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Wohin die Reise geht
Kommentar zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 27.10.1998
Von Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der LMU - München, langjähriger Leiter der Familienplanungsstelle der Frauenklinik der Universität München im Klinikum Großhadern und 1. Vors. der Ärzte für das Leben. Jüngste Buchveröffentlichungen: Sexualität und Kontrazeption aus der Sicht der Jugendlichen und ihrer Eltern. Eine repräsentative Studie im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln 1998 (zus. mit N. Kluge); Gestern ´lebensunwert´, heute ´unzumutbar´ - Wiederholt sich die Geschichte doch?
Das Recht auf Leben erleidet tagtäglich Niederlage um Niederlage
Es wird immer schwerer, nicht verstehen zu wollen, wohin die Reise geht. Umso fester müssen wir Augen und Ohren verschließen, wenn wir nichts dagegen tun wollen. Andernfalls erkennen wir, daß die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.10.1998 im praktischen Ergebnis ein weiterer Schritt ist, die Würde des Menschen anzutasten und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzuschränken. Sie ordnet das Grundrecht auf Leben der Berufsfreiheit unter, relativiert es und ermöglicht zugleich einem als praktischer Arzt niedergelassenen (wie praktisch!), zig-zehntausendfachen Töter ungeborener Menschen, die Fortsetzung seiner verdrehten Art von "praktischer ärztlicher" Tätigkeit - nun gewissermaßen mit "verfassungsrechtlichem Segen".
Zeigt dies nicht das ganze Ausmaß der Verwirrung, das bei der Mehrheit der Richter des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes herrscht? Oder sehen wir darin nicht lediglich das Spiegelbild der Mehrheitsmeinung in unserem Land? Und wenn im Minderheitenvotum u.a. vom "auf den Kopf stellen" die Rede ist, soll, ja muß dann nicht "fairerweise" jeder selbst entscheiden, was für ihn oben und unten ist?
Während die Menschenwürde unseres Grundgesetzes in aller Munde ist und sich gerade auch in den Reden der höchsten Würdenträger unseres Landes allenthalben bei Festreden und Gedenktagen höchster Wertschätzung erfreut, erleidet das Recht auf Leben tagtäglich Niederlage um Niederlage.
Selbst wenn wir das noch zu erkennen vermögen, beruhigen sich viele damit, daß ja die ehrenwertesten gesellschaftlichen Kräfte in das durch "Abtreibungsrecht" demokratisch geregelte Geschehen "eingebunden" sind. Solange diese mitmachen, kann es ja so schlimm nicht sein, reden wir uns ein.
Dies trägt sicher dazu bei, daß der Weg in eine "würdelose" Gesellschaft mit ihren 200.000 - 330.000 geschätzten vorgeburtlichen Kindstötungen durch Ärzte pro Jahr, wie sie von der Bundesärztekammer einem Bundestagsausschuß mitgeteilt wurden, so schwer zu erkennen, "verdunkelt" ist.
Auch wissen die meisten eben gerade nur soviel, daß sie nicht mehr wissen wollen, als sie wissen.
Nachdem auch allzuviele Ärzte, die selbst sehr wohl für das Leben und die Gesundheit ihrer geborenen und ungeborenen Patienten eintreten, sich für das Tun ihrer "Kollegen" nicht mehr verantwortlich fühlen, verlieren sie auch deren Patienten und Patientinnen aus dem Auge. So tragen auch rechtschaffene Ärzte dazu bei, daß mittlerweile nahezu unwidersprochen, der Heilungsauftrag das Töten in großem Stil mit einschließt.
Wenn aber das Töten - wie in der Gesellschaft insgesamt - auch in der Ärzteschaft um sich greifen konnte, wird bald keiner mehr dem anderen, auch seinem Arzt nicht mehr, trauen können. Denn wer soll den Einzelnen noch schützen, wenn keiner nach ihm schaut, sich keiner für das Wohl des Nächsten einsetzt?
Verliert der Einzelne aber durch die Erschütterung seines Vertrauens in die Schutzzusage der Gesellschaft und des Staates sein Vertrauen in die Sicherheit seiner Existenz, kommt es zur "Wiederbelebung der soziobiologischen Urangst in der Gesellschaft" und vermag den Einzelnen "in die von Angst und Argwohn bestimmte Selbstsicherung" zu treiben (E. Picker, 1998). Mit dem beginnenden Verlust ihrer Ordnungs- und Sicherungsfunktion aber, geht der Auflösungsprozeß von Gesellschaft und Staat einher.
Es scheint, als werde man diese Entwicklung in ihrem ganzen Ausmaß erst dann erkennen, wenn es zu spät ist. Dann wird man sich wieder fragen, warum etwa
- man das massenhafte Tötungsgeschehen duldete und sogar beförderte,
- Frauenärzte rechtswidrige Tötungsoperationen ohne Indikationen durchführten,
- die übergroße Mehrheit der Ärzte sich nicht gegen die erneute Niederlage, die sie ebenfalls in Karlsruhe erlitten haben, zur Wehr setzte,
- die ausgebildeten Mediziner und spezialisierten Massentöter (jetzt wohl erst recht) ordentliche Mitglieder der zuständigen Landesärztekammer bleiben durften,
- das offenkundige Ausmaß der eingetretenen Zerstörung des ärztlichen Ethos hingenommen und die ärztlichen Standesorganisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht gegen die todbringende Ausweitung des Heilungsauftrages eingeschritten sind etc.,etc.
Und würden wir nicht wieder antworten:
Sind wir die Wächter unserer Brüder?
Wir haben nichts gesehen, wir haben nichts gehört, wir haben nichts gewußt. So etwas hätten wir nicht für möglich gehalten.
Es stand doch alles in der Zeitung, es wurde alles im Fernsehen gesendet, werden unsere Kinder und Enkel uns antworten.
Und wir wissen, daß sie Recht haben.
München, den 9. November 1998 (60. Jahrestag der Reichskristallnacht)
Quelle: Zeitschrift für Lebensrecht (JVL)
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