Rezensionen
Peter Strasser, Gut in allen möglichen Welten. Der ethische Horizont, Paderborn 2004, Euro 34,90
Der ethische Horizont
In einer Geisteswelt, in der es vielfältige Wertvorstellungen gibt und dieselben oft als gleich gültig, also
gegen einander abwägbar und austauschbar wahrgenommen werden, bemüht sich der Grazer
Philosoph Peter Strasser eine Moral aufzuweisen, die „in allen möglichen Welten“ Geltung
beansprucht. Als „starker Objektivist“ spricht er sich differenziert für universal gültige Werte und
Normen aus, die auch unabhängig von ihrer allgemeinen Anerkennung bestehen. In solch „objektiven
Werten“ sieht der Autor „Eröffnungspotentiale“, die sich auf einen „Absolutheitshorizont“ ausrichten,
der „um seiner selbst willen angestrebt wird“. Menschliches Streben zielt auf Vollkommenheit: auf das
„gute Ich“, die „gute Nähe“, das „gute Leben“, Werte, die sich allerdings letztlich nur im
(eschatologischen) Begriff der „Erlösung“ ganz erfüllen werden. Unsere Moral ist nicht durch ein
Naturgesetz vorgegeben. Moralisch relevante Handlungen sind nicht naturalistisch-wertblindes Tun,
nicht genetisch oder soziobiologisch determiniert, entsprechen auch nicht nur einem rationalen
Vertrag („morals by agreement“) um des gegenseitigen Überlebens willen, wie es die „Goldene Regel“
vorzugeben scheint. Sind wir doch durchaus befähigt/willens, uns aus freien Stücken für Folteropfer
einzusetzen, auch wenn wir sie nie im Leben kennen lernen und nichts von ihnen zu erwarten haben
(Anm. d. Rezension: hier kann sich die Lebensrechtsbewegung wieder finden). Das Moralische ist
nach Strasser „empfunden, Intuition und keine Frage bloßer kultureller Tradition“ (S. 47). Was dann?
Sind wir unsere je eigenen Gesetzgeber (I. Kant)? Liegt es allein und unmittelbar an uns, dass wir uns
moralisch entscheiden? Nach Strasser finden wir die Werte vor, sie sind „gestiftet“, „übernatürlich“,
der „Wahrheit analog“, etwas Metaphysisches und Transzendentes! Werte liegen uns nah: „Indem wir
‚ich´ sagen, beziehen wir uns ursprünglich nicht auf unseren Willen, sondern auf unsere ursprüngliche
Teilhabe an der Ordnung der Werte“ (S.51).
Zum „guten Leben“ gehören Glück, Autonomie, Schönheit als „Wertekategorien, ferner das
Personsein, die Menschenwürde und die ihr entsprechende Gerechtigkeit“ (S. 199). Neben einer rein
formalen und einer proportionalen Gerechtigkeit nach dem Lohn-Strafe-Prinzip ergibt sich
Gerechtigkeit - als Tugend - unparteilich aus der „Gleichheit der Personen“ (S. 215). Aber, so fragt
man heute, ist jeder Mensch Person? Die Antwort der Moderne: „Dass die Würde unantastbar ist, folgt
daraus, dass der Mensch jenes Wesen ist, das über Merkmale wie Ichhaftigkeit des Erlebens und
Autonomie des Handelns verfügt. Doch auch der inaktiv Komatöse und der Embryo nehmen
wesenhaft (ontologisch) an der Quelle aller Werte, jenem Transzendenten, teil, sodass Personsein
aufgrund der Teilhabe bedeutet, zur Teilnahme an dieser Transzendenz befähigt zu sein. Erst mit
dem Personsein kommen nach Strasser die Werte zur Welt: als „Übernatur“. Eine Vernunft-Ethik
(Einsicht) erkennt diese ihre „Meta-Physik“. Diesem Personalismus der Ethik entspricht in der
Theologie als metaphysisches Gegenstück der Theismus, der „persönliche Gott“ (S. 215).
Im Kernbereich moralischen Handelns stehe neben der Autonomie das Prinzip der Leidminderung,
wobei Leid und Schmerz nicht für jeden oder immer und ausschließlich nur Übel darstellten:
beispielsweise sei echte Liebe ohne Leiden kaum vorstellbar. Doch in der Auseinandersetzung mit P.
Singer wird Strassers Urteil schließlich ambivalent und unverständlich, wenn es heißt: es sei
Verpflichtung (!) „im Rahmen des uns Möglichen und Zumutbaren darauf zu achten, dass nicht Kinder
in die Welt gesetzt werden, die durch ihre Defizite außerstande sind, ein sinnvolles und jedenfalls
lebenswertes Leben zu führen“, selbst wenn man die Befürchtung hege, „dass die konsequente
Umsetzung dieser Art Leidvermeidung über die eugenische Indikation zu einer neuen inhumanen
Praxis des lebensunwerten Lebens führen“ könnte (S. 127)! Wer diese philosophische Ansicht nicht
teilt oder auch in extremen Situationen die aktive Sterbehilfe konsequent ablehnt (S. 105), wird
kurzum als „religiös verblendet“ betrachtet. Ist die sog. eugenische Indikation denn keine
„metaphysische Diskriminierung“ (S.213)? Ist nicht jeder Mensch einer von uns, den wir nicht „aus
dem Kontext axiologischer (werthafter) Potentiale herausfallen lassen dürfen“ und dessen
„Stellvertreter“ (S.229) wir doch sein sollen? Wem Palliativmedizin und Hospizgedanke noch
Fremdwörter sind, dem mag man solche Vorurteile verzeihen. Aber weiß der Autor, was seine
differenzierende Eugenik-Theorie in der Praxis bedeutet? Hier soll auf den Psychotherapeuten Viktor
E. Frankl und seine Existenzanalyse sowie das corpus hippocraticum mit seiner überzeugenden
Wertkonstanz verwiesen werden.
Dennoch bleiben die Argumentationslinien Strassers zum Utilitarismus interessant, ebenso die
Ausführungen zur Hirntodproblematik, in welcher der Autor nicht zu Unrecht das Schlüsselsymptom
eines sozialen Kältetods sieht, wo die Kultur „der guten Nähe“ im Sachzwang verschwindet. Der
Postmoderne, die in Aufklärung und Wissenschaft versucht, das Geheimnis der Welt etwa in einer
Weltformel aufzulösen, hält der Autor entgegen: das uns umgebende Geheimnis auflösen zu wollen,
heißt nicht verstanden zu haben, um welche Art von Rätsel es sich handelt. Ob das nicht auch für die
„Extremsituation“ und die „Schwerstbehinderung“ gilt?
Ein Buch mit vielen Fragen, nicht ohne Widersprüche, keine leichte Lektüre, deshalb spannend und
lesenswert.
Dr. Maria Overdick-Gulden
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