: keines der von ihm vorgestellten philosophischen Modelle liefert zureichende Gründe für die Beibehaltung des bisherigen Hirntodkonzepts. Die Basis der bisherigen Hirntoddebatte erweist sich vielmehr als brüchig. Wie ist es dazu gekommen?
Die moderne Intensivmedizin hat die einzelnen Verlust-Phasen während des Sterbevorgangs zeitlich gedehnt, sodass sich die sog. deskriptiven (biologischen, personalen, phänomenalen) Charakteristika des Lebens beim Sterbenden in zeitlicher Verzögerung verlieren und die Sterbephase quasi im Zeitlupentempo abläuft. Hirn- und Organfunktionen versterben nicht als Ganzes punktuell, sondern mereologisch entzerrt, schrittweise also. Im klinischen Erscheinungsbild spiegelt sich dies wieder: ‚phänomenal' ist der Hirntote kaum vom Intensivpatienten als solchem zu unterscheiden. Auch fällt das ‚Personale' am Menschen weder mit der Psyche, noch mit Bewusstsein oder Interessensbekundungen in eins zusammen; andernfalls könnten geistig Schwerstbehinderte und Demente im Endstadium bald als ‚hirntote Ganztote' gelten. Dagegen schützt die im Grundgesetz verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde unmissverständlich.
Dem (noch) lebenden Menschen ist ein besonderer moralischer Status gemäß seiner phänomenalen Lebendigkeit eigen. Wie weit reicht dieser achtunggebietende Bereich beim Hirntoten? Was bleibt uns verboten, wenn der Versterbende am point of no return angekommen, aber noch nicht tot ist? Einige Bioethiker in Deutschland versuchen pragmatisch vorzugehen, indem sie den Hirntod als Lebensgrenze buchstäblich festlegen. Mancherorts handelt man so bereits am (vermeintlich) "Herztoten". Dürfen wir uns als Mit-Menschen aber einen solchen Weg ethisch erlauben - und wäre er "gut"? So sind die Verantwortlichen in den verschiedenen Berufsdisziplinen unserer Gesellschaft radikal herausgefordert, mittels der Vernunft neu zu entscheiden und nicht weiter auf philosophisch-ethisch brüchigem Grund zu operieren. Die vertretbar-gute Lösung steht noch aus. Der Theologe Jürgen in der Schmitten und andere Autoren sehen eine ethische Berechtigung zur Organentnahme in dem Argument, der Betroffene habe einer "Verlängerung des eigenen Sterbens" ja selbst zugestimmt. Reicht das für die Vertretbarkeit unseres Handelns? Bisher verlängern wir das Sterben, brechen es durch oder nach Organentnahme ab, und jetzt erst ist der "Spender" tot!
Des Philosophen Resümee: "Das Problem ist also nicht, ob hirntote Menschen tot sind, sondern wie man sie behandeln darf, obwohl sie noch nicht tot sind". Damit sollte die Debatte in der deutschen Gesellschaft, in Politik, Medizin, Justiz und allem voran in der philosophischen und theologischen Ethik wieder eröffnet sein. Mit "Richtlinien" ist dieser Pflicht nicht genügt. Das legt die Lektüre offen.
Dr. Maria Overdick-Gulden
Veröffentlicht in: LebensForum Nr. 97 - 1/2011
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