Stellungnahmen
Stellungnahme der Ärzte für das Leben zum Umgang mit Abtreibungsmitteln
Wir fordern: intellektuellen und moralischen Redlichkeit im Umgang mit Abtreibungsmitteln in Deutschland.
- Mifepristone ist als Antigestagen (AG) eine pharmakologisch interessante Substanz.
- Als Mifegyne (MG) wird die Substanz Mifepristone derzeit nahezu ausschließlich als oral wirkendes (nicht-instrumentelles) Abtreibungsmittel (Abortivum) zum Abbruch der Schwangerschaft bis zum 49. Tag p.m. "auf Verlangen" der Schwangeren angewandt (wichtigste "Indikation"). Die weiteren drei "Indikationen" spielen bisher praktisch keine Rolle.
- Mifegyne ist daher kein Medikament i.S. des § 2 des AMG, sondern dient der vorgeburtlichen Tötung des menschlichen Embryo (Schwangerschaftsabbruch).
- Die Bezeichnung und Einordnung eines Abortivums als Medikament i. S. des § 2 des AMG, kommt einer Umwertung der Werte (= Pervertierung) gleich. (Dies entspricht etwa der Vertauschung eines mathematischen Vorzeichens von Minus nach Plus).
- Die verdrehende Umbenennung eines Abortivum in ein "Medikament", hat verheerende Auswirkungen auf das Denken, die Sprache und das Handeln, etwa in der Heilkunde (indem aus der "ungewollten" Schwangerschaft eine "Krankheit", der Abtreibung eine "Behandlung", der Rechtfertigung zur Anwendung eine "Indikation" wird etc.), aber auch in der Pharmazie, dem Rechtswesen, ja in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft. (Um beim Bild zu bleiben: bei einer mathematische Aufgabe, bei der durch Unachtsamkeit oder aber durch Absicht ein einziges Vorzeichen geändert wird, resultiert dadurch ein völlig anderes Ergebnis).
- Im Interesse der intellektuellen und moralischen Redlichkeit ist die vollzogene Benennung und Einordnung von Abortiva als "Arzneimittel" umgehend rückgängig zu machen und ggf. in einem eigenen Gesetz über Abtreibungsmittel zu regeln, wenn schon die Gesellschaft mehrheitlich nicht auf die Praxis rechtswidriger Schwangerschaftsabbrüche verzichten und entsprechende Mittel hierfür zur Verfügung stellen will.
- Mit anderen Worten: Die unsägliche Entscheidung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinalprodukte, Mifegyne am 6. Juli 1999 als Medikament zuzulassen, die sich stützte auf ein bis heute im vollen Wortlaut nicht veröffentlichtes und auch auf wiederholte Anfrage wegen angeblich vereinbarter Vertraulichkeit unter Verschluß gehaltenes Gutachten einer ad-hoc Kommission der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG ) (der Professoren Kindermann (Präsident der DGGG), Hepp, Breckwoldt und Kainer (alle LMU München, außer Prof. B., Freiburg)), muß im Sinne von Punkt 6 korrigiert werden.
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